Betreff
Neufassung der Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Nottuln
Vorlage
158/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage beigefügte Satzung vom 17.12.2014 über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Nottuln wird beschlossen und tritt zum 01.01.2015 in Kraft.

 


Sachverhalt:

 

Die Entsorgung des Klärschlamms aus Grundstücksentwässerungsanlagen ist in der Gemeinde Nottuln durch die Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Fassung vom 19.12.2001 geregelt. Der Städte- und Gemeindebund hat im November 2013 eine neue Mustersatzung herausgegeben, sodass die z.Zt. gültige Satzung komplett neu gefasst werden sollte. Die neue Satzung über die Entsorgung des Inhalts von Grundstücksentwässerungsanlagen entsprechend des Musters des Städte- und Gemeindebunds NRW ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt und der bisherigen Satzung in Form einer Synopse gegenübergestellt.

 

Die Kosten für die Klärschlammabfuhr resultieren aus den Entgelten für die von den Gemeindewerken beauftragte Firma zur Abfuhr des Klärschlamms, den Behandlungskosten durch den Lippeverband sowie den Verwaltungskosten. Diese Kosten haben sich seit der letzten Gebührenermittlung für das Jahr 2002 erhöht, sodass auch die Gebührenkalkulation für die Klärschlammentsorgung neu durchzuführen war. Die Gebührenkalkulation ab dem 01.01.2015 ist dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt.

 

Die Gebühren für die Klärschlammabfuhr setzen sich aus einem fixen Anteil und einem variablen Anteil zusammen. Es wurde ein fixer Gebührensatz pro Ausfuhr von 51,44 € und ein variabler Gebührensatz von 19,47 € pro m³ Klärschlamm ermittelt.

 

Das Ergebnis einer Umfrage im Kreisgebiet zur Gebührenstruktur und Gebührenhöhe der Klärschlammentsorgung wurde durch die Gemeindewerke durchgeführt und ist als Anlage 3 beigefügt.

 

Die Betriebsleitung schlägt vor, die Neufassung der Satzung (Anlage 4) über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen auf Basis des Entwurfs des Städte- und Gemeindebunds umzusetzen. Die Satzung beinhaltet in § 11 ebenfalls die neu kalkulierten Gebührensätze.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Anstieg der Grundgebühr pro Ausfuhr um 18,19 €

Anstieg der Gebühr pro Kubikmeter um 3,32 €

 


Anlagen:

 

  1. Satzung neu / Satzung bisher
  2. Gebührenkalkulation
  3. Gebührenvergleich
  4. Satzung
  5. Bekanntmachungsanordnung