Betreff
Widmung von Straßen, Wegen und Plätzen
Vorlage
154/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

(als Empfehlung an den Gemeinderat)

Die im Sachverhalt genannten Straßen werden gemäß § 6 Abs. 3 Straßen- und Wegegesetz NRW gewidmet und gemäß § 3 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz NRW als Gemeindestraßen eingestuft.

 


Sachverhalt:

Gem. § 2 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) sind öffentliche Straßen im Sinne des Gesetzes diejenigen Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind.

Gemäß § 6 Abs. 3 StrWG NRW sind die Straßengruppen (Einstufung) festzulegen.

 

Folgende Straßen sollen, da sie durch den öffentlichen Verkehr genutzt und im Auftrag der Gemeinde gereinigt werden, gewidmet und als Gemeindestraße eingestuft werden:

 

Baugebiet Hellersiedlung:

Kapellenweg

Gewerbegebiet Beisenbusch:

Beisenbusch

Lilienthal-Straße

Zeppelin-Straße

Baugebiet Schoppmanns Wiese

Triftweg


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

Auszüge aus dem Liegenschaftskataster