Beschlussvorschlag:

In der Sitzung muss erwogen werden, ob das Projekt bereits im Jahr 2014 begonnen werden soll, da zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht absehbar ist, wann der Haushalt 2015 beschlossen werden kann bzw. genehmigt sein wird.


Sachverhalt:

 

Mit Antrag vom 23.08.2014 hat die CDU-Fraktion beantragt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt das Aufstellen des Hinweisschildes „Historischer Ortskern Nottuln“ an der BAB 43 auf den Weg zu bringen. Die Kosten in Höhe von ca. 4.000 € werden in den Haushalt 2015 eingestellt.

 

Dieser Antrag wurde mit Vorlage 121/2014 am 10.09.2014 in der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen behandelt. Der Auszug aus dem Protokoll ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

In der Sitzung fasste der Ausschuss den Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Aufstellen eines Hinweisschildes „Historischer Ortskern Nottuln“ an der BAB 43 auf den Weg zu bringen. Das Vorhaben wird zunächst als Anregung in die Haushaltsberatungen eingebracht und die Umsetzungsmöglichkeit hier im Rahmen einer Prioritätenliste geprüft.

 

Ausgehend von Hinweisen aus der CDU-Fraktion (Ratsfrau Röing-Franke) hat die Verwaltung Gespräche mit einer Körperschaft geführt, welche laut ihrer eigenen Homepage zwei derartige Schilder zu einem deutlich günstigeren Kostenrahmen als den seinerzeit von der Gemeindeverwaltung Nottuln dargestellten 32.000 € realisiert hatte.

 

Die Nachfrage dort ergab die folgende Kostenzusammenstellung

 

Kosten für Entwurf und Gestaltung                      nicht bekannt

Kosten für Herstellung                                      7.000 €

Ablösung für die Pflege                                     5.800 €

 

Der hier genannte Aufsteller hatte seinerzeit die Herstellung der Schilder ohne Entwurf bei verschiedenen Firmen in Auftrag gegeben; die Angebote bewegten sich zwischen 7.000 € und 8.500 €. Der Auftrag wurde an eine Firma in Gescher erteilt, die das günstigste Angebot mit ca. 7.000 € eingereicht hatte.

 

In diesem Preis ist auch die Montage der Schilder enthalten.

 

Nicht enthalten sind die Kosten für die grafische Gestaltung, für das Aufmaß, für die Statik und für den Standsicherheitsnachweis. Die Kosten für eine grafische Gestaltung lassen sich nicht vergleichbar darstellen, sondern sind von den individuellen Wünschen des Aufstellers abhängig. Die Kosten für Aufmaß und Statik dürften nach Vermutung der Verwaltung nicht relevant ins Gewicht fallen.

 

Von Bedeutung sind ferner die Ablösekosten für den Landesbetrieb Straßen NRW, welche sich nicht pauschal darstellen lassen, sondern welche in einem Rechenvorgang aus den kosten des Schildes abgeleitet werden. Hier ist mit weiteren Kosten in Höhe von ca. 80 % der Herstellungskosten zu rechnen.

 

Unterstellt man, dass eine Ausschreibung der Herstellung eines derartigen Schildes erneut ähnliche Ergebnisse erbringen würde, so wäre mit den reinen Herstellungskosten erneut mit 7.000 € zu rechnen. Daraus resultiert nach unserem Überschlag eine Ablösekosten für die Schilderpflege in Höhe von zwischen 5.600 € und 5.800 €. Somit lassen sich 2 Schilder für einen Gesamtpreis von 12.600 € erstellen.

 

Hinzu kommen allerdings noch die Kosten für den Entwurf und die grafische Gestaltung.

 

Zum Zeitplan:

 

Zwar kann grundsätzlich bereits in diesem Jahr mit der Planung des Projektes begonnen werden. Die Ausführung des Projekts würde sich gegebenenfalls noch einige Monate in das Jahr 2015 hineinziehen, da sowohl der Landesbetrieb Straßen NRW als auch die Bezirksregierung Münster in einem dafür festgelegten Verfahren beteiligt werden müssen.

 

Haushaltsmittel sind für die Erstellung dieser Schilder im Jahr 2014 nicht vorgesehen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Kosten in Höhe von 12.600 € für die Herstellung des Schildes und die Ablösekosten. Hinzu kommen die an dieser Stelle nicht bezifferbaren Kosten für Grafik und Gestaltung. Bei einem Projektbeginn im Jahr 2014 könnten die Mittel möglicherweise aus Resten des Haushaltes 2014 dargestellt werden und dann im Rahmen der Ermächtigungsübertragungen in das Jahr 2015 übertragen werden.

 


Anlagen:

Ausschnitt aus dem Protokoll