Beschlussvorschlag:
In der Sitzung muss erwogen werden, ob das Projekt bereits im Jahr 2014 begonnen werden soll, da zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht absehbar ist, wann der Haushalt 2015 beschlossen werden kann bzw. genehmigt sein wird.
Sachverhalt:
Mit Antrag vom
23.08.2014 hat die CDU-Fraktion beantragt:
Die Verwaltung wird beauftragt das Aufstellen des Hinweisschildes
„Historischer Ortskern Nottuln“ an der BAB 43 auf den Weg zu bringen. Die
Kosten in Höhe von ca. 4.000 € werden in den Haushalt 2015 eingestellt.
Dieser Antrag
wurde mit Vorlage 121/2014 am 10.09.2014 in der Sitzung des Ausschusses für
Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen behandelt. Der Auszug aus dem
Protokoll ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
In der Sitzung
fasste der Ausschuss den Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, das Aufstellen eines Hinweisschildes
„Historischer Ortskern Nottuln“ an der BAB 43 auf den Weg zu bringen. Das
Vorhaben wird zunächst als Anregung in die Haushaltsberatungen eingebracht und
die Umsetzungsmöglichkeit hier im Rahmen einer Prioritätenliste geprüft.
Ausgehend von
Hinweisen aus der CDU-Fraktion (Ratsfrau Röing-Franke) hat die Verwaltung
Gespräche mit einer Körperschaft geführt, welche laut ihrer eigenen Homepage
zwei derartige Schilder zu einem deutlich günstigeren Kostenrahmen als den
seinerzeit von der Gemeindeverwaltung Nottuln dargestellten 32.000 € realisiert
hatte.
Die Nachfrage dort
ergab die folgende Kostenzusammenstellung
Kosten für Entwurf und Gestaltung nicht
bekannt
Kosten für Herstellung 7.000
€
Ablösung für die Pflege 5.800
€
Der hier genannte
Aufsteller hatte seinerzeit die Herstellung der Schilder ohne Entwurf bei
verschiedenen Firmen in Auftrag gegeben; die Angebote bewegten sich zwischen
7.000 € und 8.500 €. Der Auftrag wurde an eine Firma in Gescher erteilt, die das
günstigste Angebot mit ca. 7.000 € eingereicht hatte.
In diesem Preis
ist auch die Montage der Schilder enthalten.
Nicht enthalten
sind die Kosten für die grafische Gestaltung, für das Aufmaß, für die Statik
und für den Standsicherheitsnachweis. Die Kosten für eine grafische Gestaltung
lassen sich nicht vergleichbar darstellen, sondern sind von den individuellen
Wünschen des Aufstellers abhängig. Die Kosten für Aufmaß und Statik dürften
nach Vermutung der Verwaltung nicht relevant ins Gewicht fallen.
Von Bedeutung sind
ferner die Ablösekosten für den Landesbetrieb Straßen NRW, welche sich nicht
pauschal darstellen lassen, sondern welche in einem Rechenvorgang aus den
kosten des Schildes abgeleitet werden. Hier ist mit weiteren Kosten in Höhe von
ca. 80 % der Herstellungskosten zu rechnen.
Unterstellt man,
dass eine Ausschreibung der Herstellung eines derartigen Schildes erneut
ähnliche Ergebnisse erbringen würde, so wäre
mit den reinen Herstellungskosten erneut mit 7.000 € zu rechnen. Daraus
resultiert nach unserem Überschlag eine Ablösekosten für die Schilderpflege in
Höhe von zwischen 5.600 € und 5.800 €. Somit lassen sich 2 Schilder für einen
Gesamtpreis von 12.600 € erstellen.
Hinzu kommen
allerdings noch die Kosten für den Entwurf und die grafische Gestaltung.
Zum Zeitplan:
Zwar kann
grundsätzlich bereits in diesem Jahr mit der Planung des Projektes begonnen
werden. Die Ausführung des Projekts würde sich gegebenenfalls noch einige
Monate in das Jahr 2015 hineinziehen, da sowohl der Landesbetrieb Straßen NRW
als auch die Bezirksregierung Münster in einem dafür festgelegten Verfahren
beteiligt werden müssen.
Haushaltsmittel
sind für die Erstellung dieser Schilder im Jahr 2014 nicht vorgesehen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in Höhe von
12.600 € für die Herstellung des Schildes und die Ablösekosten. Hinzu kommen
die an dieser Stelle nicht bezifferbaren Kosten für Grafik und Gestaltung. Bei
einem Projektbeginn im Jahr 2014 könnten die Mittel möglicherweise aus Resten
des Haushaltes 2014 dargestellt werden und dann im Rahmen der
Ermächtigungsübertragungen in das Jahr 2015 übertragen werden.
Anlagen:
Ausschnitt aus dem Protokoll