Betreff
Einbringung des Haushaltes 2015
Vorlage
138/2014
Art
Beschlussvorlage
Beschlussvorschlag:
Der eingebrachte Entwurf der Haushaltssatzung 2015 mit seinen Anlagen wird an die Fachausschüsse und zur Vorbereitung der Beschlussfassung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
Sachverhalt:
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2015 wird vom Bürgermeister gem. § 80 Abs. 2 Satz 1 GO in die Ratssitzung eingebracht.
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen für die Jahre 2015 – 2018 sind im Haushaltsplan 2015 dargestellt.