Betreff
Schließung des Teilstandortes St. Bonifatius-Schule des Grundschulverbundes St. Martinus-Schule
Vorlage
136/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

  1. Der Teilstandort St. Bonitatius-Schule des Grundschulverbundes St. Martinus-Schule wird mit Ablauf des Schuljahres 2014/15 aufgelöst.
  2. Die verbleibenden Schülerinnen und Schüler sollen zum Schuljahr 2015/16 nach Möglichkeit im Verbund an der St. Martinus-Schule unterrichtet werden.
  3. Die Schülerbeförderung und deren Kostenübernahme sollen nach den Vorschriften der Schülerfahrkostenverordnung geregelt werden.

Sachverhalt:

Seit Jahren beobachten die Verantwortlichen für Schule die demographische Entwicklung in Deutschland, einhergehend mit einem deutlichen Absinken der Kinderzahl. Konnte man den Negativtrend bei den Kindertagesstätten dadurch weniger spürbar machen, dass immer jüngere Kinder aufgenommen werden, gelingt das bei den Grund- und weiterführenden Schulen nicht.

Die Entwicklung der Schülerzahlen in Nottuln, die jährlich dem Ausschuss für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit vorgelegt werden, weist seit Jahren eine sinkende Tendenz aus, d. h., alle Schulen in Nottuln (wie viele andere in Deutschland) sind von sinkenden Schülerzahlen betroffen.

Eine zusätzliche Herausforderung stellt diese Situation für kleinere Ortsteile mit einer eigenständigen Grundschule dar, insbesondere, wenn sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für die kleineren Schulen verändern.

So war es kein Wunder, dass der Rat der Gemeinde Nottuln in seiner Sitzung am 17. April 2007 beschließen musste: „Zur Sicherung des Schulstandortes im Ortsteil Schapdetten soll die St. Bonifatius-Grundschule ab Beginn des Schuljahres 2007/08 gemäß § 82 Abs. 3 des Schulgesetzes als Teilstandort der St. Martinus-Grundschule im Rahmen eines sogenannten Grundschulverbundes weitergeführt werden.“

Bereits zu diesem Zeitpunkt hatten sich die Schülerzahlen so entwickelt, dass die Eigenständigkeit der St. Bonifatius-Schule nicht mehr erhalten werden konnte. Die Prognosen für die Schuljahre 2008/09 bis 2012/13 lagen zwischen 63 und 72 Schülerinnen und Schülern. Eine Eigenständigkeit der St. Bonifatius-Schule war nicht mehr darstellbar, allerdings konnte der Standort durch das Einverständnis der Schulkonferenz der St. Martinus-Grundschule zum Grundschulverbund gesichert werden.

Die dem Ausschuss für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit jährlich vorgelegten Zahlen zur mittelfristigen Entwicklung der Schülerzahl am Teilstandort St. Bonifatius-Schule zeigten sowohl sinkende Anmeldezahlen als auch sinkende Gesamtschülerzahlen. Dies führte vor einigen Jahren bereits zu der Entscheidung von Schulleitung und Schulaufsicht, den Unterricht in zwei jahrgangsübergreifenden Klassen durchzuführen.

Zwischenzeitlich sah es nach einer Erholungsphase aus, da plötzlich Eltern aus Appelhülsen ihre Kinder in Schapdetten anmeldeten, was natürlich zu Problemen an der Grundschule in Appelhülsen hätte führen können, wenn dieser Trend sich verstärkt hätte. Dem war aber nicht so, eher handelte es sich um eine kurzfristige Änderung des Schulwahlverhaltens, das heute nicht mehr besteht.

 

 

Die bis Ende 2012 geltende Rechtslage hinsichtlich der Mindestzahl von Schülerinnen und Schülern zum Erhalt eines Teilstandortes führte in der Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit am 25. September 2012 noch zu der Aussage, dass der Bestand der St. Bonifatius-Schule als Teilstandort mittelfristig gesichert ist.

Durch das im November 2012 in Kraft getretende 8. Schulrechtsänderungsgesetz mit seinen nachfolgenden Rechtsverordnungen wurden wesentliche Änderungen in Bezug auf die Schulentwicklungsplanung beschlossen. So wurden erstmals Mindestanforderungen an die Schülerzahl für eigenständige und als Teilstandort betriebene Grundschulen festgelegt. So wurde u.a. festgelegt, dass Grundschulen mit weniger als 92 und mindestens 46 Schülerinnen und Schülern nur noch als Teilstandort in einem Grundschulverbund geführt werden können. Kleinere Teilstandorte können ausnahmsweise von der Oberen Schulaufsichtsbehörde zugelassen werden, wenn der Weg zu einem anderen Grundschulstandort der gewählten Schulart den Schülerinnen und Schülern nicht zugemutet werden kann und mindestens zwei Gruppen gebildet werden können.

In der Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit am 01. Oktober 2013 wurde darüber berichtet, dass für die St. Bonifatiusschule 13 Anmeldungen zum Schuljahr 2013/14 vorliegen. Insgesamt werden in dem Schuljahr 49 Schülerinnen und Schüler in zwei jahrgangsübergreifenden Klassen unterrichtet.

Die voraussichtliche mittelfristige Entwicklung der Schülerzahlen am Teilstandort St. Bonifatius-Schule wurde dem Ausschuss für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit in der Sitzung am 26. November 2013 vorgetragen. Danach sahen die Prognosezahlen für die Schule wie folgt aus:

2013/14                  49 SchülerInnen
2014/15                  39 SchülerInnen
2015/16                  37 SchülerInnen
2016/17                  41 SchülerInnen
2017/18                  40 SchülerInnen
2018/19                  45 SchülerInnen

Diese Zahlen basierten auf der Annahme, dass alle Kinder, für die die St. Bonifatius-Schule die nächstgelegene Grundschule ist, diese auch besuchen. Dies hat sich in der Vergangenheit allerdings immer wieder einmal anders dargestellt. Aktuell sind im Schuljahr 2014/15
33 Schülerinnen und Schüler an der St. Bonifatius-Schule angemeldet, obwohl lt. Prognose für 39 Kinder diese Schule die eigentlich zuständige Schule war. Das bedeutet natürlich auch, dass die vorgenannten Schülerzahlen bis 2018/19 so nicht eintreffen werden, da a) bereits jetzt 6 Kinder weniger angemeldet sind und b) auch in der Vergangenheit nicht alle Schapdettener, aus welchen Gründen auch immer, ihre Kinder an der St. Bonifatius-Schule angemeldet haben.

 

Diese von der Bezirksregierung seit Jahren beobachtete Entwicklung mündete letztendlich in das Schreiben der Bezirksregierung Münster vom 07. Juli 2014 (als Anlage 1 beigefügt). In diesem Schreiben macht die Bezirksregierung deutlich, dass sowohl die gesetzlich geforderte Mindestgröße zur Bildung einer Eingangsklasse von 15 Schülerinnen und Schülern nicht erreicht werden kann als auch die für Teilstandorte von Grundschulverbünden geforderte Mindestgröße von 46 Schülerinnen und Schülern deutlich unterschritten wird.

Vor diesem Hintergrund hält die Bezirksregierung schulorganisatorisch die Auflösung des Teilstandortes St. Bonifatius-Schule und damit einhergehend die Auflösung des Grundschulverbundes St. Martinus-Schule zum Schuljahr 2015/16 für geboten und fordert die Verwaltung auf, den Schulausschuss und den Rat der Gemeinde Nottuln über die Aussichten des Fortbestandes des Teilstandortes St. Bonifatius-Schule zu informieren und einen entsprechenden Auflösungsbeschluss herbeizuführen.

Über die Schwierigkeiten, den Fortbestand der St. Bonifatius-Schule als Teilstandort zu sichern, wurde in den Sitzungen des Ausschusses für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit regelmäßig berichtet und diskutiert. Aufgrund der in allen Ortsteilen und damit auch an allen Schulen sinkenden Schülerzahlen gab es auch schulorganisatorisch keine Möglichkeit, den Standort Schapdetten zu stärken, ohne andere Schulen zu schwächen, auch wenn dies immer wieder im Ausschuss diskutiert wurde.

Nach heutigem Stand und aktueller Rechtslage sieht die Verwaltung keine Möglichkeit, den Fortbestand des Teilstandortes St. Bonifatius-Schule zu sichern und kann angesichts der Forderung der Bezirksregierung Münster dem Ausschuss für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit nur vorschlagen, dem Rat zu empfehlen, einen Auflösungsbeschluss zum Schuljahr 2015/16 wie vorderseitig beschrieben zu fällen.

Mit Datum vom 25. September 2014 hat die Schulkonferenz der St. Martinus-Schule ihre Stellungnahme zur Auflösung des Teilstandortes St. Bonifatius-Schule formuliert. Die Stellungnahme ist als Anlage 2 beigefügt. Am 01. Oktober 2014 haben zwei Mitglieder der Schulkonferenz ihre Zustimmung zur Stellungnahme zurückgezogen. Beide Mails sind als Anlage 3 und 4 beigefügt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen im Schuljahr 2015/16 zusätzliche Fahrkosten von maximal 12.200,00 € und im Schuljahr 2016/17 zusätzliche Fahrkosten von maximal 6.100,00 €. Betriebskosteneinsparungen entstehen je nach weiterer Nutzung des Gebäudes und können daher noch nicht beziffert werden.


Anlagen:

Schreiben der Bezirksregierung vom 07. Juli 2014
Schreiben der Schulkonferenz vom 25. September 2014
2 Mails vom 01. Oktober 2014