Betreff
Intensivierung der Schulsozialarbeit an den Schulen in der Gemeinde Nottuln
Vorlage
134/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.


Sachverhalt:

Zunächst wird auf Beratung in der Sitzung dieses Ausschusses vom 19.03.2014 (vgl. Vorlage-Nr. 039/2014) verwiesen.

Vor dem Hintergrund der ausgelaufenen Schulsozialarbeit nach dem Bildungs-und Teilhabegesetzes wurde beschlossen, sich in einer der nächsten Sitzungen mit dem Thema der klassischen Schulsozialarbeit zu befassen.

Formell handelt es sich bei der Schulsozialarbeit um eine Maßnahme nach dem  Kinder- und Jugendförderungsgesetzes. § 7 Abs. 3 dieser Vorschrift verpflichtet die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, im Rahmen einer integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung ein zwischen allen Beteiligten abgestimmtes Konzept über Schwerpunkte und Bereiche des Zusammenwirkens und über die Umsetzungsschritte zu entwickeln. Außerdem bestimmt § 80 SchulG, dass die Schulentwicklungsplanung und die Jugendhilfeplanung aufeinander abzustimmen sind.

Um die im Rahmen der schulbezogenen Jugendsozialarbeit der örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe bereits angebotenen Maßnahmen und die bereits bestehenden Angebote der Kommunen im Bereich der Schulsozialarbeit im Bedarfsfall noch zu bestärken, können die Schulen in Nordrhein-Westfalen auch Fachkräfte für Schulsozialarbeit auf veranschlagten Lehrerplanstellen/Lehrerstellen befristet oder unbefristet beschäftigen.

Die Einstellung von Fachkräften für Schulsozialarbeit auf Seiten des Landes an Schulen einer Kommune soll grundsätzlich in dem Umfang erfolgen, wie die jeweilige Kommune gleichzeitig sozialpädagogisches Personal für Schulsozialarbeit aus eigenen Mitteln zur Verfügung stellt (vgl. RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23.01.2008 (ABl. NRW. S. 97, S. 142).

Diese auf dem Erlasswege vorgeschriebene Kombinationsfinanzierung geht also zu Lasten der Schulen, die Lehrerstellenanteile „opfern“ und zu Lasten der Kommunen, die direkt oder indirekt über die Jugendamtsumlage,  zusätzliche Finanzmittel aufbringen.

Vor einer Kontaktaufnahme zum für die Gemeinde Nottuln zuständigen öffentlichen Träger der Jugendhilfe, dem Kreisjugendamt Coesfeld, wurde zunächst intern versucht, sich der konkreten Bedarfslage unserer Schule zu nähern.

Im Vorfeld der heutigen Sitzung  wurden dazu die gemeindlichen Schulen befragt. An der Liebfrauenschule ist Schulsozialarbeit eingerichtet. Dieses war auch an der zwischenzeitlich ausgelaufenen Geschwister-Scholl-Hauptschule der Fall.

 

Die  Einschätzung der anderen  Schulen stellt sich wie folgt dar:

Gymnasium Nottuln

Aufsuchende (klassische) Schulsozialarbeit spielt bei grundsätzlicher Wertschätzung eine nur untergeordnete Rolle. Aus diesem Grunde würde die Schule sich gerne an einem von der Gemeinde finanzierten Projekt inhaltlich beteiligen, Stellenanteile kann die Schule jedoch nicht zur Verfügung stellen.

Grundschulen

Es besteht durchaus Interesse an klassischer Schulsozialarbeit, diese sollte ausgeweitet werden, allerdings nicht zu den gegenwärtigen Bedingungen. Angesichts der Tatsache, dass oftmals nur ein Minimalstundenplan erfüllt werden kann, ist es unmöglich, auf Lehrerstellen (z.B. eine halbe Lehrerstelle) zu verzichten, um Schulsozialarbeiter zu finanzieren.

 

Diese übereinstimmende Zurückhaltung hat die Schulverwaltung bewogen, das Projekt bis zur Beratung nicht weiter zu verfolgen. Zu den Realisierungschancen sei angemerkt, dass schon eine Teilfinanzierung von Sozialarbeiterstellen an den Schulen als neue zusätzliche Aufgabe der Gemeinde Nottuln aufgrund der derzeitigen Finanzlage aktuell nicht darstellbar wäre. Für eine solche  Stelle  wären Personalkosten von etwa 40. – 50.000 € zu kalkulieren.

Es wird daher vorgeschlagen, die Angelegenheit unter den heutigen Rahmenbedingungen für den Ausbau der klassischen Schulsozialarbeit nicht weiter zu verfolgen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Personalkosten i.H.v. ca. 40.000 – 50.000 €/Jahr für eine Stelle