Betreff
Einbringung des 2. Nachtragshaushaltes 2014
Vorlage
133/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der eingebrachte Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung 2014 mit ihren Anlagen wird zur Vorbereitung der Beschlussfassung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.


Sachverhalt:

Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2014 am 17.12.2013 war die dramatisch steigende Flüchtlingszahl, die insgesamt auf die Kommunen zugekommen ist, noch nicht hinreichend bekannt. Um künftig die neu ankommenden Flüchtlinge unterbringen zu können, ist die Aufstockung von drei bereits bestehenden Übergangswohnheimen mit der Errichtung von zwölf Wohneinheiten unumgänglich. Die zurzeit bestehende Wohnkapazität ist nahezu erschöpft.

Mit dem Bau und der Einrichtung der Wohnungen in Höhe von 526.500 € ergibt sich die Notwendigkeit zur Aufstellung der Nachtragshaushaltssatzung aus § 81 Abs. 2 Ziff. 3 GO NRW in Verbindung mit § 7 Ziff. IV Nr. 3 der Haushaltssatzung 2014. Es entstehen aufgrund der nicht veranschlagten Investitionen Auszahlungen von mehr als 100.000 € gegenüber dem ursprünglichen Planansatz.

Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2014 wird vom Bürgermeister gem. § 81 GO in Verbindung mit § 80 Abs. 2 Satz 1 GO in die Ratssitzung eingebracht.


Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen für das Haushaltsjahr 2014 sind im Nachtragshaushaltsplan dargestellt.


Anlagen:

Entwurf des Nachtragshaushaltsplanes