Beschlussvorschlag:

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.


Sachverhalt:

Turnusgemäß und im Hinblick auf die demographische Entwicklung der Bevölkerung wird jährlich eine Prognose über die mittelfristige Entwicklung der Schülerzahlen in der Gemeinde Nottuln erstellt und hiermit dem Ausschuss für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit vorgelegt.

Für die Prognoserechnung für die Grundschulen und darauf aufbauend für die weiterführenden Schulen in der Gemeinde Nottuln sind die tatsächlichen Geburten in dem jeweiligen Geburtszeitraum und deren Zuordnung zur nächstgelegenen Grundschule bis zum Schuljahr 2019/2020 verwendet worden.

Die Zahl der Schulanfänger ist in den letzten Jahren deutlich gesunken. Dieses wird im Diagramm der Seite 1 der Anlage zur Vorlage deutlich. Die Schulanfängerzahl ist von 303 im Jahr 1998 auf derzeit durchschnittlich rd. 160 bis 170 gesunken. Ein wesentlicher Einschnitt ist im Jahr 2010 zu erkennen mit einer Abnahme um ca. 60 Kinder, die sich aktuell in der Grundschülerzahlen bemerkbar macht.

Das seit November 2012 geltende 8. Schulrechtsänderungsgesetz regelt auch wesentliche Änderungen in Bezug auf die Schulentwicklungsplanung.

Das Gesetz schafft die Grundlage dafür, pädagogisch sinnvolle und schulorganisatorisch machbare Grundschulangebote mit einer wohnungsnahen Schulversorgung zu verbinden. Gleichzeitig werden die Voraussetzungen geschaffen für eine gerechtere Klassenbildung auf der Basis insgesamt kleinerer Klassen.

Grundschulen müssen zukünftig, wenn sie eigenständig fortgeführt werden sollen, mindestens 92 Schülerinnen und Schüler haben. Die einzige Grundschule einer Gemeinde kann eigenständig mit mindestens 46 Schülerinnen und Schülern fortgeführt werden.

Grundschulen mit weniger als 92 und mindestens 46 Schülerinnen und Schülern können nur als Teilstandorte in einem Grundschulverbund geführt werden. Kleinere Teilstandorte können ausnahmsweise von der oberen Schulaufsichtsbehörde zugelassen werden, wenn der Weg zu einem anderen Grundschulstandort der gewählten Schulart den Schülerinnen und Schülern nicht zugemutet werden kann und mindestens zwei Gruppen gebildet werden können.


Über eine kommunale Klassenrichtzahl wird zukünftig festgelegt, wie viele Eingangsklassen an Grundschulen in einer Gemeinde gebildet werden können. Über die Verteilung auf die einzelnen Schulen und Standorte entscheidet der Schulträger. Demgemäß wird der Ausschuss nach den Anmeldeterminen im November einen Beschluss zu fassen haben.

 

Vor diesem rechtlichen Hintergrund sind die Grundschulen bzw. die Grundschulstandorte im Hinblick auf die prognostizierten Schülerzahlen auf ihren künftigen Bestand zu prüfen.

 

Die St. Martinus-Grundschule bleibt in ihrem Bestand gesichert. Die Erfahrungen aus den letzten Jahren zeigen, dass die Zahl der prognostizierten Schulanfänger unter denen der tatsächlichen Anmeldezahlen lagen, so dass von einer deutlichen 2-Zügigkeit ausgegangen wird.

 

Lt. Grundsatzbeschluss aus dem Jahr 2007 ist für die Astrid-Lindgren-Grundschule eine 2,5-Zügigkeit vorgesehen. Entsprechend der Prognose wird diese nicht eingehalten, sondern in einigen Jahren überschritten. Hier ist allerdings zu bedenken, dass es in der Regel eine leichte „Verschiebung“ von Schülern der Astrid-Lindgren-Grundschule zur St. Martinus-Grundschule gibt, so dass davon ausgegangen wird dass die Zügigkeit eingehalten werden kann. Sollte sich jedoch herausstellen, dass ein Anmeldeüberhang vorliegt, so kann der Schulleiter bestimmte Kriterien z.B. Geschwisterkinder, für die Aufnahmeentscheidung heranziehen.

Die Übersicht „Erstklässler im Ortsteil Nottuln“ (Seite 4) macht auch deutlich, dass alle Schulanfänger im Rahmen der vorgegebenen Klassenzahl in Nottuln unterrichtet werden können.

 

Die St. Marien-Grundschule in Appelhülsen wird laut Prognose als 2-zügige Grundschule weiter in ihrem Bestand gesichert sein.

 

Die mittelfristige Prognose für die Sebastian-Grundschule in Darup zeigt eine stabile Einzügigkeit der Grundschule. Die Mindestgröße von 92 SuS für eine eigenständige Grundschule wird allerding ab dem Schuljahr 2015/2016 nicht mehr erreicht. Diese Schulen können nur noch als Teilstandort einer anderen Grundschule fortgeführt werden.

Für die Anpassung der Schulentwicklungsplanung auf die neuen Regelungen wurde von der Regierung eine Übergangsregelung bis zum Ende des Schuljahres 2017/2018 eingeräumt.

 

Die Gemeinde Nottuln ist von der Bezirksregierung Münster aufgefordert worden, den Teilstandort Schapdetten (St. Bonifatius-Grundschule) aufgrund zu geringer Schülerzahlen zum Ende des jetzt laufenden Schuljahres zu schließen. Eine Bestätigung des Rates der Gemeinde Nottuln steht allerdings noch aus. Die Mindestschülerzahl von 46 SuS wird auch mittelfristig nicht erreicht werden. Es wird davon ausgegangen, dass die Schüler aus dem Ortsteil Schapdetten überwiegend an der St. Martinus-Grundschule angemeldet werden, diese Schule verfügt über ausreichend freie Kapazitäten.

 

Die Liebfrauen-Schule wird seit dem Schuljahr 2012/2013 als Sekundarschule geführt, der Realschulzweig läuft sukzessive aus. Geht man, wie in der Prognose, von einem Klassenfrequenzrichtwert von 25 SuS aus, so stellt sich die Schule in den nächsten Jahren als 4-zügige Sekundarschule dar.

 

Die Übergangsquote von den Nottulner Grundschulen zum ortsansässigen Gymnasium beträgt im Durchschnitt der letzten drei Jahre rd. 28,51 %. Zuzüglich der Zuwanderungen aus den Nachbarkommunen kann die Schule lt. Prognose in den kommenden Jahren in der Regel 2 Eingangsklassen bilden. Dieses entspricht der vorgeschriebenen Mindestgröße. Auch in der Oberstufe wird mittelfristig die Mindestgröße von 42 SuS im ersten Jahr der Qualifikationsphase erreicht.

Bei den Schulwechslern der Nottulner Grundschulabgänger zeigt sich, dass neben den Nottulner weiterführenden Schulen auch die in den Nachbarkommunen gewählt wurden. Insbesondere die Gesamtschule in Havixbeck und die Friedensschule in Münster nehmen insgesamt eine Übergangsquote von 14,6 % ein. Die Gymnasien im Umkreis nehmen rd. 11,8 % der Nottulner Grundschüler auf.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

Schülerprognosen der einzelnen Schulen und Übergangsquoten