Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt:
Turnusgemäß und im Hinblick auf die demographische Entwicklung der Bevölkerung wird jährlich eine Prognose über die mittelfristige Entwicklung der Schülerzahlen in der Gemeinde Nottuln erstellt und hiermit dem Ausschuss für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit vorgelegt.
Für die Prognoserechnung für die Grundschulen und darauf aufbauend für die weiterführenden Schulen in der Gemeinde Nottuln sind die tatsächlichen Geburten in dem jeweiligen Geburtszeitraum und deren Zuordnung zur nächstgelegenen Grundschule bis zum Schuljahr 2019/2020 verwendet worden.
Die Zahl der Schulanfänger ist in den letzten Jahren deutlich gesunken. Dieses wird im Diagramm der Seite 1 der Anlage zur Vorlage deutlich. Die Schulanfängerzahl ist von 303 im Jahr 1998 auf derzeit durchschnittlich rd. 160 bis 170 gesunken. Ein wesentlicher Einschnitt ist im Jahr 2010 zu erkennen mit einer Abnahme um ca. 60 Kinder, die sich aktuell in der Grundschülerzahlen bemerkbar macht.
Das seit November 2012 geltende 8. Schulrechtsänderungsgesetz regelt
auch wesentliche Änderungen in Bezug auf die Schulentwicklungsplanung.
Das Gesetz schafft die Grundlage dafür, pädagogisch sinnvolle und
schulorganisatorisch machbare Grundschulangebote mit einer wohnungsnahen
Schulversorgung zu verbinden. Gleichzeitig werden die Voraussetzungen
geschaffen für eine gerechtere Klassenbildung auf der Basis insgesamt kleinerer
Klassen.
Grundschulen müssen zukünftig, wenn sie eigenständig fortgeführt werden
sollen, mindestens 92 Schülerinnen und Schüler haben. Die einzige Grundschule
einer Gemeinde kann eigenständig mit mindestens 46 Schülerinnen und Schülern
fortgeführt werden.
Grundschulen mit weniger als 92 und mindestens 46 Schülerinnen und Schülern
können nur als Teilstandorte in einem Grundschulverbund geführt werden.
Kleinere Teilstandorte können ausnahmsweise von der oberen
Schulaufsichtsbehörde zugelassen werden, wenn der Weg zu einem anderen
Grundschulstandort der gewählten Schulart den Schülerinnen und Schülern nicht
zugemutet werden kann und mindestens zwei Gruppen gebildet werden können.
Über eine kommunale Klassenrichtzahl wird zukünftig festgelegt, wie viele
Eingangsklassen an Grundschulen in einer Gemeinde gebildet werden können. Über
die Verteilung auf die einzelnen Schulen und Standorte entscheidet der
Schulträger. Demgemäß wird der Ausschuss nach den Anmeldeterminen im November
einen Beschluss zu fassen haben.
Vor diesem rechtlichen Hintergrund sind die Grundschulen bzw. die
Grundschulstandorte im Hinblick auf die prognostizierten Schülerzahlen auf
ihren künftigen Bestand zu prüfen.
Die St. Martinus-Grundschule
bleibt in ihrem Bestand gesichert. Die Erfahrungen aus den letzten Jahren
zeigen, dass die Zahl der prognostizierten Schulanfänger unter denen der
tatsächlichen Anmeldezahlen lagen, so dass von einer deutlichen 2-Zügigkeit
ausgegangen wird.
Lt. Grundsatzbeschluss aus dem Jahr 2007 ist für die Astrid-Lindgren-Grundschule eine
2,5-Zügigkeit vorgesehen. Entsprechend der Prognose wird diese nicht
eingehalten, sondern in einigen Jahren überschritten. Hier ist allerdings zu
bedenken, dass es in der Regel eine leichte „Verschiebung“ von Schülern der
Astrid-Lindgren-Grundschule zur St. Martinus-Grundschule gibt, so dass davon
ausgegangen wird dass die Zügigkeit eingehalten werden kann. Sollte sich jedoch
herausstellen, dass ein Anmeldeüberhang vorliegt, so kann der Schulleiter
bestimmte Kriterien z.B. Geschwisterkinder, für die Aufnahmeentscheidung
heranziehen.
Die Übersicht „Erstklässler im Ortsteil Nottuln“ (Seite 4) macht auch
deutlich, dass alle Schulanfänger im Rahmen der vorgegebenen Klassenzahl in
Nottuln unterrichtet werden können.
Die St. Marien-Grundschule
in Appelhülsen wird laut Prognose als 2-zügige Grundschule weiter in ihrem
Bestand gesichert sein.
Die mittelfristige Prognose für die Sebastian-Grundschule in Darup zeigt eine stabile Einzügigkeit der
Grundschule. Die Mindestgröße von 92 SuS für eine eigenständige Grundschule
wird allerding ab dem Schuljahr 2015/2016 nicht mehr erreicht. Diese Schulen
können nur noch als Teilstandort einer anderen Grundschule fortgeführt werden.
Für die Anpassung der Schulentwicklungsplanung auf die neuen Regelungen
wurde von der Regierung eine Übergangsregelung bis zum Ende des Schuljahres
2017/2018 eingeräumt.
Die Gemeinde Nottuln ist von der Bezirksregierung Münster aufgefordert
worden, den Teilstandort Schapdetten (St.
Bonifatius-Grundschule) aufgrund zu geringer Schülerzahlen zum Ende des
jetzt laufenden Schuljahres zu schließen. Eine Bestätigung des Rates der
Gemeinde Nottuln steht allerdings noch aus. Die Mindestschülerzahl von 46 SuS
wird auch mittelfristig nicht erreicht werden. Es wird davon ausgegangen, dass
die Schüler aus dem Ortsteil Schapdetten überwiegend an der St.
Martinus-Grundschule angemeldet werden, diese Schule verfügt über ausreichend
freie Kapazitäten.
Die Liebfrauen-Schule wird
seit dem Schuljahr 2012/2013 als Sekundarschule geführt, der Realschulzweig
läuft sukzessive aus. Geht man, wie in der Prognose, von einem
Klassenfrequenzrichtwert von 25 SuS aus, so stellt sich die Schule in den
nächsten Jahren als 4-zügige Sekundarschule dar.
Die Übergangsquote von den Nottulner Grundschulen zum ortsansässigen Gymnasium beträgt im Durchschnitt der
letzten drei Jahre rd. 28,51 %. Zuzüglich der Zuwanderungen aus den
Nachbarkommunen kann die Schule lt. Prognose in den kommenden Jahren in der
Regel 2 Eingangsklassen bilden. Dieses entspricht der vorgeschriebenen
Mindestgröße. Auch in der Oberstufe wird mittelfristig die Mindestgröße von 42
SuS im ersten Jahr der Qualifikationsphase erreicht.
Bei den Schulwechslern der Nottulner Grundschulabgänger zeigt sich, dass neben den Nottulner weiterführenden Schulen auch die in den Nachbarkommunen gewählt wurden. Insbesondere die Gesamtschule in Havixbeck und die Friedensschule in Münster nehmen insgesamt eine Übergangsquote von 14,6 % ein. Die Gymnasien im Umkreis nehmen rd. 11,8 % der Nottulner Grundschüler auf.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Schülerprognosen der einzelnen Schulen und Übergangsquoten