Betreff
Bestimmung der Ausschussvorsitzenden und Stellvertreter gemäß §58 Abs. 5 GO NW
Vorlage
094/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Es werden folgende Ausschussvorsitzende bestimmt:

  1. ...
  2. ...

Es werden folgende stellvertretende Ausschussvorsitzende bestimmt:

  1. ...
  2. ...

 


Sachverhalt:

Das Verfahren richtet sich nach § 58 Abs. 5 GO NW.

Auf folgende Besonderheiten wird hingewiesen:

  1. Der Bürgermeister führt gemäß § 57 Abs. 3 S. 1 GO NW den Vorsitz im Haupt- und Finanzausschuss. Der stellvertretende Vorsitzende wird aus der Mitte des Haupt- und Finanzausschusses gewählt (§ 57 Abs. 3 S. 2 GO NW).
  2. Für die Verteilung und Zuteilung der stellvertretenden Ausschussvorsitze sollte der Rat zuvor entscheiden, ob das Höchstzahlverfahren fortgesetzt oder von vorne begonnen werden soll. Aus Rechtssicherheitsgründen wird durch die Gemeindeverwaltung empfohlen, das Zugreifverfahren neu zu beginnen.

Finanzielle Auswirkungen:

Keine