Beschlussvorschlag:
Die beigefügte Geschäftsordnung wird beschlossen.
Sachverhalt:
Die Geschäftsordnung des Rates der Gemeinde Nottuln hat sich in der Sitzungszeit des Rates von 2009 bis 2014 grundsätzlich bewährt, so dass sie weiter verwandt werden kann.
Auf eines soll aus rechtlichen Gründen hingewiesen werden:
Die Geschäftsordnung wurde im § 24 Abs. 3 nicht geändert. Nach der derzeitigen Rechtslage entsprechend der GO wird die Niederschrift nur noch vom Bürgermeister und dem Schriftführer unterzeichnet. Nach der Geschäftsordnung der Gemeinde Nottuln unterschreibt auch ein weiteres Ratsmitglied. Diese dritte Unterschrift ist nicht unbedingt erforderlich. Soll die Geschäftsordnung an die Rechtslage der GO angepasst werden, müsste § 24 Abs. 3 folgende Fassung erhalten:
Die Niederschrift wird
vom Bürgermeister und dem vom Rat bestellten Schriftführer unterzeichnet.
Verweigert einer der genannten Personen die Unterschrift, so ist dies in der
Niederschrift zu vermerken.
Die Niederschrift ist
allen Ratsmitgliedern, dem Bürgermeister oder der Bürgermeisterin innerhalb
einer Frist von in der Regel 10 Werktagen nach der Sitzung in der Form zuzuleiten, wie die Einberufung
erfolgt. Dabei ist sicherzustellen, dass unberechtigte Dritte keinen Zugriff
auf den Teil der Niederschriften nehmen können, die in nicht öffentlicher
Sitzung behandelt wurden.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlagen:
Geschäftsordnung