Betreff
Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde Nottuln
Vorlage
091/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die beigefügte Geschäftsordnung wird beschlossen.


Sachverhalt:

Die Geschäftsordnung des Rates der Gemeinde Nottuln hat sich in der Sitzungszeit des Rates von 2009 bis 2014 grundsätzlich bewährt, so dass sie weiter verwandt werden kann.

Auf eines soll aus rechtlichen Gründen hingewiesen werden:

Die Geschäftsordnung wurde im § 24 Abs. 3 nicht geändert. Nach der derzeitigen Rechtslage entsprechend der GO wird die Niederschrift nur noch vom Bürgermeister und dem Schriftführer unterzeichnet. Nach der Geschäftsordnung der Gemeinde Nottuln unterschreibt auch ein weiteres Ratsmitglied. Diese dritte Unterschrift ist nicht unbedingt erforderlich. Soll die Geschäftsordnung an die Rechtslage der GO angepasst werden, müsste § 24 Abs. 3 folgende Fassung erhalten:

Die Niederschrift wird vom Bürgermeister und dem vom Rat bestellten Schrift­führer unterzeichnet. Verweigert einer der genannten Personen die Unterschrift, so ist dies in der Niederschrift zu vermerken.

Die Niederschrift ist allen Ratsmitgliedern, dem Bürgermeister oder der Bürger­meisterin innerhalb einer Frist von in der Regel 10 Werktagen nach der Sitzung  in der Form zuzuleiten, wie die Einberufung erfolgt. Dabei ist sicherzustellen, dass unberechtigte Dritte keinen Zugriff auf den Teil der Niederschriften nehmen können, die in nicht öffentlicher Sitzung behandelt wurden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine


Anlagen:

Geschäftsordnung