Betreff
Beschluss über die Anzahl der stellvertretenden Bürgermeister/innen (§ 67 GO
Vorlage
090/2014
Art
Beschlussvorlage
Beschlussvorschlag:
Es werden___________ Stellvertreter/innen gewählt.
Sachverhalt:
Nach § 67 Abs. 1 GO NW i.V.m. § 9 der Hauptsatzung der Gemeinde Nottuln wählt der Rat für die Dauer seine Wahlzeit aus seiner Mitte ohne Aussprache ehrenamtliche Stellvertreter/innen.
Es ist zunächst die Anzahl der Vertreter/innen zu bestimmen
In der vergangenen Ratsperiode wurden zwei stellvertretende Bürgermeister/innen gewählt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die stellvertretenden Bürgermeister/innen erhalten eine Aufwandsentschädigung.