Betreff
Wahl der Stellvertreter/innen des Bürgermeisters
Vorlage
089/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Es werden gewählt als

  1. Stellvertretende/r Bürgermeister/in __________________
  2. Stellvertretende/r Bürgermeister/in __________________

Sachverhalt:

Nach § 67 Abs. 1 und 2 GO NW werden die Stellvertreter/innen des Bürgermeisters ohne Aussprache aus der Mitte des Rats gewählt. Es wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang geheim abgestimmt.

Auf die Regelungen zu § 50 GO NW wird verwiesen.

Der hauptamtliche Bürgermeister ist stimmberechtigt.

Vorgedruckte Stimmkarten stehen in der Sitzung zur Verfügung, sofern zuvor entsprechende Listen bei der Verwaltung eingereicht worden sind.


Finanzielle Auswirkungen:

Die stellvertretenden Bürgermeister/innen erhalten eine Aufwandsentschädigung.