Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
Als Vertreter/innen für die Gemeinde Nottuln werden in den Beirat der Liebfrauenschule (Sekundarschule) entsandt:
1. ________________________________
2._________________________________
3. ________________________________
4. ________________________________
Diese werden vertreten durch:
Zu 1. ______________________________
Zu 2. ______________________________
Zu 3. ______________________________
Zu 4. ______________________________
Sachverhalt:
Mit der Gründung einer Sekundarschule in
kirchlicher Trägerschaft in Nottuln wurde mit dem Bistum Münster vereinbart,
dass der Beirat der Liebfrauenschule (Sekundarschule) aus zehn Personen
bestehen soll.
Vier
der Mitglieder werden vom Bistum berufen.
Weitere
Mitglieder sind der/die Schulleiter/-in und der/die Vorsitzende der
Schulpflegschaft.
Vier
Vertreter/-innen und deren Vertreter/-innen benennt die Gemeinde Nottuln.
Entsprechend der Regelungen des § 63 i.V. mit
§ 113 GONW hat einer dieser Vertreter/-innen der Bürgermeister oder ein von ihm
zu benennender Beamter oder Angestellter zu sein. Der Rat ist insoweit
gebunden. Für die stellvertretenden Vertreter/-innen gilt das analog.
Nach § 50 Abs. 4 GO NW hat der Rat die
Vertreter entsprechend den Regelungen des § 50 Abs. 3 GO NW zu bestimmen.
Dem Beirat der Liebfrauenschule gehören bislang
folgende Vertreter/-innen der Gemeinde Nottuln an:
1.
Beigeordneter
Fallberg
2.
Ratsmitglied
Heinz Rütering
3.
Pfarrer
Manfred Stübecke
4.
Frau Claudia
Jürgens
Deren Vertreter/-innen waren:
1. Bürgermeister Schneider
2. Ratsmitglied Karl
Hauk-Zumbülte
3. Pfarrerin Ingrid Stübecke
4. Ratsmitglied Michael Blümer
Der neu zu bestimmende Beirat der Sekundarschule nimmt in Abstimmung mit dem Bistum auch die Aufgaben eines Beirates für die Realschule wahr, so lange die Realschule auslaufend besteht.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine