Betreff
Benenung der Vertreter/innen für den Beirat der Liebfrauenschule (Sekundarschule)
Vorlage
087/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Als Vertreter/innen für die Gemeinde Nottuln werden in den Beirat der Liebfrauenschule (Sekundarschule) entsandt:

 

 

1. ________________________________

 

 

2._________________________________

 

 

3. ________________________________

 

 

4. ________________________________

 

 

Diese werden vertreten durch:

 

 

Zu 1. ______________________________

 

 

Zu 2. ______________________________

 

 

Zu 3. ______________________________

 

 

Zu 4. ______________________________

 


Sachverhalt:

Mit der Gründung einer Sekundarschule in kirchlicher Trägerschaft in Nottuln wurde mit dem Bistum Münster vereinbart, dass der Beirat der Liebfrauenschule (Sekundarschule) aus zehn Personen bestehen soll.

          Vier der Mitglieder werden vom Bistum berufen.

          Weitere Mitglieder sind der/die Schulleiter/-in und der/die Vorsitzende der
          Schulpflegschaft.

          Vier Vertreter/-innen und deren Vertreter/-innen benennt die Gemeinde Nottuln.

Entsprechend der Regelungen des § 63 i.V. mit § 113 GONW hat einer dieser Vertreter/-innen der Bürgermeister oder ein von ihm zu benennender Beamter oder Angestellter zu sein. Der Rat ist insoweit gebunden. Für die stellvertretenden Vertreter/-innen gilt das analog.

Nach § 50 Abs. 4 GO NW hat der Rat die Vertreter entsprechend den Regelungen des § 50 Abs. 3 GO NW zu bestimmen.

Dem Beirat der Liebfrauenschule gehören bislang folgende Vertreter/-innen der Gemeinde Nottuln an:

1.   Beigeordneter Fallberg

2.   Ratsmitglied Heinz Rütering

3.   Pfarrer Manfred Stübecke

4.   Frau Claudia Jürgens

Deren Vertreter/-innen waren:

1. Bürgermeister Schneider

2. Ratsmitglied Karl Hauk-Zumbülte

3. Pfarrerin Ingrid Stübecke

4. Ratsmitglied Michael Blümer

 

Der neu zu bestimmende Beirat der Sekundarschule nimmt in Abstimmung mit dem Bistum auch die Aufgaben eines Beirates für die Realschule wahr, so lange die Realschule auslaufend besteht.


Finanzielle Auswirkungen:

Keine