Betreff
Vertretungen der Gemeinde Nottuln in den Euregio Gremien
Vorlage
084/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Als Vertreter/in für die Gemeinde Nottuln wird bestimmt:

 

 

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Sachverhalt:

 

Nach Art. 6 (2) der Satzung der EUREGIO e.V. ist nach der Kommunalwahl die Neubesetzung der Mitgliederversammlung erforderlich. Die Anzahl der Vertreter/innen richtet sich nach der Einwohnerzahl. Laut Mitteilung des Kreises Coesfeld ist für die Gemeinde Nottuln ein/e Vertreter/in zu wählen. Eine Stellvertretung ist nach Aussage des Kreises nicht erforderlich.

 

In der vergangenen Ratsperiode war zuletzt als Vertreter Ratsherr Leo Brolöier, SPD bestimmt. Eine Nachbesetzung ist nach dessen Ausscheiden aus dem Rat nicht erfolgt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine