Betreff
Vertretung der Gemeinde in Organen von juristischen Personen und Personenvereinigungen sowie wirtschaftlichen Unternehmen
Vorlage
081/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. In der Gesellschafterversammlung der wfc wird die Gemeinde Nottuln durch den Bürgermeister stimmberechtigt und durch

 

1.                  Ratsmitglied ____________________________________________

 

2.                  Ratsmitglied ____________________________________________

 

                             als nicht stimmberechtigte Mitglieder vertreten.

 

 

  1. Die Interessen der Gemeinde Nottuln nimmt im strukturpolitischen Beirat der wfc

 

         Ratsmitglied __________________________________________ wahr.

 

 

  1. Die Vertretung der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung des GVV wird durch den Bürgermeister bzw. von ihm bestellte Mitarbeiter/innen der Verwaltung wahrgenommen.

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeinde ist in folgenden Organen von juristischen Personen und Personenvereinigungen sowie wirtschaftlichen Unternehmen vertreten:

 

a)      wfc – Wirtschaftsförderungsgesellschaft

In der Gesellschafterversammlung der wfc wird die Gemeinde Nottuln durch zwei nicht stimmberechtigte Mitglieder und den Bürgermeister als stimmberechtigtes Mitglied vertreten. In der vergangenen Ratsperiode waren die Ratsmitglieder Georg Schulze Bisping und Sascha Michalek benannt.

 

Im strukturpolitischen Beirat nimmt ein Ratsmitglied die Interessen der Gemeinde Nottuln wahr. Dies war bisher Ratsmitglied Helmut Walter.

 

Die Vertretung in der wfc hat sich bewährt.

 

In der Sitzung müsste daher beschlossen werden, dass der Bürgermeister weiterhin die Gemeinde in der Mitgliederversammlung stimmberechtigt vertritt, welche zwei Ratsmitglieder als nicht stimmberechtigt entsandt werden sollen und welches Ratsmitglied die Aufgaben im strukturpolitischen Beirat der wfc wahrnehmen soll.

 

 

b)      GVV - Gemeindeversicherungsverband

Es wird vorgeschlagen, dass die Vertretung der Gemeinde in der Gesellschafterver-sammlung des Gemeindeversicherungsverbandes weiterhin durch den Bürgermeister bzw. von ihm bestellte Mitarbeiter/innen der Verwaltung wahrgenommen werden.

 

 

c)      GIG mbH – Gewerbe- und Industriefördergesellschaft

1.      Nach § 7 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages besteht die Gesellschafterversammlung aus den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses.

2.      Nach § 11 Abs. 2 S. 2 des Gesellschaftervertrages erfolgt die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates durch die Gesellschafterversammlung analog §§ 50 Abs. 4 i.V.m. 50 Abs. 3 GO.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine