Betreff
Umlegungsgebiet Nottuln Nord
Vorlage
065/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

Für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 134 „Nottuln Nord“ wird die Baulandumlegung nach § 46 Abs. 1 BauGB angeordnet.

Das Verfahren wird dem Umlegungsausschuss der Gemeinde Nottuln übertragen.


Sachverhalt:

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Ordnung und Umwelt wurde in seiner Sitzung über den Stand des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 134 Nottuln Nord informiert (siehe VL 064/2014). Es wurde auch dargestellt, dass der Planungsstand die Einleitung des Umlegungsverfahrens ermöglicht.

Da es im Bereich der Gemeinde Nottuln nur wenige freie Baugrundstücke gibt, sollte der B-Plan 134 nach seinem in Kraft treten so schnell wie möglich umgesetzt werden können. Um dieses sicher zu stellen, soll das Umlegungsverfahren gem. § 47 Abs. 2 BauGB parallel zur Aufstellung des B-Planes erfolgen.

Das Umlegungsverfahren kann durch die Gemeinde gem. § 45 BauGB eingerichtet werden, wenn für den zu erschließenden Bereich eine Neuordnung der Grundstücke erfolgen sollte, um Grundstücke nach Lage, Form und Größe den Erfordernissen der Erschließung anzupassen.

Zur Vereinfachung des Umlegungsverfahrens wird der gesamte Planungsbereich auch Umlegungsgebiet (siehe Anlage 1).

Dies heißt nicht, dass alle Grundstücke in der Umlegung berücksichtigt werden. Beteiligte, die schon in der frühzeitigen Bürgerbeteiligung der Gemeinde mitgeteilt haben, dass Ihre Grundstücke jetzt und in Zukunft nicht für eine Bebauung zur Verfügung stehen, werden durch den Umlegungsausschuss aus der Umlegung entlassen. Die Grundstücke bleiben unberührt.

Die Wahl des Verteilungsmaßstabes wird in das pflichtgemäße Ermessen des Ausschusses gestellt.

 

   


Finanzielle Auswirkungen:

Können zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht benannt werden.


Anlagen:

Anlage 1 Skizze des Umlegungsgebietes.