Betreff
Antrag des SV Fortuna Schapdetten zur Verlegung des Bogensportplatzes in Schapdetten
Vorlage
059/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

  1. Einer Nutzung der in Anlage 4 abgegrenzten Fläche durch SV Fortuna Schapdetten wird zugestimmt. Die Verwaltung kündigt bestehende Pachtverträge zum geeigneten Zeitpunkt und schließt Nutzungsvereinbarungen mit dem Verein ab.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Bauleitplanverfahren einzuleiten. Die Kosten des Planverfahrens werden dem Verein nicht in Rechnung gestellt.
  3. Über die Frage eines Zuschusses wird zu einem späteren Zeitpunkt beraten.

Sachverhalt:

Die Bogensportabteilung des Vereins SV Fortuna Schapdetten ist in den vergangenen Jahren stetig gewachsen und hat mittlerweile eine regionale Bedeutung für das Münsterland erlangt. Der bisherige Schießplatz erfüllt daher die Anforderungen nicht mehr. Aus diesem Grund beantragt der Verein, auf einer benachbarten gemeindeeigenen Fläche (ca. 1,3 ha) einen neuen deutlich größeren Schießplatz einrichten zu können (Antrag siehe Anlage 1). Diese Fläche ist heute an einen Landwirt verpachtet.

 

 

Bewertung

Die Entwicklung des Vereins ist sehr zu begrüßen und sollte unterstützt werden. Auch ist der Standort im Umfeld der bestehenden Sportinfrastruktur gut geeignet.

 

 Allerdings gilt es, eine Reihe von Rahmenbedingungen zu beachten:

-       Nicht anders als z.B. bei einer Baulandentwicklung gehen landwirtschaftlich genutzte Flächen verloren.

-       Die Fläche ist zwar nur bedingt geeignet für eine Baulandentwicklung (isolierte Lage, Lärmkonflikte mit Gewerbe- und Sportlärm), jedoch handelt es sich um die einzige Schapdettener Fläche, die sich im Eigentum der Gemeinde befindet. Daher sollte im Nutzungsvertrag mit der Gemeinde zumindest eine Option auf eine spätere Baulandentwicklung offen gehalten werden.

-       Zur Realisierung ist ein aufwändiges Bauleitplanverfahren erforderlich (siehe unten).

 

Dementsprechend entstehen Kosten in Höhe von ca. 8.000 € für Fachgutachten sowie hoher interner Personalaufwand zur Durchführung des Planverfahrens, die dem Verein auf Grund der Bedeutung für das Allgemeinwohl nicht in Rechnung gestellt werden sollten.

 

Hinzu kommt der Verlust der jährlichen Pachteinnahmen in Höhe von 600 €.

 

Des Weiteren beantragt der Verein einen Zuschuss für die eine Einfriedung / Rasensaatgut sowie die Übernahme der Mäharbeiten (vergleichbar mit dem heutigen Rasenplatz) durch die Gemeinde. Nach einer ersten Kalkulation der Gemeindewerke entstehen für die Rasenpflege jährliche Kosten in Höhe von ca. 15.000 €. Die einmalige Anlage des Schießplatzes (Hecke und Rasen) führt inkl. Material zu Kosten in Höhe von ca. 60.000 €. Diese Kosten reduzieren sich jedoch deutlich, wenn seitens der Gemeinde nur das Material gestellt würde (Rasensaatgut und Heckenpflanzen).

 

Angesichts des langen Vorlaufs des Planverfahrens (siehe unten) und der Möglichkeit, dass im weiteren Planverfahren weitere Kosten entstehen (ggf. Naturschutz, zusätzlicher Stellplatzbedarf etc.) sollte über diesen Zuschuss zu einem späteren Zeitpunkt beraten werden. 

 

 

Planverfahren

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 49 „Amselweg“ (siehe Anlage 3), der die übrigen Sportanlagen umfasst, endet auf Höhe des Walls. Der Standort des neuen Bogensportplatzes liegt somit im Außenbereich (§ 35 BauGB).

 

Nach Rücksprache mit dem Bauordnungsamt des Kreises Coesfeld ist der neue Bogensportplatz im Außenbereich nicht genehmigungsfähig. Das heißt zur Realisierung ist zunächst die Erweiterung des bestehenden Bebauungsplans erforderlich.

 

Vorrausetzung hierfür ist wiederum eine entsprechende Darstellung im Flächennutzungsplan. Dort ist der Bereich bislang als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Somit ist eine Änderung des FNP im Parallelverfahren erforderlich. Ob dies die Zustimmung der Bezirksregierung findet, ist im Zuge einer landesplanerischen Anfrage vorab zu prüfen. Ferner liegt die Fläche im Landschaftsschutzgebiet.

 

Somit ist zur Erlangung von Planrecht ein aufwändiges Verfahren erforderlich. Dies wird mindestens 1 ½ Jahre beanspruchen. Eine Nutzung durch den Bogensport vor 2016 ist somit nicht zu erwarten.

 

 

Fazit

Aus hiesiger Sicht kann dem Antrag unter Berücksichtigung der oben genannten Rahmenbedingungen grundsätzlich zugestimmt werden. Die erforderlichen Schritte zur Umsetzung sollten eingeleitet werden.


Finanzielle Auswirkungen:

Planverfahren: Kosten für Fachgutachten (vrsl. Artenschutz, Umweltbericht, Lärm) in Höhe von ca. 8.000 €, hoher interner Personalaufwand (ca. 40 Stunden)

Pacht: Verlust von Pachteinnahmen in Höhe von ca. 600 € / Jahr


Anlagen:

Anlage 1: Antrag des SV Fortuna Schapdetten vom 04.04.2014

Anlage 2: Auszug aus dem Flächennutzungsplan

Anlage 3: Nr. 59 „Amselweg“ (verkleinert)

Anlage 4: Übersichtsplan