Betreff
Aufstockung von Ermächtigungsübertragungen aus dem Jahr 2013 in das Haushaltsjahr 2014
Vorlage
052/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Aufstockung der Ermächtigungsübertragung in Höhe von 20.000,- € wird zugestimmt.


Sachverhalt:

Im Haushaltsjahr 2012 wurde für die Neugestaltung des Internettauftritts der Gemeinde Nottuln ein investiver Planansatz in Höhe von 20.000,- € verabschiedet. Da diese Maßnahme im Jahr 2012 nicht realisiert werden konnte, wurde der Betrag als Ermächtigungsübertragung für das Jahr 2013 fortgeschrieben. Ein neuer Planansatz für das Haushaltsjahr 2014 war nicht notwendig, da gem. § 22 GemHVO Beschaffungen längstens zwei Jahre verfügbar bleiben. Die Maßnahme soll nunmehr realisiert werden. In diesem Zusammenhang ist aufgefallen, dass die Liste der Ermächtigungsübertragungen des Jahres 2013 in das Haushaltsjahr 2014 die Neugestaltung des Internetauftritts nicht beinhaltet. Aus diesem Grunde sind die Ermächtigungsübertragungen von 1.281.847,- € um 20.000,- € auf 1.301.847,- € aufzustocken.

Die ursprüngliche Gesamtliste der Ermächtigungsübertragungen ist der Vorlage 011/2014 zu entnehmen. Der neuen Vorlage sind als Anlagen die Korrektur für die Position „Kommunalmarketing“ (Anlage 1) sowie die Auswirkungen auf den Ergebnis- und Finanzplan (Anlage 2) beigefügt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Eine Übertragung des Haushaltsjahres 2013 in das Haushaltsjahr 2014 führt zu einer Abnahme der liquiden Mittel in Höhe von 20.000,- €.


Anlagen:

Anlage 1: korrigierte EÜ-Liste 2014

Anlage 2: Auswirkungen der Ermächtigungsübertragungen auf den Ergebnis- u. Finanzplan