Betreff
Antrag der CDU-Fraktion: Breitband
Vorlage
051/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.


Sachverhalt:

Der Antrag der CDU-Fraktion zum Thema Breitband ist Anlage 1 zu entnehmen. Den folgenden Ausführungen ist der aktuelle Sachstand zu entnehmen.

 

Sachstand

Ende 2012 hat die Gemeindeverwaltung ein Interessenbekundungsverfahren zur Versorgung der Ortsteile Darup und Schapdetten durchgeführt. Von zwei Unternehmen wurde seinerzeit angegeben, dass diese sich in der Lage sahen, ohne Zuschüsse eine Breitbandanbindung herzustellen.

Nach einer Vielzahl von Gesprächen und intensiver Vorplanungen hat sich im Herbst 2013 herausgestellt, dass es nun doch kein Unternehmen mehr für möglich hielt, eine solche Entwicklung eigenwirtschaftlich durchzuführen. Hauptproblematik ist die Entfernung beider Ortsteile zum nächsten Backbone.

Durch die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für das Jahr 2014 konnte die Verwaltung zu Jahresbeginn die Verhandlungen mit neuen Voraussetzungen wieder aufnehmen. Es haben im Januar und Februar – begleitet durch das Beratungsunternehmen stf Tele Consult – Gespräche mit zwei Netzbetreibern stattgefunden. Ein dritter Netzbetreiber hat kurzfristig signalisiert im Jahr 2014 keine Kapazität für eine Planung und einen Ausbau in Nottuln zu haben.

 

Ausblick

Der weitere Zeitplan hängt vom favorisierten Modell zum Breitbandausbau ab. Die beiden in Rede stehenden Netzbetreiber präferieren unterschiedliche Modelle.

 

Variante 1: Bau und Vermietung eines Leerrohres

In einem Fall würde die Gemeinde Nottuln ein Leerrohr zwischen den Ortsteilen Darup, Schapdetten und dem nächsten Backbone verlegen und dieses an einen Betreiber vermieten. Derzeit wird durch die Firma stf in Rücksprache mit dem möglichen Netzbetreiber ein diesbezüglich sinnvoller Trassenverlauf geplant sowie die entstehenden Kosten kalkuliert. Über die Ergebnisse kann vrsl. Bereits in der Ratssitzung mündlich berichtet werden.

In diesem Fall könnten während des Sommers die Detailplanungen durchgeführt werden und die vertraglichen Regelungen mit den Netzbetreibern beraten werden. Ob noch im Verlaufe des Jahres 2014 mit einem Baubeginn zu rechnen ist, hängt auch von den potentiellen Netzbetreibern ab und ist dann Gegenstand der Vertragsverhandlungen.

 

Variante 2: Einmaliger Zuschuss

Im anderen Fall bevorzugt der Netzbetreiber die Zahlung eines einmaligen Zuschusses. Im Gegenzug verpflichtet sich dieser zur Bereitstellung einer Internetversorgung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes und mit einer bestimmten garantierten Bandbreite. Die Höhe der beim Netzbetreiber entstehenden Deckungslücke ist bisher nicht bekannt.

Um hier detaillierte Informationen zu erhalten und um ggf. die Chance auf Fördermittel zu wahren, ist ein zweistufiges (europaweites) Ausschreibungsverfahren erforderlich. In einer ersten Stufe ist die erneute Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens erforderlich. Hier ist zu prüfen, ob Interessenten eine Umsetzung eigenwirtschaftlich durchführen können. Wenn sich hier kein Unternehmen findet, wird in einer zweiten Stufe abgefragt, unter welchen Bedingungen Unternehmen bereit sind, einen Ausbau durchzuführen.

Auf Grund der einzuhaltenden Mindestfristen für die Veröffentlichungen, ist mit Ergebnissen erst in der Jahresmitte zu rechnen.

 

Fazit

Wie oben stehenden Ausführungen zu entnehmen ist, kann ein detaillierter Zeitplan erst erstellt werden, wenn eine Grundsatzentscheidung zu einer der oben genannten Varianten gefallen ist. Die hierfür erforderlichen Informationen liegen vrsl. in der ersten Sitzung nach der Sommerpause vor.


Finanzielle Auswirkungen:

-


Anlagen:

Anlage 1:       Antrag