Betreff
Antrag der CDU-Fraktion vom 17.12.2013 auf Fortführung der Schulsozialarbeit nach dem Bildungs- und Teilhabepaket in Nottuln
Vorlage
039/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion:

Die CDU-Fraktion beantragt die Beratung über die Fortführung der Schulsozialarbeit lt. Anlage.

 


Sachverhalt:

Der Antrag der CDU-Fraktion vom 17.12.2013 ist der Vorlage beigefügt (Anlage Nr. 1).

In den letzten Sitzungen 2013 des Ausschusses für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit und des Rates war das Thema der auslaufenden Schulsozialarbeit nach dem Bildungs- und Teilhabepaket bereits Gegenstand mündlicher Anfragen.

In der Sitzung des Gemeinderates am 17.12.2013 wurde der o.a. Antrag an den Fachausschuss zur weiteren Beratung verwiesen.

Diese spezielle und von vorne herein befristete Form der Schulsozialarbeit galt als Teil des Bildungs- und Teilhabepakets, einer präventiven Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Sozialpolitik und sollte dazu dienen, insbesondere die Bildung und Teilhabe der betroffenen Kinder und Jugendlichen zu unterstützen (Zielgruppenorientierung auf den Personenkreis der bildungs- und teilhabeberechtigten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen). Alle Beteiligten hatten sicher zu stellen, dass gegenüber der klassischen Jugend- und Sozialarbeit (wie z.B. an der Haupt- und Real-/Sekundarschule in Nottuln) zusätzliche Angebote durchgeführt und Doppelstrukturen vermieden werden.

Bereits vor Beginn der Maßnahme war auf dem Erlasswege darauf hingewiesen worden, dass die Finanzierung durch den Bund am 31.12.2013 endet.

Innerhalb dieser Rahmenbedingungen hat die Gemeinde Nottuln zusammen mit ihrem Kooperationspartner, dem Kolping-Bildungswerk Diözesanverband Münster GmbH und in enger Zusammenarbeit mit den Schulen im Gemeindegebiet (Gymnasium, Hauptschule, Real-/Sekundarschule, alle Grundschulen) im damals eng gesetzten Zeitfenster ein zeitlich begrenztes  Projekt auf die Beine gestellt. Schon zum damaligen Zeitpunkt führte das Kolping-Bildungswerk mit Erfolg Betreuungsmaßnahmen an Nottulner Schulen durch. Für das Projekt in der Zeit vom 01.12.2011 – 31.12.2013 wurden vom Kreis Coesfeld insgesamt 70.544 € bewilligt. Diese Summe diente der Refinanzierung der beim Kooperationspartner anfallenden Projektkosten, insbesondere für eine rd. halben Stelle (zunächst 0,5 Stelle Dipl. Sozialarbeiterin, dann ab 01.01.2013 0,55 Stelle).

Der Kooperationsvertrag ist zwischenzeitlich fristgerecht ausgelaufen.

Ab Beginn des Projektes wurde für die Leistungen des damals noch neuen Bildungs- und Teilhabepakets bei Eltern, Schülern, Lehrkräften und Schulgremien, aber auch in Kindergärten, Vereinen und Verbänden etc. intensiv geworben und zwar ergänzend zur permanenten Information und Beratung der zuständigen Leistungsträger (Kommunen), der beteiligten Behörden auf Bundes- und Landesebene, der Sozialverbände und nicht zuletzt durch die Medien.

Insbesondere vor dem Hintergrund der hohen Inanspruchnahme dieser Sozialleistung sieht die Verwaltung nicht die Notwendigkeit zur Fortführung der zuvor beschriebenen Werbemaßnahme.  Da die zukünftige Finanzierung aus kommunalen Mitteln erfolgen müsste, wird  außerdem erneut auf die Beschlusslage zur Haushaltskonsolidierung hingewiesen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Personalkosten je nach Stellenumfang, rd. 43.000 – 53.000 € €/Jahr/1 Stelle


Anlagen:

Antrag der CDU-Fraktion vom 17.12.2013