Betreff
Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der "Offenen Ganztagsschule" und weiteren Betreuungsmaßnahmen in den Grundschulen der Gemeinde Nottuln vom 09.07.2013
Vorlage
037/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die als Anlage beigefügte 1. Änderungssatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der „Offenen Ganztagsschule“ und weiteren Betreuungsmaßnahmen in den Grundschulen der Gemeinde Nottuln vom ________________ wird mit Wirkung zum 01.08.2014 beschlossen.


Sachverhalt:

Im Rahmen einer überörtlichen Prüfung im Jahr 2012 wurde festgestellt, dass damals, entgegen den rechtlichen Vorgaben, die Elternbeiträge für die Schulkindbetreuung von den Betreuungs- und Fördervereinen eingezogen wurden. Nach dem Kinderbildungsgesetz können nur Schulträger oder das Jugendamt für außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Schulen Elternbeiträge erheben.

 

Aus diesem Grund werden seit Beginn des Schuljahres 2013/2014 die Elternbeiträge für die Kinder in der Grundschulbetreuung von der Gemeinde Nottuln eingezogen. Rechtliche Grundlage hierfür ist die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der „Offenen Ganztagsschule“ und weiteren Betreuungsmaßnahmen in den Grundschulen der Gemeinde Nottuln vom 09.07.2013.

 

Der Förderverein der Sebastian-Grundschule, welcher Träger des Betreuungsangebotes in Darup ist, sieht die Notwendigkeit, zum kommenden Schuljahr die Elternbeiträge anzuheben.

Begründet wird diese Anhebung mit einer Anpassung des Stundenlohns für die Betreuungskräfte von jetzt 8 auf 9 €/h. Das bewirkt eine Personalkostensteigerung von 12,5 %.

Darüber hinaus werden die Einsatzstunden der Mitarbeiter erhöht, um eine konsequente Doppelbesetzung in der Gruppe sicherzustellen. Daraus ergibt sich eine weitere Personalkostensteigerung i.H.v.  1,8 %.

 

Insgesamt erhöhen sich die tatsächlichen Kosten um ca. 2.000,- € pro Jahr.

Da die Anzahl der angemeldeten Kinder nicht so ansteigen wird, dass mit einer höheren Landeszuweisung zu rechnen ist, ist der Förderverein gezwungen, seine Einnahmen zu erhöhen, um eine Kostendeckung zu erreichen. Eine Kostenkalkulation des Fördervereins ist der Vorlage als Anlage 1 beigefügt.

 

Die Betreuungsvereine für Nottuln und Appelhülsen sehen derzeit von einer Erhöhung der Elternbeiträge ab.

 

Da die Beitragsübersicht nach Anlage 1 Bestandteil der Satzung ist, ist eine formelle Satzungsänderung, hier in Form einer Änderungssatzung, notwendig. Diese ist als Anlage 2 beigefügt.

Nachrichtlich ist die Beitragssatzung mit den neuen Beitragshöhen dieser Vorlage als Anlage 3 beigefügt. Die eingearbeiteten Änderungen sind dort fett und kursiv gekennzeichnet.

Der Beschluss ergeht als Empfehlung an den Gemeinderat.


Anlagen:

-       Kostenkalkulation des Fördervereins der Sebastian-Grundschule

-       Erste Änderungssatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der „Offenen Ganztagsschule“ und weiteren Betreuungsmaßnahmen in den Grundschulen der Gemeinde Nottuln vom _________________

-       Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der "Offenen Ganztagsschule" und weiteren Betreuungsmaßnahmen in den Grundschulen der Gemeinde Nottuln vom 9. Juli 2013 in der Fassung vom ____________