Betreff
Aufstellung eines Lärmaktionsplans für die Gemeinde Nottuln; hier: Beschluss
Vorlage
032/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1. Die in Anlage 1 auf S. 46-47 gegebenen Abwägungsempfehlungen zu den in Anlage 1 auf S. 54-61 abgegebenen Stellungnahmen werden beschlossen.

2. Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Nottuln wird beschlossen.


Sachverhalt:

In der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen vom 04.12.2013 (VL 201/2013) wurde der Entwurf des Lärmaktionsplans zustimmend zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen.

Diese Beteiligung hat in der Zeit vom 08.01.-07.02.2014 stattgefunden. Stellungnahmen von Seiten der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden sind Anlage 1 auf den Seiten 54-61 und die zugehörigen Abwägungsempfehlungen S. 46-47 zu entnehmen.

Von mehreren Behörden (straßen.nrw, IHK, Handwerkskammer) wird dabei kritisiert, dass vorgeschlagen wird, nach Fertigstellung der Ortsumgehung Nottuln die verbleibende Ortsdurchfahrt (teilweise) mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h zu versehen. Im Hinblick auf die Lärmbelastung ist durch die Maßnahme eine weitere spürbare Entlastung der Anwohner zu erwarten (siehe Auswertung auf den S. 48/49). Daher sollte diese Maßnahme aus Sicht der Verwaltung Teil des Lärmaktionsplanes bleiben. Details sind der Abwägung auf S. 46/47 zu entnehmen.

Das Verfahren kann somit nun durch Beschluss des Lärmaktionsplans abgeschlossen werden. Die Ergebnisse werden im Anschluss der EU-Kommission gemeldet.

An dieser Stelle soll noch einmal darauf hingewiesen werden, dass der Lärmaktionsplan lediglich den Charakter eines strategischen Leitbildes hat. Über die Umsetzung einzelner Maßnahmen ist separat zu entscheiden.


Finanzielle Auswirkungen:

Keine; über die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen wird unabhängig vom Lärmaktionsplan entschieden.


Anlagen:

Anlage 1: Lärmaktionsplan inkl. Stellungnahmen und Abwägungsempfehlungen