Betreff
Einbringung des Nachtragshaushaltes für das Haushaltsjahr 2014
Vorlage
031/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der eingebrachte Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung 2014 mit ihren Anlagen wird zur Vorbereitung der Beschlussfassung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.


Sachverhalt:

 

Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2014 am 17.12.2013 stand die endgültige Höhe der Kreisumlage noch nicht fest. Die Festsetzung der Umlagegrundlagen und der Hebesätze, die für die Kreisumlage maßgebend sind, wurden vom Kreis Coesfeld erst mit Schreiben vom 05.02.2014 festgesetzt. Für den Haushalt 2014 wurde der Zahlbetrag aus dem Jahr 2013 in Höhe von 9.000.000 € übernommen.

 

Mit der Festsetzung der Kreisumlage in Höhe von 9.363.052 € ergibt sich die Notwendigkeit zur Aufstellung der Nachtragshaushaltssatzung aus § 81 Abs. 2 Ziff. 2 GO NRW in Verbindung mit § 7 Ziff. IV Nr. 2 der Haushaltssatzung 2014. Es entsteht aufgrund der geänderten Aufwandsposition ein überplanmäßiger Aufwand in erheblichem Umfang von mehr als 250.000 € gegenüber dem ursprünglichen Planansatz.

Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2014 wird vom Bürgermeister gem. § 81 GO in Verbindung mit § 80 Abs. 2 Satz 1 GO in die Ratssitzung eingebracht.


Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen für das Haushaltsjahr 2014 sind im Nachtragshaushaltsplan dargestellt.


Anlagen:

Entwurf des Nachtragshaushaltsplanes