Betreff
Antrag der UBG Fraktion im Rat der Gemeinde Nottuln vom 01.05.2012
Konzept zur Übernahme der Straßenreinigung durch den Baubetriebshof in Verbindung mit einer Optimierung des Winterdienstes
Vorlage
029/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Das Konzept zur Übernahme der Straßenreinigung durch den Baubetriebshof ab dem 01.01.2015 wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht umgesetzt und rechtzeitig vor dem Auslaufen des nächsten Reinigungsvertrages wieder zur Beratung vorgelegt.

 


Sachverhalt:

 

Auf der Basis des Antrages der UBG Fraktion im Rat der Gemeinde Nottuln vom 01.05.2012 „Konzept zur Übernahme der Straßenreinigung durch den Baubetriebshof in Verbindung mit einer Optimierung des Winterdienstes“ wurde dem Betriebsausschuss in der Sitzung am 06.03.2013 eine umfassende Sachverhaltsdarstellung zur Beratung vorgelegt.

 

Vor dem Hintergrund, dass seinerzeit eine externe Vergabe der Straßenreinigung seitens der Gemeindeverwaltung für den Zeitraum vom 01.01.2014 bis 31.12.2014 im Raume stand, wurde in der o.a. Sitzung des Betriebsausschusses der Beschluss gefasst, das Konzept zur Übernahme der Straßenreinigung durch den Baubetriebshof ab dem 01.01.2014 zum damaligen Zeitpunkt nicht umzusetzen und rechtzeitig vor dem Auslaufen des nächsten Reinigungsvertrages wieder zur Beratung vorzulegen. Da in Kürze seitens der Gemeindeverwaltung mit den vorbereitenden Arbeiten zur erneuten Ausschreibung der Straßenreinigung ab 2015 begonnen wird, ist vor dem Beginn dieser Arbeiten zu entscheiden, ob das Konzept zur Übernahme der Straßenreinigung durch den Baubetriebshof weiter verfolgt werden soll.

Da sich die technischen und wirtschaftlichen Einflussgrößen in dem Zeitraum vom 06.03.2013 bis 05.03.2014 grundsätzlich nicht geändert haben und diese Einflussgrößen ausschlaggebend für den Beschluss des Betriebsausschusses am 06.03.2013 waren, das Konzept zur Übernahme der Straßenreinigung durch den Baubetriebshof nicht umzusetzen, wird seitens der Betriebsleitung zur Zeit kein Grund gesehen, bei unveränderten Randbedingungen eine anders lautende Entscheidung zu treffen.

Da sich keine wesentlichen Änderungen zum Vorjahr ergeben haben, wurde auf eine erneute Sachverhaltsdarstellung verzichtet und es wurde die Beratungsvorlage vom 06.03.2013, in der die Sachverhalte umfassend dargestellt worden sind, dieser Vorlage als Anlage nochmals beigefügt.

Die Betriebsleitung schlägt vor, bzgl. des Konzeptes zur Übernahme der Straßenreinigung  einen im Vergleich zum Vorjahr gleichlautenden Beschluss zu fassen, sodass rechtzeitig vor dem Auslaufen des nächsten Reinigungsvertrages eine erneute Beratung im Betriebsausschuss erfolgen kann. Unter Umständen haben sich bis dahin die Randbedingungen für eine Übernahme der Straßenreinigung durch den Baubetriebshof geändert.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine Auswirkungen

 


Anlagen:

 

Öffentliche Beschlussvorlage 041/2013 vom 18.02.2013