Betreff
Vereinbarungen über den Verzicht auf eine Wirtschaftsdüngung für das Wasserschutzgebiet der Wasserversorgung Nottuln
Vorlage
028/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Vereinbarungen über den Verzicht auf eine Wirtschaftsdüngung für Teilbereiche des Wasserschutzgebietes/Wassereinzugsgebietes zwischen den Bewirtschaftern und der Wasserversorgung Nottuln werden für die Periode 06/2014 bis 06/2015 entsprechend der Sachverhaltsdarstellung verlängert.

 


Sachverhalt:

Die vor dem Hintergrund der mikrobiologischen Belastung des Nottulner Grundwassers durchgeführte Standort- und Nutzungsanalyse umfasste mehrere mögliche Eintragspfade. Ein möglicher Eintragspfad ist die Wirtschaftsdüngung zu wasserwirtschaftlich kritischen Zeiten auf bestimmten Flächen.

Bezüglich dieses möglichen Eintragspfades für eine mikrobiologische Belastung durch eine Wirtschaftsdüngung, wurden für die Jahre 2011 bis 2013 im Rahmen der Kooperation Landwirtschaft/Wasserwirtschaft im Stevereinzugsgebiet sogenannte „Vereinbarungen über einen Düngungsverzicht“ abgeschlossen. Inhalt ist, dass die Bewirtschafter im Wassereinzugsgebiet auf festgelegten Flächen auf eine Wirtschaftsdüngung nach der Hauptfruchternte (Herbstdüngung) verzichten und dafür einen finanziellen Ausgleich für die daraus resultierenden Mehraufwendungen erhalten.

Im Jahr 2013 wurde durch die Kooperationsberaterin bei der Landwirtschaftskammer der wirtschaftliche Nachteil mit 171,71 €/ha für Ackerland und mit 249,11 €/ha für Grünland/Ackergras bewertet. Der finanzielle Ausgleich für das Jahr 2013  betrug bei einer Fläche von insgesamt 77,33 ha 15.366,59 € (netto).

Für das Jahr 2013 hatte sich die Fläche gegenüber dem Jahr 2012 um weitere 33,67 ha verringert, da aufgrund eines Erlasses des „Umweltministeriums“ des Landes NRW für bestimmte Bewirtschaftungsformen eine Düngung nach Hauptfruchternte als nicht fachgerecht bewertet worden ist. Im Jahr 2011 betrug der Ausgleich noch 19.558,14 € und im Jahr 2012 insgesamt 15.431,51 €.

Auch wenn kein eindeutiger Nachweis der Ursächlichkeit einer Wirtschaftsdüngung für die mikrobiologischen Belastungen erbracht werden kann, so trägt diese Maßnahme „Düngungsverzicht“ zum Grundwasserschutz bei, sodass nach Möglichkeit die Vereinbarungen auch für die Düngungsperiode nach Ernte der Hauptfrucht 2014 fortgesetzt werden sollten. Für diesen anstehenden Zeitraum wurden durch die Kooperationsberaterin bei der Kreisstelle der Landwirtschaftskammer NRW in Coesfeld, Frau Elies, die Ausgleichssätze neu ermittelt. Die neuen Ausgleichssätze betragen 147,15 €/ha für Ackerland (Vorjahr 171,71 €/ha) und 215,11 €/ha für Grünland/Ackergras (Vorjahr 249,11 €/ha). Insbesondere durch einen Rückgang der Kosten für die Gülleabgabe von 12 €/m³ auf 10,50 €/m³ kommt es zu einer Kostensenkung für den Ausgleich um insgesamt um rd. 14 %.

Unter Berücksichtigung des o.a. geltenden Erlasses und der Bewirtschaftung 2013 wird von einer auszugleichenden Fläche von rd. 77 ha (Vorjahr 111 ha) für 2014 ausgegangen. Insgesamt ist danach für 2014 mit einem finanziellen Ausgleich von rd. 13.200 € zu rechnen. Im Maximalfall z.B. bei Änderung der Bewirtschaftungsform, wird mit einem Ausgleich von 17.650 € gerechnet. Finanzmittel in Höhe von 22.000 € wurden im Wirtschaftsplan der Wasserversorgung für 2014 eingestellt.

Bereits am 28.11.2013 (ein Tag nach der Betriebsausschusssitzung am 27.11.2013) wurde unter Federführung der „Kooperation Landwirtschaft/Wasserwirtschaft im Stevereinzugsgebiet“ eine Abstimmungs- und Informationsveranstaltung zwischen den Bewirtschaftern und den Vertretern der Wasserversorgung Nottuln durchgeführt. In dieser Veranstaltung signalisierten die Bewirtschafter, dass eine Fortsetzung der Vereinbarungen über den Düngungsverzicht  positiv gesehen wird. Insofern kann der Betriebsausschuss in seiner Sitzung am 05.03.2014 auf dieser Basis darüber beraten, ob auch Seitens der Wasserversorgung eine Fortsetzung angestrebt wird. Aus Sicht der Betriebsleitung ist eine Fortsetzung vor dem Hintergrund eines vorbeugenden und umfassenden Grundwasserschutzes von hoher Bedeutung.

Bereits in der Sitzung des Betriebsauschusses am 27.11.2013 hat der Bearbeiter der Standort- und Nutzungsanalyse, Herr Nolte vom IWW, Mülheim a.d. Ruhr, in seiner Zusammenfassung und Bewertung für das weitere Vorgehen in Bezug auf den Grundwasserschutz Folgendes dargestellt:

Da nun im 3. Jahr in Folge eine sehr hohe und langanhaltende Belastung des Grundwassers ausgeblieben ist (im Gegensatz zu 2009 und 2010 jeweils ohne Gülleverzicht), wird die Maßnahme „Gülleverzicht“ als Erfolg bewertet. Der Verzicht sollte auch im Herbst 2014 beibehalten werden. Bei veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen würde diese Maßnahme bzw. der damit verbundene finanzielle Ausgleich selbstverständlich entfallen.

Die Betriebsleitung weist noch darauf hin, dass sofern die Rechtslage sich nicht ändert, die Aufwendungen für die Vereinbarungen zum Düngungsverzicht mit dem Wasserentnahmeentgelt verrechenbar sind. Insofern sind diese Aufwendungen kostenneutral.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ausgleich der wirtschaftlichen Nachteile voraussichtlich rd. 13.200 € (max. rd. 17.650 €).

 


Anlagen:

 

Berechnung des finanziellen Ausgleichs (Basisdaten der Landwirtschaftkammer Coesfeld)