Beschlussvorschlag:
1. Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2012 wird gemäß § 96 (1) GO mit einer Bilanzsumme in Höhe von 123.480.674,03 € festgestellt sowie der Lagebericht 2012 zur Kenntnis genommen und beschlossen.
Der Jahresabschluss 2012 weist einen Jahresüberschuss i.H.v. 153.797,17 € aus. Die liquiden Mittel betragen am 31.12.2012 7.973.527,77 €.
Der ausgewiesene Jahresüberschuss 2012 wird mit 153.797,17 € der Ausgleichsrücklage zugeführt (§75 Abs. 3 GO).
2. Aufgrund des geprüften und festgestellten Jahresabschlusses 2012 der Gemeinde Nottuln wird dem Bürgermeister gem. § 96 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vorbehaltlos Entlastung erteilt.
Sachverhalt:
Gemäß
§ 95 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen hat die Gemeinde zum Schluss eines
jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis
der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist.
Der
Jahresabschluss besteht aus der Bilanz, der Ergebnis- und Finanzrechnung, den
Teilrechnungen und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.
Der
Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu
erläutern.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat von der gesetzlichen Möglichkeit des § 59 Abs. 3
i. V. m. § 103 Abs. 5 GO NRW Gebrauch gemacht und einen Dritten (Concunia GmbH
– Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) mit der Prüfung des Jahresabschlusses
beauftragt.
Die
Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Einwendungen geführt. Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat daher in seiner Sitzung vom 20.03.2014 den
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Vor diesem Hintergrund bestehen
seitens des Rechnungsprüfungsausschusses keine Bedenken gegen die Feststellung
des Jahresabschlusses 2012 durch den Rat der Gemeinde Nottuln und Entlastung
des Bürgermeisters.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Ausgleichsrücklage erhöht sich zum 31.12.2013 um 153.797,17 €. Der Anfangsbestand der Ausgleichsrücklage zum 01.01.2013 beträgt 0 €.
Anlagen:
Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wird zur Sitzung nachgereicht, falls seitens des Rechnungsprüfungsausschusses keine Einwendungen vorliegen.