Beschlussvorschlag:
Der Bericht über das weitere Vorgehen wird
zustimmend zur Kenntnis genommen. Im Zusammenhang mit der Erarbeitung des „Integrierten
Handlungskonzeptes“ für den Ortskern Nottuln wird die Verwaltung mit der
Vorbereitung eines Antrags auf Städtebaufördermittel beauftragt.
Sachverhalt:
In der Sitzung des Rates der Gemeinde Nottuln am 09.07.2013 wurde die
Verwaltung mit der Erstellung eines „Integrierten Handlungskonzeptes“ für den
Ortskern Nottuln beauftragt (VL 098/2013). Mit der damaligen Vorlage wurden
bereits die Grundzüge eines Integrierten Handlungskonzepts, eines
Beteiligungskonzeptes und die mögliche Abgrenzung des Nottulner Ortskerns
vorgestellt. Außerdem wurden erste mögliche Inhalte in Form einer Ideensammlung
vorgestellt, die es im weiteren Prozeß zu konkretisieren gilt.
Am 21.11.2013 hat im Forum des Gymnasiums Nottuln die
Auftaktveranstaltung zum Erarbeitungsprozess stattgefunden.
Mit dieser Vorlage stellt die Verwaltung die Ergebnisse der
Auftaktveranstaltung, den vorgesehenen Ablauf und Zeitplan zur Erarbeitung des
integrierten Handlungskonzeptes, die Erfordernisse/Voraussetzungen für die
Städtebauförderung und die Grundzüge des geplanten Beteiligungsverfahrens vor.
1. Ergebnisse der Auftaktveranstaltung
Am 21.11.2013 fanden sich im Forum des Gymnasiums Nottuln ca. 100
Gäste, 3 externe Experten und Vertreter der Gemeindeverwaltung ein, um die
Bürger über das geplante integrierte Handlungskonzept zu informieren und
gemeinsam zu diskutieren. Moderiert wurde die Veranstaltung von Jens
Stachowitz, Kommunalberatung Dortmund.
Von 18:00 bis ca. 19:00 Uhr hielten die eingeladenen Experten zunächst
sog. Inputvorträge, um aus fachlicher Sicht in die Thematik einzuführen. Themen
waren:
-
Aktuelle
Trends in der Einzelhandelsentwicklung (Jens van Lengerke, IHK Nord Westfalen);
-
Netzwerk
Innenstadt – Praxisbeispiele aus anderen Gemeinden (Barbara Thüer,
Geschäftsstelle Netzwerk Innenstadt);
-
Integrierte
Handlungskonzepte (Anke Figgen, Planungsbüro Wolters Partner)
Frau Odenthal stellte eine Analyse des Ortskerns von Nottuln als
Grundlage für das Integrierte Handlungskonzept Nottuln 2025 vor.
Ab 19:00 Uhr schloss sich eine offene Diskussion der Zuhörerschaft mit
den Referenten an. In der Diskussion wurde deutlich, dass von den Anwesenden
vor allem der historische Ortskern als der „Ortskern von Nottuln“ gesehen wird.
Im Wesentlichen wurden folgende Aspekte genannt:
a) Probleme und
Herausforderungen:
§
Leerstand
von Ladenlokalen, die Umnutzung von Ladenlokalen zu Praxen oder Wohnungen wird
kritisch gesehen;
§
das
eigentlich gute gastronomische Angebot im Ortskern wird zu wenig genutzt;
§
große
Konkurrenz der Stadt Münster als Ziel für Einkaufen, Freizeit und Kultur;
§
im
Ortskern fehlt eine Verbindung der Geschäfte durch entsprechende Laufwege bzw.
eine Fußgängerzone, weiterhin fehlt ein „Magnetbetrieb“;
§
die
Geschäfte verlagern sich an die Appelhülsener Straße;
§
die
Entwicklung des Einzelhandels an der Appelhülsener Straße wird kritisch gesehen
(„Fußgängerzone für Autos“);
§
zu
wenig Unterkünfte für Touristen im unmittelbaren Ortskern;
Die genannten Probleme führen nach Ansicht der Anwesenden zu einem
akuten Handlungsbedarf für den Ortskern Nottuln.
b) Stärken, Wünsche und
Ideen:
§
besonders
schöner, historischer Ortskern, Potential als Kulisse für das Besondere
(Vermarktung);
§
Kombination
der historischen Bausubstanz mit der Lage Nottulns in ländlichem Umfeld;
§
Einzelhandel
stärken bzw. ausbauen: hochwertige, individuelle Geschäfte mit hoher
Servicequalität, Ansiedlung eines Magnetbetriebs;
§
Geschäftsideen:
Herrenoberbekleidung, Kaffeerösterei, Café, Handel mit Nischenprodukten, Kunst
und Handarbeit lokaler Anbieter;
§
Befragung
der bereits erfolgreichen Einzelhändler am Ort;
§
Unterstützungen
für Existenzgründer (z. B. Anschubfinanzierung, kostenfreie Miete in den ersten
Geschäftsmonaten u. ä.);
§
Kontinuierliche
Kommunikation zwischen Verwaltung und Geschäftsleuten (z. B.
E-Mail-Newsletter);
§
Ausbau
der sozialen Infrastruktur („Ortskern für alle Generationen“):
Begegnungsstätten, Betreuungs-, Unterstützungs- und Beratungsangebote für
ältere Menschen, Aktivierung von Ehrenamtlichen (Hinweis auf die
Landesinitiative „Heimat im Quartier“ und Fördermöglichkeiten jenseits der
Städtebauförderung);
§
Vernetzung
bestehender Initiativen und Vereine z. B. durch Kontaktbörse;
§
Idee
des Vereins „Historisches Nottuln“: Einrichtung eines „Museums der Geschichte
der Frauen im deutschsprachigen Raum“ z. B. in den heutigen Räumlichkeiten der
Verwaltung;
§
Einrichtung
eines Hotels mit Tagungsräumen in den Kuriengebäuden.
Es wird deutlich, dass im weiteren Planungsprozess auf interessierte
Bürgerinnen und Bürger viel Engagement und Eigeninitiative zukommt, wenn die
Ideensammlung konkretisiert und weiter entwickelt werden soll. Die Verwaltung
wird die Öffentlichkeit im 1. Halbjahr 2014 weiter intensiv am Planungsprozess
beteiligen.
c) Mögliche Entwicklungsziele
und Handlungsfelder – Stand der Diskussion
Auf der Grundlage der bisherigen Bestandsanalyse, der Erkenntnisse aus
bereits vorliegenden Konzepten, Planungen und Gutachten und den Ergebnissen der
Auftaktveranstaltung lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt insbesondere folgende
Entwicklungsziele und Handlungsfelder beschreiben:
§
Ortskern
zum Einkaufen und für Dienstleistungen
→ Angebot
erhalten, ggf. ausbauen
→ Einzelhandel und Gastronomie im
Ortskern
→ Ortskern als Arbeitsplatz
§
Ortskern
für alle Generationen
→
barrierefreier Ortskern / Gestaltung des Ortskerns
→ Ortskern für Kinder und Jugendliche
→ Ortskern als Wohnstandort
§
Identität
des Ortskerns
→ historischer Ortskern
→ Kultur und Tourismus im Ortskern.
§
Umgestaltung
der Ortsdurchfahrt (vor dem Hintergrund der Ortsumgehung)
Diese Zusammenstellung kann sich im Zuge der weiteren Bürgerbeteiligung
verändern, neue Handlungsfelder können hinzukommen, andere werden
möglicherweise nicht weiter betrachtet. Auch wenn der integrierte Ansatz eine
ganzheitliche Betrachtung erfordert, gilt es weiterhin frühzeitig Schwerpunkte
zu identifizieren, die verstärkt bearbeitet werden sollen und u. U. auch
Umsetzbares von Nicht-Umsetzbarem zu trennen.
2. Zeitlicher Rahmen und formale Anforderungen
Der zeitliche Rahmen und die Inhalte eines Integrierten
Handlungskonzepts ergeben sich, neben den individuellen Gegebenheiten vor Ort,
aus den gesetzlich formulierten Anforderungen und aus den Bedingungen aus der
Städtebauförderung.
a) Zeitplan
Aufgrund der Erfahrungen aus anderen Kommunen vergleichbarer Größe und
gemäß einschlägiger Literatur (u.a. „Integrierte städtebauliche
Entwicklungskonzepte in der Städtebauförderung“, eine Arbeitshilfe für
Kommunen, BMVBS 2013) ist von durchschnittlich 12-18 Monaten Bearbeitungszeit
für ein Integriertes Handlungskonzept auszugehen. Daran anschließend folgt die
Umsetzung der im Handlungsprogramm beschlossenen Maßnahmen.
Fixpunkte für den Zeitplan sind insbesondere auch die Vorgaben zur
Beantragung von Städtebaufördermitteln. Der Antrag ist i.d.R. bis zum 31.08.
des Jahres für die Aufnahme in das Programm für das Folgejahr zu stellen. Ziel
für die Ortskernentwicklung Nottuln ist somit die Einreichung des Förderantrags
spätestens zum 31.08.2015. Nach Bewilligung des Förderantrags bzw. positivem
Zuwendungsbescheid kann mit der Umsetzung der Maßnahmen begonnen werden.
Entscheidend ist, dass mit dem Förderantrag bereits ein
fertiggestelltes und vom Rat der Gemeinde beschlossenes Handlungsprogramm
eingereicht werden muss. D.h. alle Arbeitsschritte zur Erarbeitung des
integrierten Entwicklungskonzeptes müssen im Vorfeld des o. g. Stichtags
erledigt werden.
Schwerpunkte im 1. Halbjahr 2014:
§ Durchführung einer
Öffentlichkeitsbeteiligung
§ Festlegung des Programmgebietes;
§ Analyse der Ausgangssituation
(Stärken-Schwächen-Analyse);
§ Definition von Zielen und
Handlungsfeldern;
§ Ideensammlung Maßnahmen und Projekte der
Gebietsentwicklung;
Seitens der
Politik muss in diesem Zeitraum die Gebietsabgrenzung, z. B. als Sanierungs-
oder Stadtumbaugebiet förmlich beschlossen werden.
Schwerpunkte im 2. Halbjahr 2014:
Erarbeitung des Maßnahmen- und
Projektprogramms:
§ Schwerpunktsetzung und
Konkretisierung
§ Projektentwicklung
§ Ermittlung der Kosten
§ Finanzierungs- und Zeitplan
Schwerpunkte im 1. Halbjahr 2015:
§ Vervollständigung des Maßnahmen-,
Kosten-, Finanzierungs- und Zeitplans;
§ Dokumentation des gesamten
Entwicklungskonzeptes;
§ Vorbereitung des Förderantrags
§ Vorbereitung der Umsetzung erster
Maßnahmen
Seitens der Politik muss das gesamte
Handlungskonzept förmlich beschlossen werden.
b) Städtebauförderung
Ein integriertes Handlungskonzept ist zwingende Voraussetzung, um
Mittel aus dem Städtebauförderungsprogramm abrufen zu können. Im Rahmen dieses
Programms des Bundes und der Länder stehen verschiedene thematische
Teilprogramme zur Verfügung. Für die Ortskernentwicklung Nottuln bietet sich
die thematische Zuordnung zum Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“,
ggf. kombiniert mit dem Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ an.
§
„Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ zielt auf die nachhaltige Stärkung
von zentralen Versorgungsbereichen (Innenstädte und Ortszentren), die durch
Funktionsverluste bedroht oder betroffen sind (insbes. gewerblichen Leerstand)
sowie die Reaktivierung von Brachflächen.
§
„Städtebaulicher Denkmalschutz“ zielt darauf, bau- und
kulturhistorisch wertvolle Gebiete, insbesondere in historischen Stadtkernen,
als städtebauliche Gesamtmaßnahme in ihrer baulichen und strukturellen Eigenart
und Geschlossenheit zu erhalten und weiterzuentwickeln
Die grundsätzliche Förderfähigkeit im Programm „Aktive Stadt- und
Ortsteilzentren“ ist im Rahmen der Bestandsanalyse durch entsprechende
Nachweise der (drohenden) Funktionsverluste zu belegen und begründen. Ein
möglicher Indikator ist z. B. der Leerstand von Geschäften und/oder Wohnungen,
aber auch das Alter der Bevölkerung, der Stand der Beschäftigung,
städtebauliche oder ökologische Missstände.
Soll ein Antrag auf Städtebauförderung gestellt werden, muss nach dem „Besonderen
Städtebaurecht“ eine formale Abgrenzung des Gebiets in Form einer Satzung oder
als Beschluss des Gemeinderats erfolgen. Für die Ortskernentwicklung Nottuln
kommt die Festlegung eines Stadtumbaugebietes nach § 171 b oder eines
Sanierungsgebietes nach § 142 BauGB in Frage.
Zu erwarten ist eine 40-80%ige Förderung der zuwendungsfähigen
Gesamtkosten. Der Fördersatz der Gemeinde Nottuln liegt für die
Städtebauförderung 2014 bei 70%. Zu beachten ist, dass auch bei der
Bereitstellung von Fördergeldern auf die Gemeinde Eigenanteile in
entsprechender Höhe zukommen.
Neben der Bemühung um öffentliche Fördergelder ist zu prüfen, inwieweit
privates Kapital akquiriert und private Initiativen eingebunden werden können.
Hierfür stehen verschiedene Methoden und Instrumente zur Verfügung (z. B.
Immobilien- und Standortgemeinschaften, Verfügungsfonds, städtebauliche
Verträge).
§
Immobilien- und
Standortgemeinschaften (ISG):
Eine ISG bringt Gewerbetreibende und Immobilieneigentümer in einem räumlich
klar definierten Bereich zusammen (i. d. R. Geschäftsquartiere). Ziel einer ISG
ist die Werterhaltung des Quartiers durch die Entwicklung von Maßnahmen- und
Finanzierungsplänen durch die privaten Anbieter. Ziel ist die Vermarktung und
Optimierung der Gestaltung des Geschäftsviertels über die gesetzliche
Grundversorgung hinaus. Das Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften
(ISGG) des Landes NRW bildet den Rahmen für dieses private Engagement.
§
Verfügungsfonds: Verfügungsfonds im Rahmen der
Städtebauförderung sind (teil)finanzierte Budgets, an denen sich private
Akteure in der Regel mit mind. 50% beteiligen. Sie werden in einem
Maßnahmengebiet bereitgestellt, um die Akteure vor Ort (Bewohnerschaft,
Gewerbetreibende, Immobilieneigentümer, Vereine etc.) zur Durchführung eigener,
eher kleiner Projekte und Maßnahmen anzuregen und privates Kapital für die
Durchführung zu akquirieren.
§
Städtebauliche Verträge: bei der Zusammenarbeit mit privaten
Akteuren kann das Integrierte Handlungskonzept die Grundlage für verbindliche
Vereinbarungen in Form von öffentlich-rechtlichen Verträgen sein. In einem
städtebaulichen Vertrag können Inhalte des Konzeptes aufgenommen und
konkretisiert werden.
c) Andere Fördermittel
Der größte Teil der denkbaren Maßnahmen ist sinnvoll aus den zuvor näher erläuterten Mitteln für Städtebauförderung zu finanzieren. Abhängig davon, welche Maßnahmen sich im Zuge des Diskussionsprozesses entwickeln, ist ggf. auch das Zurückgreifen auf andere Fördermittel sinnvoll. Die Verwaltung wird die diesbezügliche Förderkulisse beobachten. In Frage kommen für einen solchen „Förderungs-Mix“ insbesondere folgende Programme:
1. LEADER
Sollte die Baumberge-Region sich erfolgreich für eine zweite Förderperiode ab 2015 bewerben, können (gerade auch kleinere) Maßnahmen über das LEADER-Programm gefördert werden. Da ein LEADER-Entwicklungskonzept für die zweite Förderperiode noch nicht vorliegt, können über mögliche Maßnahmen jedoch heute noch keine Aussagen getroffen werden.
2. Programm zur Förderung des kommunalen
Straßenbaus und der Nahmobilität
Straßenbaumaßnahmen können aus dem Programm zur Förderung des kommunalen Straßenbaus und der Nahmobilität mitfinanziert werden.
Klassische und umfangreichere Straßenbaumaßnahmen werden dabei aus Mitteln nach dem Entflechtungsgesetz (ehemals Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) gefördert. In Nottuln wären im Zuge des Integrierten Handlungskonzepts dabei ggf. größere Umbaumaßnahmen im Bereich der heutigen Ortsdurchfahrt förderfähig (Umbau von Knotenpunkten mit LSA zu Kreisverkehren). Hier sind jedoch derzeit die zukünftigen Förderbedingungen ungewiss, da das Entflechtungsgesetz 2019 ausläuft.
Ein neuer
Förderschwerpunkt des Landes liegt bei der Förderung der Nahmobilität.
Hierunter fallen insbesondere Maßnahmen zur Förderung des Radfahrens und des
Zufußgehens. Hierunter könnten in Nottuln z.B. Teile der Maßnahmen zur
Barrierefreiheit, Fahrradwege und
-abstellanlagen, aber auch Informationsangebote und Öffentlichkeitsarbeit
zählen. Die genauen Förderbedingungen werden hier im Jahr 2014 neu formuliert
und die entsprechende Entwicklung von der Gemeinde beobachtet.
3. Infrastrukturförderung nach dem ÖPNVG
Zur Steigerung der Attraktivität des ÖPNV werden durch das Land Infrastrukturmaßnahmen gefördert (in Nottuln zuletzt die Erweiterung des P+R-Platzes am Bhf. Appelhülsen). Mit diesen Mitteln könnten z.B. die Bushaltestellen im Ortskern (insbesondere an der Haltestelle Volksbank) ausgebaut werden (Barrierefreiheit, Wartehallen, Fahrradabstellanlagen).
4. kfw-Kredite
Maßnahmen aus dem Bereich für einen barrierefreien Umbau fördert die kfw-Bank mit besonders zinsgünstigen Darlehen (Programm 233, 234). Ob dies zur Finanzierung von Maßnahmen sinnvoll ist, muss im Einzelfall geprüft werden.
3. Beteiligungskonzept
Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist eine grundsätzliche Anforderung
in der Städtebauförderung. Dabei gibt es kein festes Ablaufschema für ein
Beteiligungskonzept. Jeder Prozess benötigt sein eigenes Verfahrensdesign, das
sich im Verlauf der gemeinsamen Arbeit flexibel weiterentwickeln kann. Dafür
muss das geplante Vorgehen immer wieder an die tatsächlich eintretenden
Erfordernisse angepasst werden. Hinsichtlich der Art der Beteiligung steht eine
Vielzahl unterschiedlicher Methoden zur Verfügung, die sich insbesondere auch
nach der gewünschten Intensität der Beteiligung und Einflussnahme durch die
Öffentlichkeit unterscheiden.
Die Auftaktveranstaltung im November 2013 hatte verstärkt informativen
Charakter. Im Februar/März soll sich eine sog. Planungswerkstatt anschließen,
in welcher die bisher definierten Ziele und Handlungsfelder für den Ortskern
Nottuln zur Diskussion gestellt und ggf. geändert bzw. konkretisiert werden.
Darüber hinaus sollen bestimmte Handlungsfelder in Kleingruppen bereits
vertieft bearbeitet und erste Projekte bzw. Maßnahmenvorschläge entwickelt
werden. Zielgruppe der Planungswerkstatt ist nunmehr die Öffentlichkeit mit
einem konkreten Interesse am Ortskern (Anwohner, im Ortskern ansässige bzw.
tätige Gewerbetreibende, Dienstleister, private und öffentliche Initiativen
bzw. Einrichtungen etc.).
Anschließend an die Planungswerkstatt im Februar/März werden einzelne
Themen bzw. Handlungsfelder in Fachworkshops vertieft bearbeitet. Ziel ist die
Entwicklung von Projekten bzw. Maßnahmen, die umgesetzt werden sollen. In
diesem Rahmen würde ebenfalls die barrierefreie Umgestaltung des Ortskerns
thematisiert werden.
Für einzelne Fachthemen bietet es sich an, zielgruppenspezifisch gesonderte
Beteiligungsformen durchzuführen. Denkbar wäre z. B. ein „Runder Tisch
Einzelhandel“, oder die Konsultation von Fachplanern für das Thema „Planung für
Kinder im Ortskern“.
Bei entsprechendem Interesse sollten zu einem Zeitpunkt, an dem
konkrete Maßnahmenideen vorliegen, diese in einem gesonderten Workshop mit der
Politik diskutiert werden.
Über die genannten Beteiligungsformen hinaus prüft die Verwaltung
zurzeit die Möglichkeiten einer online-Beteiligung im Internet. Hierdurch würde
einem weiteren Kreis der Bürger unabhängig von einzelnen Terminen die
Möglichkeit gegeben, ihre Meinung zu äußern.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist zunächst für das 1. Halbjahr
2014 vorgesehen. Sowohl die genaue Ausgestaltung der Methoden als auch die
Dauer der Beteiligung hängt stark von dem Engagement der Bürger ab, davon, wie
stark die Angebote der Verwaltung zur Beteiligung angenommen werden und welche
Inhalte im weiteren Prozess als Schwerpunktthemen benannt werden. So können
sich bei entsprechendem Interesse z. B. Arbeitskreise oder Interessengruppen
bilden, die bis hinein in die Umsetzung Bestand haben.
Für das weitere Beteiligungsverfahren plant die Gemeinde erneut die
Konsultation von Herrn Jens Stachowitz, Kommunalberatung Dortmund. Herr
Stachowitz wird die Gemeinde in der Ausgestaltung der Struktur des
Beteiligungsprozesses und in der Moderation unterstützen.
4. Umsetzung
Mit dem politischen Beschluss durch den Gemeinderat über das gesamte
Handlungskonzept beginnt die Umsetzungsphase des erarbeiteten
Maßnahmenkatalogs, je nach Art der Maßnahmen kann diese über mehrere Jahre
andauern. Im Vorfeld bzw. im Zuge der Umsetzung müssen die Maßnahmen mit
entsprechenden vorbereitenden Planungen konkretisiert werden. In dieser Phase
können sich neue Sachverhalte ergeben, Rahmenbedingungen haben sich
möglicherweise geändert, und Änderungen bei den veranschlagten Kosten sind
möglich. Insbesondere auch in der Umsetzungsphase ist die Einbindung privater
Unternehmen und Initiativen wünschenswert.
Finanzielle Auswirkungen:
Das integrierte Handlungskonzept wird im
Wesentlichen von der Verwaltung erarbeitet, somit entstehen interne
Personalkosten. Für die Unterstützung durch externe Sachverständige bzw. einen
Moderator sind 12.000 €, verteilt auf die Haushaltsjahre 2014 und 2015 in den
Haushalt eingestellt worden. Für die Überarbeitung des Einzelhandelskonzeptes
sind 10.000 € im Haushaltsjahr 2014 eingeplant.
Für die Umsetzung der aus dem Konzept
resultierenden Maßnahmen entstehen Folgekosten, die zum jetzigen Zeitpunkt noch
nicht abzuschätzen sind. Diese sollen in erster Linie durch zu beantragende
Städtebaufördermittel, möglichst kombiniert mit privaten Mitteln, abgedeckt
werden. Darüber hinaus sollen weitere Fördermöglichkeiten für Einzelmaßnahmen
geprüft werden. Zu beachten ist, dass die Gemeinde bei der Zuwendung von
Städtebaufördermitteln einen entsprechenden Eigenanteil bereitstellen muss.
Anlagen:
1.
Protokoll
der Auftaktveranstaltung vom 20.11.2013
2.
Zeit-
und Ablaufplan