Hier: Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 137 „Steinstraße
Süd“ mit der Zielstellung der Nachverdichtung wird für den in Anlage 1
abgegrenzten Geltungsbereich eingeleitet (Aufstellungsbeschluss gem. § 2
BauGB).
Sachverhalt:
In der Sitzung des Gemeindeentwicklungsausschusses vom 20.11.2013 (VL
210/2013) wurde über den Stand der Nachverdichtungsprojekte in Nottuln
berichtet. Die Verwaltung wurde beauftragt, einen Aufstellungsbeschluss für
einen Bebauungsplan für das Gebiet Nottuln „Steinstraße Süd“ vorzubereiten. Mit
dieser Beschlussvorlage soll nun das formelle Planverfahren mit dem
Aufstellungsbeschluss eingeleitet werden. Ziel des Verfahrens ist die Schaffung
eines Baufeldes „in 2. Reihe“ mit Einzelerschließung oder gemeinsamer
Erschließung für jeweils zwei Grundstücke. Dabei sollen ergänzend Festsetzungen
getroffen werden, die eine Anpassung der Baukörper an die örtlichen
Gegebenheiten vorsehen (Höhe, Dachform etc.) und die Belange der jeweiligen
Grundstücksnachbarn so berücksichtigen.
Die Voraussetzungen zur Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach §
13a BauGB sind gegeben. Dies hat den Vorteil, dass im Verfahren auf eine
Umweltprüfung und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung verzichtet werden
kann. Im Rahmen der formellen Öffentlichkeitsbeteiligung haben alle Betroffenen
die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben.
Finanzielle Auswirkungen:
Interner
Personalaufwand, Fachgutachten sind voraussichtlich nicht erforderlich.
Anlagen:
1.
Abgrenzung des Geltungsbereichs