Betreff
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 137 "Steinstraße Süd" im beschleunigten Verfahren (gem. § 13a BauGB);
Hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
004/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 137 „Steinstraße Süd“ mit der Zielstellung der Nachverdichtung wird für den in Anlage 1 abgegrenzten Geltungsbereich eingeleitet (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB).


Sachverhalt:

In der Sitzung des Gemeindeentwicklungsausschusses vom 20.11.2013 (VL 210/2013) wurde über den Stand der Nachverdichtungsprojekte in Nottuln berichtet. Die Verwaltung wurde beauftragt, einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan für das Gebiet Nottuln „Steinstraße Süd“ vorzubereiten. Mit dieser Beschlussvorlage soll nun das formelle Planverfahren mit dem Aufstellungsbeschluss eingeleitet werden. Ziel des Verfahrens ist die Schaffung eines Baufeldes „in 2. Reihe“ mit Einzelerschließung oder gemeinsamer Erschließung für jeweils zwei Grundstücke. Dabei sollen ergänzend Festsetzungen getroffen werden, die eine Anpassung der Baukörper an die örtlichen Gegebenheiten vorsehen (Höhe, Dachform etc.) und die Belange der jeweiligen Grundstücksnachbarn so berücksichtigen.

Die Voraussetzungen zur Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB sind gegeben. Dies hat den Vorteil, dass im Verfahren auf eine Umweltprüfung und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung verzichtet werden kann. Im Rahmen der formellen Öffentlichkeitsbeteiligung haben alle Betroffenen die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben.


Finanzielle Auswirkungen:

Interner Personalaufwand, Fachgutachten sind voraussichtlich nicht erforderlich.


Anlagen:

1. Abgrenzung des Geltungsbereichs