Betreff
Antrag der Nachbarschaft Oberstockum auf Öffnung der Straße "Am Zippenberg" in Richtung auf die B 525
Vorlage
002/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Antrag wird abgelehnt. Eine Öffnung des Wirtschaftsweges „Am Zippenberg“ erfolgt nicht. Die Kreispolizeibehörde wird gebeten, das bestehende Durchfahrtsverbot zu kontrollieren.


Sachverhalt:

Der Wirtschaftsweg vom „Am Zippenberg“ in Richtung Bundesstraße 525 durfte aus Unterhaltungsgründen nur vom landwirtschaftlichen Verkehr genutzt werden.  Da die entsprechenden Verkehrszeichen missachtet wurden, wurde dieser Weg im Jahr 2012 von der Sammelstraße „Am Zippenberg“ bis zur B 525 mittels Poller gesperrt (Übersichtsplan siehe Anlage 3).

Die Bewohner der Nachbarschaft Oberstockum beschweren sich über eine starke Verkehrszunahme in deren Nachbarschaft nach Schließung der Wegeverbindung vom „Am Zippenberg“ in Richtung B 525. Aus Sicht der Anlieger ist es nicht hinnehmbar, dass ein Wirtschaftsweg ohne jegliche Bebauung von der Bundesstraße abgebunden und somit der Verkehr Richtung Coesfeld allein über den Wirtschaftsweg durch die Nachbarschaft Oberstockum geführt wird. Die Anwohner sehen hier insbesondere eine Gefährdung des Schulweges ihrer Kinder, da der separate Geh- und Radweg erst hinter der Einmündung „Am Zippenberg“ am Oberstockumer Weg beginnt.

Die hier geltende Verkehrsregelung ist, dass zwischen Nottuln und Darup zwischen 7 und 9 Uhr ein Durchgangsverkehr zulässig ist; in der übrigen Zeit gilt „Durchfahrt verboten, Anlieger frei“. Zwischen Darup und Nottuln gilt ganztägig  „Durchfahrt verboten, Anlieger frei“.

Um ein objektives Ergebnis der Verkehrsbelastung zu erhalten, wurde im September 2013 eine Verkehrsmessung über mehrere Tage durchgeführt, um die Belastung eines mittleren Werktages zu erhalten. Als Ergebnis wurde eine tägliche Verkehrsbelastung von 359 Fahrzeugen für beide Fahrtrichtungen festgestellt, die eindeutig auf Pendlerverkehr hinweisen. In der Zeit zwischen 7 und 9 Uhr fanden dabei ca. 50 Fahrten statt; es ist also davon auszugehen, dass ein großer Anteil der Verkehre außerhalb der zulässigen Zeiten stattfindet.

Von den Fahrzeugen fuhren 85 % aller Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit bis 31,1 km/h, wobei die Höchstgeschwindigkeit bei 53 km/h lag (siehe Anlage 2).

Die von der Verwaltung vorgeschlagene Lösung von zwei Teilaufpflasterungen des Wirtschaftsweges im Bereich der Nachbarschaft wird von den Anwohnern als nicht ausreichend angesehen, da das Hauptproblem in der Fahrzeugmenge und weniger in der festgestellten Geschwindigkeit gesehen wird.  Der weitere Sachverhalt kann dem Antrag entnommen werden (siehe Anlage 1).

 

Fazit

Insgesamt gibt es in dieser Gemengelage keine für alle Seiten zufriedenstellende Lösung; es wird stets zu einer zusätzlichen Verkehrsbelastung entweder der Bewohner im Bereich Oberstockum, im Bereich des Oberstockumer Weges oder der Anwohner im Bereich Fasanenfeld II kommen.

Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, die Situation zunächst nicht grundlegend zu ändern. Eine erneute bauliche Öffnung der Straße „Am Zippenberg“, um diese für eine faktisch unzulässige Nutzung (bei Beschilderung „Landwirtschaftlicher Verkehr frei“) freizugeben, kann keine geeignete Lösung sein. Kurzfristig kann die Kreispolizeibehörde gebeten werden, das bestehende Durchfahrtsverbot zu kontrollieren.

Mittel- und langfristig ist sicherlich eine erneute und grundsätzliche Beschäftigung mit der Frage einer Verknüpfung zwischen Oberstockumer Weg und B 525 erforderlich, um die bestehenden verkehrlichen Probleme in diesem Bereich dauerhaft zu lösen.


Finanzielle Auswirkungen:

-


Anlagen:

Anlage 1: Antrag

Anlage 2: Ergebnisse einer Verkehrsmessung

Anlage 3: Übersichtskarte