Betreff
Auswirkungen der Schließung des Schwimmbeckens am St. Gerburgis Hospital in Nottuln
Vorlage
199/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 


Sachverhalt:

 

Über die Medien war zu erfahren, dass das Schwimmbecken am St. Gerburgis Hospital in Nottuln zum Jahresende geschlossen wird. Eine Nachfrage beim Krankenhaus ergab, dass aufgrund anstehender hoher Investitionskosten das Becken aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr weiter betrieben werden kann.

 

Interessant ist, dass das Schwimmbecken nicht nur von Patientinnen und Patienten des
St. Gerburgis Hospitals genutzt wird, sondern dass auch sehr viele Nottulner Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit nutzen, ihre verordneten Reha-Maßnahmen dort zu absolvieren.

 

Insgesamt acht verschiedene Nutzergruppen haben ihren Reha-Sport im St. Gerburgis Hospital durchgeführt. Drei dieser Nutzergruppen, nämlich die Reha-Aktiv-Gemeinschaft Nottuln, die Reha-Sportgemeinschaft Appelhülsen und die Kolpingsfamilie Nottuln haben sich mittlerweile an die Gemeindeverwaltung mit der Bitte um Unterstützung gewandt. Gewünscht werden Zeiten im Hallenbad, möglichst in den Nachmittags- und Abendstunden, vereinzelt auch am Vormittag. Eine Schließung des Hallenbades in den Sommermonaten bedeutet für die Nutzergruppen eine besondere Einschränkung, die den Reha-Sport eigentlich zum Erliegen bringen könnte, da der Reha-Patient natürlich auch im Sommer seiner Behandlung bedarf. Daher besteht der Wunsch nach ganzjähriger Nutzung.

 

Die zwischenzeitlich erfolgte Abstimmung mit der Werkeleitung hat ergeben, dass speziell die Abendstunden durch den normalen Badebetrieb und die DLRG belegt sind. Der aktuelle Belegungsplan ist dieser Vorlage beigefügt. Eine Ausweitung der Öffnungszeiten des Hallenbades – auch auf die Sommermonate – ist aus technischer, aber speziell aus finanzieller Sicht  nicht darstellbar.

 

Eine Lösung dieses Problems kann dem Ausschuss nicht vorgeschlagen werden, gleichwohl erscheint die Angelegenheit wichtig genug, um den Ausschuss über die Konsequenzen der Schließung des Schwimmbeckens zu informieren.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 


Anlagen:

Belegungsplan