Betreff
Abfallbeseitigung
1) Entwicklung 2013
2) Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2014
Vorlage
184/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

a) Die Entwicklung der Abfallbeseitigung im Jahr 2013 wird zur Kenntnis genommen.

 

b)  Die Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren für 2014 wird zur Kenntnis genommen.

 

c)  Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen

     Abfallbeseitigung der Gemeinde Nottuln wird, wie in Anlage 4, geändert.

 


Sachverhalt:

 

Zu 1) Entwicklung 2013

 

Bis zum jetzigen Zeitpunkt liegen die Gebührenbescheide des Kreises Coesfeld und die Rechnungen der Entsorger bis einschließlich Juli 2013 vor. Anhand dieser Unterlagen können für 2013 folgende Aussagen gemacht werden:

 

Deponiegebühren

 

Für den Restmüll aus den 1,1 m³-Containern fallen in 2013 voraussichtlich 16 % weniger Deponiegebühren an, als ursprünglich veranschlagt. Das könnte darauf zurückzuführen sein, dass auch die Anzahl der bereitgestellten 1,1 m³-Container um ca. 18 % zurückgegangen ist.

 

Ebenfalls Abweichungen im zweistelligen Prozentbereich wird es voraussichtlich bei den am Wertstoffhof angelieferten Grünabfällen geben. Die kalkulierten Mengen werden um 13 % - das entspricht 104 t - unterschritten. Die für 2013 kalkulierten Mengen basieren auf den Tonagen Januar bis Juli 2012. Die Hochrechnung für die Kalkulation 2013 ergab eine Menge von 788 t – tatsächlich waren es sogar 850 t. Das sind verhältnismäßig viele Tonnen Grünabfälle, die am Wertstoffhof abgegeben wurden (vgl.: Durchschnitt der Jahre 2002 – 2011 = 690 t). Für 2013 werden die Mengen mit 685 t knapp unter dem Durchschnitt liegen.

 

Auch beim Altholz fallen hohe Abweichungen auf. Hier liegt die angelieferte Menge (283 t) wahrscheinlich sogar 38 % unter der kalkulierten Menge (461 t). Beim Altholz ist es wie bei den Grünabfällen: im Vorjahr waren die Mengen außergewöhnlich hoch. Entsprechend hoch fällt dann auch die Hochrechnung für 2013 aus. Die zu erwartenden Altholz-Mengen werden ebenfalls –wie bei den Grünabfällen – in 2013 unter dem Durchschnitt der Vorjahre (2001-2011 = 344 t) liegen.

 

Die Differenz bei den Schadstoffmengen ist darauf zurückzuführen, dass zum Zeitpunkt der Erstellung der Kalkulation 2013 lediglich die Tonagen für das erste Quartal vorlagen. Eine genaue Hochrechnung auf das ganze Jahr ist daher schwierig. In der Kalkulation 2013 wurden 12 t Schadstoffe zugrundegelegt. Voraussichtlich werden es mit 7 t rd. 42 % weniger sein.

 

 

Bei den verbleibenden Fraktionen sowie den Grundgebühren liegen die Abweichungen zwischen Kalkulation und voraussichtlichen Mengen im einstelligen Prozentbereich.

 

Gemeindewerke

 

Die Gemeindewerke erhalten Entgelte für die Entleerung der Straßenpapierkörbe, Reinigung der Bushaltestellen und Entsorgung wilder Müllablagerungen. Aufgrund der Hochrechnung für 2013 kann davon ausgegangen werden, dass bei den beiden letztgenannten Leistungen die tatsächlichen Kosten (8.100,00 €) annähernd den kalkulierten Kosten (8.300,00 €) entsprechen. Für die Entleerung der Straßenpapierkörbe wird eine Pauschale gezahlt. Hier kommt es demnach zu keinen Abweichungen.

 

 

 

 

Entsorger

 

Ob es entscheidende Abweichungen im Bereich der Kosten für die gemeindliche Abfuhr gibt, ist momentan – wie bei allen anderen Positionen - noch nicht absehbar. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen die Abweichungen zwischen tatsächlichen und kalkulierten Kosten bei ca. 0,2 %. Kalkuliert wurden ca. 472.300,00 €. Nach derzeitigem Stand betragen die Kosten wahrscheinlich ca. 471.600,00 €. Eine Endabrechnung der Firma Remondis erfolgt zum Jahresende, so dass es noch zu Veränderungen kommen kann.

 

 

Die für die Nutzung des Wertstoffhofes anfallenden Kosten sind voraussichtlich nur geringfügig (6 %) niedriger als die kalkulierte Summe.

 

 

Erträge/Sonderposten (Sopo) /Erlöse

 

Aufgrund der Kalkulation für 2013 ergeben sich Erträge von insgesamt 1.579.656,28 €.

 

Diese bestehen aus Abfallbeseitigungsgebühren                           1.399.784,28 €

                          Auflösung Sopo                                                      0,00 €

                          Wertstofferlöse                                             179.872,00 €

 

Die für das Jahr 2013 zu erwartenden Abfallbeseitigungsgebühren belaufen sich z. Zt. auf ca. 1.392.000,00 € und liegen damit 0,6 % unter den kalkulierten Gebühren. Die Erlöse hingegen fallen mit rd. 156.505,08 € im Verhältnis zum angesetzten Betrag gering aus. Hier liegt die Differenz bei ca. 13 %. Der Grund für diese Abweichung ist die starke Schwankung der Erlöse für die einzelnen Fraktionen. Aufgrund der starken Schwankungen (die Marktpreise für Metall und E-Schrott sind steigend) können sich die Wertstofferlöse im 2. Halbjahr noch erhöhen und auf diese Weise die Differenz verringern.

 

Sofern sich die Erlöslage im 2. Halbjahr nicht den kalkulierten Beträgen annähert, werden die Erträge nicht ausreichen, um die Aufwendungen abzudecken. In diesem Fall wird es demnach für 2013 ein Defizit von ca. 30.000,00 € geben. Eine Entnahme des defizitären Betrages aus dem Sonderposten ist nicht möglich, da der Stand des Sopo nach dem Abschluss 2012 ca. 5.700,00 € beträgt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu 2 ) Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2014

 

 

Aufgrund der ständig variierenden Abfallmengen sowie der Anzahl der Abfallgefäße werden die Abfallentsorgungsgebühren der Gemeinde Nottuln jährlich neu kalkuliert. Das KAG gibt die Möglichkeit, der Gebührenrechnung einen Kalkulationszeitraum von drei Jahren zu Grunde zu legen. Da die Einnahmen und Ausgaben der Abfallbeseitigung jedoch an verschiedene, teilweise unvorhersehbare Kriterien gebunden sind (z.B. Gefäß-, Mengenentwicklung, Entgelte des Entsorgers, Höhe der vom Kreis vorgegebenen Deponiegebühren und Erlöse) sollte jedes Jahr neu kalkuliert werden.

 

Vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistages hat der Kreis Coesfeld die voraussichtlichen Benutzungsgebühren für 2014 mitgeteilt. Die Gebühren, die der Gemeinde für die Wertstoffe (Papier, E-Schrott, Metall und Altholz) berechnet werden, sind keine Deponiegebühren. Diese Stoffe werden wiederverwertet. Vielmehr stellt der Kreis den Kommunen die Aufwendungen in Rechnung, die die Wirtschaftsbetriebe des Kreises mit dem Handling der Verwertung haben.

 

 


Gebühren

2010

€/t

2011

€/t

2012

€/t

2013

€/t

2014

€/t

Restabfälle

133,00

133,00

150,00

147,00 €

146,00 €

Sperrgut/Teppiche

133,00

133,00

150,00

147,00 €

146,00 €

Altholz

5,00

5,00

3,00

6,00 €

4,00 €

Grün-/Bioabfälle

83,00

83,00

100,00

80,00 €

70,00 €

E-Schrott

0,00

0,00

96,00

99,00 €

99,00 €

Altmetall

0,00

0,00

114,00

105,00 €

105,00 €

Papier

0,00

0,00

13,00

13,00 €

13,00 €

Umschlag1

20,00

20,00

20,00

20,00 €

20,00 €

Schadstoffe2

 

 

200,00 €

200,00 €

200,00 €

 

1 Für Restabfälle aus Straßenpapierkörben, Sperrgut und Teppichen

 

2 Seit 2012 werden die Entsorgungskosten für Schadstoffe nicht mehr über den Restmüll abgedeckt, so dass Sonderabfälle/Schadstoffe separat in Rechnung gestellt werden.

 

 

 

 

Die Wertstofferlöse, die die Gemeinde Nottuln erhält, sind aufgrund der starken Schwankungen der Marktpreise der einzelnen Fraktionen nur schwer vorherzusehen. Für die Kalkulation 2014 werden die Erlöse/t zugrundegelegt, die der Kreis Coesfeld ebenfalls ansetzt:

 

 

 

Erlöse

2014

€/t

 

 

Papier

85,00

 

 

E-Schrott Sammelgruppe 1

242,00

Elektrogroßgeräte

 

E-Schrott Sammelgruppe 2

90,00

Kühlgeräte

 

E-Schrott Sammelgruppe 3

110,00

IT-Geräte

 

E-Schrott Sammelgruppe 5

200,00

Elektrokleingeräte

 

Altmetall

242,00

 

 

Altholz

0,00

 

 

 

 

I. Ermittlung der Berechnungsgrundlage

 

Als Berechnungsgrundlage für die Verteilung der Beseitigungskosten für Restabfälle wurde das Jahresvolumen der Gefäße gewählt. Das Jahresvolumen wird anhand der Größe der Gefäße, der Abfuhrrhythmen und der Anzahl der aufgestellten Gefäße berechnet.

 

a) Gefäßstückzahlen

 

Durch Neuaufstellungen und Abmeldungen sowie Umbestellungen innerhalb der Gefäßgrößen und Abfuhrrhythmen ergeben sich auch im nächsten Jahr Änderungen bei den Gefäßstückzahlen. Um diese Änderungen bei der Kalkulation berücksichtigen zu können, wurde der durchschnittliche Zugang bzw. Abgang innerhalb der einzelnen Gefäßgrößen im Jahr 2012 und 2013 ermittelt. Hieraus resultieren die der Kalkulation zugrunde liegenden Gefäßstückzahlen (siehe Anlage 1).

 

b) Anzahl der Abfuhren pro Jahr

 

Durch die Abfallbeseitigungssatzung erhält der Bürger die Möglichkeit, zwischen einem 14-täglichen und einem vierwöchentlichen Entleerungsrhythmus der Restmülltonne zu wählen. In 2014 wird voraussichtlich von 54 % der Anschlusspflichtigen eine vierwöchentliche Abfuhr gewählt und von 46 % die 14-tägliche Abfuhr. Die bisherige Wahlmöglichkeit wird von den Bürgern sehr gut angenommen und sollte deshalb beibehalten werden.

 

 

II. Anteile der Beseitigungskosten

 

Auf der Grundlage des Abfallaufkommens 2013 (Januar bis einschließlich Juli) wird das Aufkommen und somit die Gebühren für das Jahr 2014 beim Restmüll wie folgt geschätzt:

 

a) gewichtsabhängige Beseitigungskosten

 

Restmüll

1.840 t

x

146,00 €

=

268.640,00 €

 

Die weiteren Deponiegebühren/Verwertungskosten für Sperrgut, Holz, Schadstoffe, Grünabfälle, E-Schrott, Altmetall und die Umschlaggebühren werden bei dem Punkt „Sonstige Kosten – Wertstoffhof“ mit einbezogen. Durch die Ausschüttung der Erlöse an die Kommunen werden sowohl die Deponiegebühren als auch die Erlöse für die Wertstoffe beim Wertstoffhof berücksichtigt. Die Deponiegebühren für die Fraktionen Papier und Bioabfall werden hingegen direkt bei den anfallenden Kosten der jeweiligen Gefäße berücksichtigt. So auch die Erlöse für Papier.

 

b) Grundgebühr

 

Der Kreis Coesfeld setzt in seiner Satzung die Höhe der Grundgebühr pro Gefäß fest.

Seit 1998 wird die Grundgebühr zum Ausgleich eines Teils der Vorhaltekosten (fixe Kosten) erhoben. Wie bereits in den Vorjahren wird der Kreis auch 2014 die Grundgebühr nach der Anzahl der aufgestellten Müllgefäße, Stand 01.07.2013, auf die Gemeinden umlegen.

 

Die Grundgebühr 2014 (je Einheit) hat sich im Vergleich zu den vergangenen Jahren nicht verändert. Sie beträgt weiterhin je Einheit 18,40 €.

Dabei wird eine Gewichtung nach Gefäßgrößen und der unterschiedlichen Abfuhrrhythmen der jeweiligen Gemeinden vorgenommen:

 

60 l bis 120 l-Gefäße

1,06

Einheiten

19,50 €

240 l Gefäße

2

Einheiten

36,80 €

1,1 m³ Container

10

Einheiten

184,00 €

 

 

Unter Berücksichtigung des Gefäßbestandes zum 01.07.2013 ergibt sich für die Gemeinde Nottuln nachfolgende Berechnung der Grundgebühr:

 

Gefäßgröße

 

Anzahl

Stand 01.07.2013

 

Grundgebühr

80 l u. 120 l

5.126

x

19,50 €

=

99.957,00 €

240 l

716

x

36,80 €

=

26.348,80 €

1,1 m³

13

x

184,00 €

=

2.392,00 €

Grundgebühr

5.855

 

 

 

128.697,80 €

 

Die Summe der mengenabhängigen Beseitigungskosten und die an den Kreis zu zahlende Grundgebühr werden nach dem Jahresvolumen der Gefäße umgelegt. Diese Art der Verteilung der insgesamt an den Kreis zu zahlenden Kosten entspricht der Vorgehensweise der Vorjahre.

 

Ermittlung der an den Kreis zu zahlenden Gebühren

 

Mengenabhängige Deponiegebühr/Verwertungskosten

268.640,00

Grundgebühr

128.697,80 €

 

397.337,80 €

 

Die Grundgebühr wird nach dem prozentualen Anteil der einzelnen Volumen am Gesamtvolumen umgelegt (siehe Anlage 2, Seite 3, Pkt. II).

 

 

III. Anteile Beförderung, Vergütung, Muldengestellung – Restabfallgefäße –

 

Gemäß § 5 Abs. 6 LAbfG haben die kreisangehörigen Gemeinden die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle einzusammeln und zu den Abfallentsorgungsanlagen der Kreise zu befördern. Diese Verpflichtung wird in der Gemeinde Nottuln durch die Beauftragung der Fa. Remondis Münsterland GmbH & Co. KG erfüllt. Für das Jahr 2014 wurde seitens des Entsorgers keine Preisanpassung geltend gemacht. Die Fa. Remondis erhält demnach für die Entleerung, Beförderung und Gestellung der Restmüllgefäße im Jahr 2013 eine Vergütung i. H. v. 180.740,15 € (Anlage 2, Seite 4, Pkt. III, abweichender Betrag durch Rundungsdifferenzen). In den vergangenen Jahren war der Gebührenanteil für die Abfuhr der Restmüllgefäße bei jedem Gefäß identisch – unabhängig davon, ob das Gefäß 14-täglich oder 4-wöchentlich geleert worden ist. Um den unterschiedlichen Abfuhrrhythmen Rechnung zu tragen, wird zukünftig bei der Ermittlung des Anteils für die Abfuhr der Restmülltonnen zwischen den 14-täglichen und 4-wöchentlichen Abfuhren unterschieden. Die Aufteilung der Tonagen (1.840 t) erfolgte nach Abzug der Menge für die 1,1 m³-Container (84 t) wie folgt: 1/3 für die 4 wöchentliche Abfuhr und 2/3 für die 14-tägliche Abfuhr.

 

Gesamt Restmüll:

 

Gestellung 80 l / 120 l

5.146 Gefäße

x

0,14 €

x

12 Mon.

=

8.645,28 €

 

Gestellung 240 l

723 Gefäße

x

0,19 €

x

12 Mon.

=

1.648,44 €

 

Gestellung 1,1 m³

13 Gefäße

x

2,09 €

x

12 Mon.

=

326,04 €

 

Beförderung

1.840 t

x

27,82 €

 

 

=

51.188,80 €

 

Vergütung 14-täglich

2.689 Gefäße

x

1,65 €

x

12 Mon.

=

53.242,20 €

 

Vergütung 4-wöchentl.

3.180 Gefäße

x

0,83 €

x

12 Mon.

=

31.672,80 €

 

Vergütung wöchentl. 1,1 m³

13 Gefäße

x

33,07 €

x

12 Mon.

=

5.158,92 €

 

 

 

 

 

 

 

 

151.882,48 €

 

zzgl. 19 % MwSt

 

 

 

 

 

 

28.857,67 €

 

Insgesamt

 

 

 

 

 

 

180.740,15 €

 

Gebührenanteil 14-tägliche Abfuhr:

 

Gestellung 80 l / 120 l

2.068 Gefäße

x

0,14 €

x

12 Mon.

=

3.474,24 €

Gestellung 240 l

621 Gefäße

x

0,19 €

x

12 Mon.

=

1.415,88 €

Beförderung

1.171 t

x

27,82 €

 

 

=

32.577,22 €

Vergütung 14-täglich

2.689 Gefäße

x

1,65 €

x

12 Mon.

=

53.242,20 €

 

 

 

 

 

 

 

90.709,54 €

zzgl. 19 % MwSt

 

 

 

 

 

 

17.234,81 €

Insgesamt

 

 

 

 

 

 

107.944,35 €

 

 

Kostenanteil je Gefäß

mit 14-täglicher Abfuhr

107.944,35 €

:

2.689

=

40,14 €

 

 

 

Gebührenanteil 4-wöchentliche Abfuhr:

 

Gestellung 80 l / 120 l

3.078 Gefäße

x

0,14 €

x

12 Mon.

=

5.171,04 €

Gestellung 240 l

102 Gefäße

x

0,19 €

x

12 Mon.

=

232,56 €

Beförderung

585 t

x

27,82 €

 

 

=

16.274,70 €

Vergütung 4 wöchentlich

3.180 Gefäße

x

0,83 €

x

12 Mon.

=

31.672,80 €

 

 

 

 

 

 

 

53.351,10 €

zzgl. 19 % MwSt

 

 

 

 

 

 

10.136,71 €

Insgesamt

 

 

 

 

 

 

63.487,81 €

 

 

 

Kostenanteil je Gefäß

mit 4 wöchentl. Abfuhr

63.487,81 €

:

3.180

=

19,96 €

 

 

Gebührenanteil der 1,1 m³ - Container:

 

 

Vergütung

13 Gefäße

x

33,07 €

x

12 Mon.

=

5.158,92 €

Gestellung 1,1 m³

13 Gefäße

x

2,09 €

x

12 Mon.

=

326,04 €

Beförderung

84 t

x

27,82 €

 

 

=

2.336,88 €

 

 

 

 

 

 

=

7.821,84 €

zzgl. 19 % MwSt

 

 

 

 

 

 

1.486,15 €

Insgesamt

 

 

 

 

 

 

9.307,99 €

 

 

 

Kostenanteil je Container

9.307,99 €

:

13

=

716,00 €

 

IV. Kostenanteil Papiertonne

 

Die DSD AG (Duales System Deutschland AG) rechnet der Gemeinde einen prozentualen Anteil an gebrauchten Einwegverpackungen aus Papier/Pappe/Karton im Rahmen der kommunalen Altpapiererfassung und –verwertung zu. Dieser vom Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur (INFA) ermittelte Anteil (der sog. Masseanteil) beträgt für die Gemeinde Nottuln wie in den vergangenen Jahren 16,82 %. Der von der Gemeinde zu tragende Anteil liegt demnach bei 83,18 %. Neben den an den Kreis zu entrichtenden Verwertungskosten werden hier auch die zu erwartenden Papiererlöse berücksichtigt. Diese Erlöse unterliegen, wie bereits zu Beginn dieser Kalkulation erwähnt, starken Schwankungen und werden für 2014 mit 85,00 €/t beziffert. Leider fallen die Erlöse insgesamt zu gering aus, um die anfallenden Kosten zu decken. Unter Berücksichtigung der Erlöse ergibt sich ein Kostenanteil für die Papiertonne von 1,88 €/Gefäß. Um nicht zusätzlich aufgestellte Papiertonnen mit einer jährlichen Gebühr in v. g. Höhe zu berechnen, werden überschüssige Erlöse aus der Verwertung von E-Schrott genutzt, um den Kostenanteil von 0,00 € beizubehalten.

 

Gestellung 240 l

6.542 Gefäße

x

0,19 €

x

12 Mon.

=

14.915,76 €

Beförderung

1.416 t

x

13,28 €

 

 

=

18.804,48 €

Vergütung

6.542 Gefäße

x

0,82 €

x

12 Mon.

=

64.373,28 €

 

 

 

 

 

 

 

98.093,52 €

zzgl.19 % MwSt

 

 

 

 

 

 

18.637,77 €

 

 

 

 

 

 

 

116.731,29 €

Deponiegebühren

1.416 t

x

13,00 €

 

 

=

18.408,00 €

Gesamt

 

 

 

 

 

 

135.139,29 €

./. DSD-Anteil 16,82 %

 

 

 

 

 

 

22.730,43 €

Gesamt

 

 

 

 

 

 

112.408,86 €

./. Papiererlöse (83,18 %)

1.178 t

x

85,00 €

 

 

 

-100.130,00 €

Gesamt

 

 

 

 

 

 

12.293,41 €

./. Erlöse aus E-Schrott Depotcontainern (s. sonstige Kosten/Wertstoffhof, S. 13)

 

 

 

 

 

 

- 4.500,00 €

./. überschüssige Erlöse für E-Schrott (s. sonstige Kosten/ Wertstoffhof, S. 13)

 

 

 

 

 

 

- 7.778,86 €

Insgesamt

 

 

 

 

 

 

0,00 €

 

 

Gebührenanteil je Gefäß:

0,00 €

 

Zusätzliche Papiergefäße

Den Bürgern wird weiterhin die Möglichkeit gewährt, eine zusätzliche Papiertonne aufstellen zu lassen. Die Gebühr für das Gefäß 0,00 €.

 

 

V. Kostenanteil Biotonne

 

Für die Ermittlung der Kosten für die Biotonne werden zu den Deponiegebühren die an den Entsorger zu entrichtenden Kosten hinzugerechnet (Anlage 2, Seite 4, Pkt. V; abweichender Betrag durch Rundungsdifferenzen).

 

Gestellung 120 l

3.067 Gefäße

x

0,14 €

x

12 Mon.

=

5.152,56 €

Gestellung 240 l

2.689 Gefäße

x

0,19 €

x

12 Mon.

=

6.130,92 €

Vergütung

5.756 Gefäße

x

1,65 €

x

12 Mon.

=

113.968,80 €

Beförderung

3.043 t

x

11,57 €

 

 

=

35.207,51 €

Zwischensumme

 

 

 

 

 

 

160.947,15 €

zzgl. 19 % MwSt

 

 

 

 

 

 

30.487,36 €

Gesamt Entsorger

 

 

 

 

 

 

 

190.947,15 €

Deponiegebühr

3.043 t

x

70,00 €

 

 

=

213.010,00 €

Gesamt

 

 

 

 

 

 

403.957,15 €

 

Von den gesamten zu verteilenden Kosten wird der Anteil, den die Eigenkompostierer

zahlen, abgezogen. Die Eigenkompostierer, die keine Biotonne haben, tragen einen Anteil an der Biotonne (Vorhaltekosten für die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Biotonne).

 

 

Voraussichtliche Anzahl der Eigenkompostierer in 2014:

858

Voraussichtlicher Anteil der Eigenkompostierer an der Biotonne:

(Der Anteil von 23,00 € ist so gewählt worden, dass sich eine Ersparnis von ca. 70 % ergibt)

23,00 €

858 Eigenkompostierer x 23,00 € =

19.734,00 €

 

Nach Abzug des Eigenkompostiereranteils bleiben noch zu verteilende Kosten in Höhe von 384.223,15 € (403.957,15 € ./. 19.734,00 €).

 

Die Kosten werden auf alle 4.985 regulären Biotonnen verteilt:

 

384.223,15 €

:

4.985 Gefäße

=

77,08 €

 

 

 

Kostendeckender Gebührenanteil für zusätzliche Biotonnen

 

Dem Bürger wird die Möglichkeit eingeräumt, ein zusätzliches 120 l-Gefäß bzw. anstatt der bereits vorhandenen 120 l-Tonne eine größere (240 l) Tonne ohne Aufpreis zu erhalten.

 

a)  Für jede 1., 3., 5. etc. zusätzliche Biotonne (120 l-Volumen) wird keine Gebühr erhoben.

 

b)  Für jede 2., 4., 6. etc. zusätzliche Biotonne (120 l-Volumen) beträgt die Gebühr 77,04 € im Jahr.

 

Die Gebühr für die zusätzlichen Gefäße (77,04 €) weicht geringfügig von dem errechneten Anteil (77,08 €) ab. Diese Gebühr für die zusätzlichen Gefäße wird u.a. separat erhoben und muss daher durch 12 teilbar sein (siehe Pkt. VII dieser Kalkulation).

 

 

 

VI. Anteil an den sonstigen Kosten

 

1.

Personalkosten

46.991,00 €

2.

Verwaltungskosten

5.706,00 €

3.

Kosten für die Erstellung von Infomaterial (Abfuhrkalender)

 

1.250,00 €

4.

Verteilungskosten Abfuhrkalender

1.600,00 €

5.

Beseitigung verbotswidriger Abfallablagerungen

8.079,00 €

6.

Kosten für Umweltaktionen

472,00 €

7.

Kosten für den Einsatz des Schadstoffmobiles

a) Sammlung

b) Entsorgung

 

 

19.633,14 €

1.400,00 €

8.

Kosten Straßenpapierkörbe

a) Entleerungskosten des Bauhofes

b) Deponiegebühren (23 t x 165,00 € (Dep.- + Umschlaggebühren))

c) Muldengestellungskosten

d) Anschaffungs-/Aufstellungskosten (GWG)

e) Abschreibungen für bestehende Straßenpapierkörbe

 

20.472,00 €

3.818,00 €

1.066,00 €

2.000,00 €

120,00 €

 

 

 

9.

Presswagen

800,00 €

10.

Betreibung Wertstoffhof

243.881,13 €

11.

Ausschreibung Wertstoffhof

18.000,00 €

12.

Erlöse E-Schrott Depotcontainer

0,00 €

 

 

Gesamt

 

 

375.288,27 €

 

 

Erläuterungen:

(die Nummerierung entspricht der Nummerierung der vorstehenden Ausgabenzusammenstellung)

 

1.

Bei der Kalkulation der Personalkosten für 2014 wurde eine Kostensteigerung von 2 % berücksichtigt.

 

2.

Als Verwaltungskosten wurde, wie in den Vorjahren, eine geschätzte Pauschale i. H. v. 0,97 € je Restmüllgefäß zugrunde gelegt. Unter die Pauschale gehören Kosten als Ausgleich für anfallende Sachkosten, ADV-Kosten, Gemeinkosten etc..

 

3.

Der Betrag wurde aufgrund der in den Vorjahren entstandenen Kosten für die

Erstellung des Abfuhrkalenders ermittelt.

Da in 2013 außerplanmäßig neue Plaketten für die 14-tägliche Abfuhr erstellt werden mussten, ist dies in den nächsten Jahren nicht mehr notwendig.

 

4.

Der Betrag wurde aufgrund der in 2013 entstandenen Kosten für die Verteilung ermittelt. Die Verteilung der Abfuhrkalender 2014 wird voraussichtlich durch die Deutsche Post AG vorgenommen. Die Zustellung an die Haushalte der Gemeinde Nottuln erfolgt als Postwurfsendung.

 

5.

Nach dem Landesabfallgesetz haben die Gemeinden die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle einzusammeln. Diese Pflicht umfasst auch das Einsammeln verbotswidrig abgelagerter Abfälle. Das Einsammeln dieses „wilden Mülls“ wird von den Mitarbeitern des Baubetriebshofes vorgenommen. Da die Kosten für die Beseitigung verbotswidriger Abfallablagerungen zu den ansatzfähigen Kosten gemäß § 9 Abs. 2 LAbfG im Sinne des Kommunalabgabengesetzes zählen, sind sie auf die Gebühren umzulegen und somit von allen Abgabepflichtigen zu tragen. Die in dieser Kalkulation aufgeführten Kosten für die Beseitigung verbotswidriger Abfälle basieren auf den bisher in 2013 gesammelten Mengen.

 

6.

Unter diesen Kosten sind die entstehenden Kosten für Müllsammelaktionen zu verstehen. Die Mulde, die Säcke und Handschuhe stellt die Fa. Remondis kostenlos zur Verfügung. Hier fallen lediglich die Deponiegebühren für die gesammelten Abfälle an.

 

7.

Für den Einsatz des Schadstoffmobiles macht die Fa. Drekopf zum 01.01.2013 keine Entgeltanpassung geltend. Für 2014 bleiben daher die in 2013 gültigen Entgelte bestehen. Diese betragen bei 84 Einsatzstunden insgesamt 19.633,14 €. Für die Entsorgung der Schadstoffe werden vom Kreis Coesfeld in 2014 Gebühren i. H. v. 200,00 €/t erhoben. Bei voraussichtlich 7 t Schadstoffen ergibt das eine Gebühr von 1.400,00 €

 

8.

Zu den ansatzfähigen Kosten gemäß § 9 Abs. 2 LAbfG zählen die Kosten für die Neuanschaffung, die Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung der Straßenpapierkörbe. Hierzu zählen auch die Entleerungs- und Muldengestellungskosten sowie die Deponiegebühren für die Beseitigung der Abfälle.

Für die Entleerung wird an die Gemeindewerke eine jährliche Pauschale gezahlt. Diese beträgt für 2014 –wie in 2013 - 20.472,00 €.

 

Da die Straßenpapierkörbe i.d.R. günstiger sind als 410,00 € (inkl. Aufstellung) zählen sie zu den geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) und werden im Jahr der Anschaffung komplett abgeschrieben.

 

9.

Wie in den vergangenen Jahren wird auch im Herbst 2014 den Bürgern der Ortsteile Schapdetten, Darup und Appelhülsen ein Presswagen für Grünabfälle zur Verfügung gestellt. In Nottuln selbst wird die Aktion nicht durchgeführt, da der Wertstoffhof vor Ort liegt.

 

10.

 

Die o.g. Gebühr setzt sich wie folgt zusammen:

 

Bezeichnung

Anzahl Einheit

Preis

Grundentgelt

 

24.272,92 €

Benutzerfreundliche Behälterfüllung

 

23.752,93 €

Personalkosten

663 Std.

23.874,63 €

Annahme v. SPM, Grün, Möbelholz

1.370 t

6.096,50 €

Transport der o.g. Fraktionen

1.370 t

35.099,47 €

Annahme E-Schrott/Metall

195 t

3.393,69 €

Zwischensumme

 

116.490,14 €

zzgl. 19 % MwSt

 

22.133,13 €

A.   Gesamt Entsorger

 

138.623,27

Deponie- Benutzungsgebühren

(Sperrmüll, Grün, Holz, E-Schrott, Metall)

1.641 t

143.195,00 €

B.   Gesamtgebühren Kreis

 

143.195,00 €

 

 

 

C.    Gesamtkosten (A+B)

 

281.818,27 €

Erlöse E-Schrott

 

(-) 27.324,00 €

Erlöse Altmetall

 

(-) 18.392,00 €

Erlöse E-Schrott

(zur Deckung des Bedarfs bei der Papiertonne s. S. 8, Pkt. IV)

 

7.778,86 €

 

 

 

 

 

 

D.    Gesamterlöse

 

(-) 37.937,14 €

E.     Gesamt WSH (C-D)

 

243.881,13 

 

 

11.

Im Jahr 2014 wird die Betreibung des Wertstoffhofes zum 01.01.2015 neu ausgeschrieben. Die anzusetzenden Kosten wurden anhand der Kosten für die letzte Ausschreibung in 2004/2005 ermittelt. Seinerzeit wurden ca. 17.000,00 € gezahlt.

 

12.

Im Juli 2013 sind in einigen Kommunen des Kreises Coesfeld Depotcontainer für die Erfassung von Elektrokleingeräten aufgestellt worden. Bisher sind viele der Kleingeräte über die Restmülltonnen entsorgt worden. Durch das Aufstellen der Container soll die getrennte Erfassung von kleinen Elektrogeräten und Altmetallen optimiert werden. Auch in der Gemeinde Nottuln sind solche Container aufgestellt worden. Derzeitig sind es insgesamt vier (je einer pro Ortsteil). Die durch die Aufstellung entstehenden Kosten (Aufstellung, Miete, Leerung, Verwertung …) werden durch die vom Kreis ohnehin erhobenen Benutzungsgebühren – s. Wertstoffhof - abgegolten. Der Kreis Coesfeld geht davon aus, dass durch die Container 1-2 kg/Einwohner/Jahr an E-Schrottkleingeräten bzw. Altmetalle gesammelt werden. In Nottuln ergibt dies ca. 20 t. Bei einem Erlös für E-Schrott und Altmetalle von 225,00 €/t rechnet die Gemeinde mit einem Erlös von 4.500,00 €. Dieser Erlös wird allerdings nicht in den „sonstigen Kosten“ berücksichtigt. In 2014 werden die Papiererlöse wahrscheinlich nicht ausreichen, um die anfallenden Kosten zu decken. Der fehlende Betrag wird u. a. durch diese Erlöse abgedeckt (s. S. 9, Pkt. IV).

 

 

Um den Anteil an den sonstigen Kosten je Gefäß zu erhalten, wird der Gesamtbetrag durch die Anzahl der aufgestellten Restmüllgefäße geteilt. (Anlage 2, Seite 4, Pkt. VI, abweichender Betrag durch Rundungsdifferenzen)

 

375.288,27 €

:

5.882 Gefäße

=

63,80 €

 

 

VII. Ermittlung der Gesamtgebühr

 

Zur Berechnung der kostendeckenden Abfallbeseitigungsgebühr wurden die ermittelten Kostenbestandteile pro Gefäß zusammengefasst.

 

Laut Angaben der citeq in Münster, können die Gebührensätze so gestaltet sein, dass sich zwei Stellen hinter dem Komma ergeben. Die festgesetzte Gebühr muss jedoch durch zwölf teilbar sein, um bei Zu- und Abgängen des laufenden Jahres Rundungsfehlern vorzubeugen, die sich aufgrund mehrerer Kommastellen ergeben können. Gebührensätze, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, verursachen einen erheblichen Verwaltungsaufwand, da die Rundungsfehler manuell ausgeglichen werden müssen. Die ermittelte kostendeckende Gebühr wurde somit in einigen Fällen geringfügig abgeändert.

 

 

VIII. Aus der Kalkulation sich ergebende kostendeckende Jahresgebühr

 

Die kostendeckende Gebühr 2014 liegt bei der 4-wöchentlichen Abfuhr aufgrund der Kalkulation unter den in 2013 gültigen Gebührensätzen. Die kostendeckende Gebühr für die 14-tägliche Abfuhr liegt hingegen über den in 2013 gültigen Gebühren. Die kostendeckende Gebührenveränderung beläuft sich auf durchschnittlich (-) 1,45 % im Bereich der regulären Abfallgefäße. Werden die zusätzlichen Gefäße, die 1,1 m³-Container und die Gewerbetonnen ebenfalls berücksichtigt, liegt die durchschnittliche Erhöhung bei (-) 2,13 %. Die finanziellen Auswirkungen in € und % sind der Anlage 2, Seite 7, Pkt. X zu entnehmen. Aufgrund der Änderungen bei der Berechnung der Restmülltonne sollten die Gebühren entsprechend der Kalkulation geändert werden.

 

Da die Verteilung der an den Kreis Coesfeld zu zahlenden Gebühren (Grundgebühr und Restmüll) nach dem Gefäßlitervolumen der Gefäße erfolgt, ergeben sich unterschiedliche Steigerungen innerhalb der Abgabearten.

 

Die für die Bewirtschaftung der Gefäße anfallenden Tauschgebühren von 14,00 €/Tauschvorgang, bzw. für die 1,1 m³-Container von 28,00 €/Tauschvorgang bleiben bestehen und werden nicht erhöht. Diese Gebühren werden von jedem Bürger individuell getragen und sind daher nicht Bestandteil der Kalkulation.

 

c) Satzungsänderung

 

Durch die Änderung Gebührensätze ist eine Änderung der Abfallgebührensatz erforderlich. Die Satzungsänderung ist der Anlage 4 zu entnehmen.

 

Zudem schlägt der Städte- und Gemeindebund NRW (StGB) vor, in den Gebührensatzungen klarzustellen, dass Abfallbeseitigungsgebühren gem. § 6 Abs. 5 Kommunalabgabengesetz (KAG) als öffentliche Last auf dem Grundstück liegen. Das bedeutet, dass Abfallbeseitigungsgebühren im Falle eine Zwangsversteigerung nicht untergehen. Die entsprechende Änderung in der Gebührensatzung ist ebenfalls der Anlage 4 zu entnehmen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Ergeben sich aus der anliegenden Kalkulation


Anlagen:

Anlage 1      Gefäßstückzahl

Anlage 2      Kalkulation

Anlage 3      Haushaltsansätze

Anlage 4      Satzungsänderung