1) Entwicklung 2013
2) Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2014
Beschlussvorschlag:
a) Die Entwicklung der Abfallbeseitigung im Jahr
2013 wird zur Kenntnis genommen.
b) Die Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren
für 2014 wird zur Kenntnis genommen.
c) Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für
die Benutzung der öffentlichen
Abfallbeseitigung der Gemeinde Nottuln
wird, wie in Anlage 4, geändert.
Sachverhalt:
Zu 1) Entwicklung 2013
Bis
zum jetzigen Zeitpunkt liegen die Gebührenbescheide des Kreises Coesfeld und
die Rechnungen der Entsorger bis einschließlich Juli 2013 vor. Anhand dieser
Unterlagen können für 2013 folgende Aussagen gemacht werden:
Deponiegebühren
Für den Restmüll aus den 1,1 m³-Containern fallen in 2013 voraussichtlich 16 % weniger Deponiegebühren an, als ursprünglich veranschlagt. Das könnte darauf zurückzuführen sein, dass auch die Anzahl der bereitgestellten 1,1 m³-Container um ca. 18 % zurückgegangen ist.
Ebenfalls Abweichungen im zweistelligen Prozentbereich wird es voraussichtlich bei den am Wertstoffhof angelieferten Grünabfällen geben. Die kalkulierten Mengen werden um 13 % - das entspricht 104 t - unterschritten. Die für 2013 kalkulierten Mengen basieren auf den Tonagen Januar bis Juli 2012. Die Hochrechnung für die Kalkulation 2013 ergab eine Menge von 788 t – tatsächlich waren es sogar 850 t. Das sind verhältnismäßig viele Tonnen Grünabfälle, die am Wertstoffhof abgegeben wurden (vgl.: Durchschnitt der Jahre 2002 – 2011 = 690 t). Für 2013 werden die Mengen mit 685 t knapp unter dem Durchschnitt liegen.
Auch beim Altholz fallen hohe Abweichungen auf. Hier liegt die angelieferte Menge (283 t) wahrscheinlich sogar 38 % unter der kalkulierten Menge (461 t). Beim Altholz ist es wie bei den Grünabfällen: im Vorjahr waren die Mengen außergewöhnlich hoch. Entsprechend hoch fällt dann auch die Hochrechnung für 2013 aus. Die zu erwartenden Altholz-Mengen werden ebenfalls –wie bei den Grünabfällen – in 2013 unter dem Durchschnitt der Vorjahre (2001-2011 = 344 t) liegen.
Die Differenz bei den Schadstoffmengen ist darauf zurückzuführen, dass zum Zeitpunkt der Erstellung der Kalkulation 2013 lediglich die Tonagen für das erste Quartal vorlagen. Eine genaue Hochrechnung auf das ganze Jahr ist daher schwierig. In der Kalkulation 2013 wurden 12 t Schadstoffe zugrundegelegt. Voraussichtlich werden es mit 7 t rd. 42 % weniger sein.
Bei den verbleibenden Fraktionen sowie den Grundgebühren liegen die Abweichungen zwischen Kalkulation und voraussichtlichen Mengen im einstelligen Prozentbereich.
Gemeindewerke
Die
Gemeindewerke erhalten Entgelte für die Entleerung der Straßenpapierkörbe,
Reinigung der Bushaltestellen und Entsorgung wilder Müllablagerungen. Aufgrund
der Hochrechnung für 2013 kann davon ausgegangen werden, dass bei den beiden
letztgenannten Leistungen die tatsächlichen Kosten (8.100,00 €) annähernd den
kalkulierten Kosten (8.300,00 €) entsprechen. Für die Entleerung der
Straßenpapierkörbe wird eine Pauschale gezahlt. Hier kommt es demnach zu keinen
Abweichungen.
Entsorger
Ob
es entscheidende Abweichungen im Bereich der Kosten für die gemeindliche Abfuhr
gibt, ist momentan – wie bei allen anderen Positionen - noch nicht absehbar.
Zum jetzigen Zeitpunkt liegen die Abweichungen zwischen tatsächlichen und
kalkulierten Kosten bei ca. 0,2 %. Kalkuliert wurden ca. 472.300,00 €. Nach
derzeitigem Stand betragen die Kosten wahrscheinlich ca. 471.600,00 €. Eine
Endabrechnung der Firma Remondis erfolgt zum Jahresende, so dass es noch zu
Veränderungen kommen kann.
Die
für die Nutzung des Wertstoffhofes anfallenden Kosten sind voraussichtlich nur
geringfügig (6 %) niedriger als die kalkulierte Summe.
Erträge/Sonderposten (Sopo)
/Erlöse
Aufgrund der Kalkulation für 2013 ergeben sich Erträge von insgesamt 1.579.656,28 €.
Diese bestehen aus Abfallbeseitigungsgebühren 1.399.784,28 €
Auflösung Sopo 0,00 €
Wertstofferlöse 179.872,00 €
Die für das Jahr 2013 zu erwartenden Abfallbeseitigungsgebühren belaufen sich z. Zt. auf ca. 1.392.000,00 € und liegen damit 0,6 % unter den kalkulierten Gebühren. Die Erlöse hingegen fallen mit rd. 156.505,08 € im Verhältnis zum angesetzten Betrag gering aus. Hier liegt die Differenz bei ca. 13 %. Der Grund für diese Abweichung ist die starke Schwankung der Erlöse für die einzelnen Fraktionen. Aufgrund der starken Schwankungen (die Marktpreise für Metall und E-Schrott sind steigend) können sich die Wertstofferlöse im 2. Halbjahr noch erhöhen und auf diese Weise die Differenz verringern.
Sofern sich die Erlöslage im 2. Halbjahr nicht den kalkulierten Beträgen annähert, werden die Erträge nicht ausreichen, um die Aufwendungen abzudecken. In diesem Fall wird es demnach für 2013 ein Defizit von ca. 30.000,00 € geben. Eine Entnahme des defizitären Betrages aus dem Sonderposten ist nicht möglich, da der Stand des Sopo nach dem Abschluss 2012 ca. 5.700,00 € beträgt.
Zu 2 ) Kalkulation
der Abfallbeseitigungsgebühren 2014
Aufgrund
der ständig variierenden Abfallmengen sowie der Anzahl der Abfallgefäße werden
die Abfallentsorgungsgebühren der Gemeinde Nottuln jährlich neu kalkuliert. Das
KAG gibt die Möglichkeit, der Gebührenrechnung einen Kalkulationszeitraum von
drei Jahren zu Grunde zu legen. Da die Einnahmen und Ausgaben der
Abfallbeseitigung jedoch an verschiedene, teilweise unvorhersehbare Kriterien
gebunden sind (z.B. Gefäß-, Mengenentwicklung, Entgelte des Entsorgers, Höhe
der vom Kreis vorgegebenen Deponiegebühren und Erlöse) sollte jedes Jahr neu
kalkuliert werden.
Vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistages hat der Kreis Coesfeld die voraussichtlichen Benutzungsgebühren für 2014 mitgeteilt. Die Gebühren, die der Gemeinde für die Wertstoffe (Papier, E-Schrott, Metall und Altholz) berechnet werden, sind keine Deponiegebühren. Diese Stoffe werden wiederverwertet. Vielmehr stellt der Kreis den Kommunen die Aufwendungen in Rechnung, die die Wirtschaftsbetriebe des Kreises mit dem Handling der Verwertung haben.
|
2010 €/t |
2011 €/t |
2012 €/t |
2013 €/t |
2014 €/t |
Restabfälle |
133,00 |
133,00 |
150,00 |
147,00 € |
146,00 € |
Sperrgut/Teppiche |
133,00 |
133,00 |
150,00 |
147,00 € |
146,00 € |
Altholz |
5,00 |
5,00 |
3,00 |
6,00 € |
4,00 € |
Grün-/Bioabfälle |
83,00 |
83,00 |
100,00 |
80,00 € |
70,00 € |
E-Schrott |
0,00 |
0,00 |
96,00 |
99,00 € |
99,00 € |
Altmetall |
0,00 |
0,00 |
114,00 |
105,00 € |
105,00 € |
Papier |
0,00 |
0,00 |
13,00 |
13,00 € |
13,00 € |
Umschlag1 |
20,00 |
20,00 |
20,00 |
20,00 € |
20,00 € |
Schadstoffe2 |
|
|
200,00 € |
200,00 € |
200,00 € |
1 Für Restabfälle aus Straßenpapierkörben, Sperrgut und Teppichen
2
Seit 2012 werden die Entsorgungskosten
für Schadstoffe nicht mehr über den Restmüll abgedeckt, so dass
Sonderabfälle/Schadstoffe separat in Rechnung gestellt werden.
Die Wertstofferlöse, die die Gemeinde Nottuln erhält, sind aufgrund der starken Schwankungen der Marktpreise der einzelnen Fraktionen nur schwer vorherzusehen. Für die Kalkulation 2014 werden die Erlöse/t zugrundegelegt, die der Kreis Coesfeld ebenfalls ansetzt:
Erlöse |
2014 €/t |
|
|
Papier |
85,00 |
|
|
E-Schrott Sammelgruppe 1 |
242,00 |
Elektrogroßgeräte |
|
E-Schrott Sammelgruppe 2 |
90,00 |
Kühlgeräte |
|
E-Schrott Sammelgruppe 3 |
110,00 |
IT-Geräte |
|
E-Schrott Sammelgruppe 5 |
200,00 |
Elektrokleingeräte |
|
Altmetall |
242,00 |
|
|
Altholz |
0,00 |
|
|
I. Ermittlung der
Berechnungsgrundlage
Als Berechnungsgrundlage für die Verteilung der Beseitigungskosten für Restabfälle wurde das Jahresvolumen der Gefäße gewählt. Das Jahresvolumen wird anhand der Größe der Gefäße, der Abfuhrrhythmen und der Anzahl der aufgestellten Gefäße berechnet.
a)
Gefäßstückzahlen
Durch
Neuaufstellungen und Abmeldungen sowie Umbestellungen innerhalb der Gefäßgrößen
und Abfuhrrhythmen ergeben sich auch im nächsten Jahr Änderungen bei den
Gefäßstückzahlen. Um diese Änderungen bei der Kalkulation berücksichtigen zu
können, wurde der durchschnittliche Zugang bzw. Abgang innerhalb der einzelnen
Gefäßgrößen im Jahr 2012 und 2013 ermittelt. Hieraus resultieren die der
Kalkulation zugrunde liegenden Gefäßstückzahlen (siehe Anlage 1).
b)
Anzahl der Abfuhren pro Jahr
Durch die
Abfallbeseitigungssatzung erhält der Bürger die Möglichkeit, zwischen einem
14-täglichen und einem vierwöchentlichen Entleerungsrhythmus der Restmülltonne
zu wählen. In 2014 wird voraussichtlich von 54 % der Anschlusspflichtigen eine
vierwöchentliche Abfuhr gewählt und von 46 % die 14-tägliche Abfuhr. Die
bisherige Wahlmöglichkeit wird von den Bürgern sehr gut angenommen und sollte
deshalb beibehalten werden.
II. Anteile der
Beseitigungskosten
Auf der Grundlage
des Abfallaufkommens 2013 (Januar bis einschließlich Juli) wird das Aufkommen
und somit die Gebühren für das Jahr 2014 beim Restmüll wie folgt geschätzt:
a)
gewichtsabhängige Beseitigungskosten
Restmüll |
1.840 t |
x |
146,00 € |
= |
268.640,00 € |
Die weiteren Deponiegebühren/Verwertungskosten für Sperrgut, Holz, Schadstoffe, Grünabfälle, E-Schrott, Altmetall und die Umschlaggebühren werden bei dem Punkt „Sonstige Kosten – Wertstoffhof“ mit einbezogen. Durch die Ausschüttung der Erlöse an die Kommunen werden sowohl die Deponiegebühren als auch die Erlöse für die Wertstoffe beim Wertstoffhof berücksichtigt. Die Deponiegebühren für die Fraktionen Papier und Bioabfall werden hingegen direkt bei den anfallenden Kosten der jeweiligen Gefäße berücksichtigt. So auch die Erlöse für Papier.
b)
Grundgebühr
Der Kreis Coesfeld setzt in seiner Satzung die Höhe der Grundgebühr pro Gefäß fest.
Seit 1998 wird die Grundgebühr zum Ausgleich eines Teils der Vorhaltekosten (fixe Kosten) erhoben. Wie bereits in den Vorjahren wird der Kreis auch 2014 die Grundgebühr nach der Anzahl der aufgestellten Müllgefäße, Stand 01.07.2013, auf die Gemeinden umlegen.
Die Grundgebühr 2014 (je Einheit) hat sich im Vergleich zu den vergangenen Jahren nicht verändert. Sie beträgt weiterhin je Einheit 18,40 €.
Dabei wird eine Gewichtung nach Gefäßgrößen und der unterschiedlichen Abfuhrrhythmen der jeweiligen Gemeinden vorgenommen:
60 l bis 120 l-Gefäße |
1,06 |
Einheiten |
19,50 € |
240 l Gefäße |
2 |
Einheiten |
36,80 € |
1,1 m³ Container |
10 |
Einheiten |
184,00 € |
Unter Berücksichtigung
des Gefäßbestandes zum 01.07.2013 ergibt sich für die Gemeinde Nottuln
nachfolgende Berechnung der Grundgebühr:
Gefäßgröße |
Anzahl Stand 01.07.2013 |
|
Grundgebühr |
||
80 l u. 120 l |
5.126 |
x |
19,50 € |
= |
99.957,00 € |
240 l |
716 |
x |
36,80 € |
= |
26.348,80 € |
1,1 m³ |
13 |
x |
184,00 € |
= |
2.392,00 € |
Grundgebühr |
5.855 |
|
|
|
128.697,80 € |
Die Summe der
mengenabhängigen Beseitigungskosten und die an den Kreis zu zahlende
Grundgebühr werden nach dem Jahresvolumen der Gefäße umgelegt. Diese Art der
Verteilung der insgesamt an den Kreis zu zahlenden Kosten entspricht der
Vorgehensweise der Vorjahre.
Ermittlung der an den Kreis zu zahlenden Gebühren
Mengenabhängige Deponiegebühr/Verwertungskosten |
268.640,00 € |
Grundgebühr |
128.697,80 € |
|
397.337,80 € |
Die Grundgebühr wird nach dem prozentualen Anteil der einzelnen Volumen am Gesamtvolumen umgelegt (siehe Anlage 2, Seite 3, Pkt. II).
III. Anteile
Beförderung, Vergütung, Muldengestellung – Restabfallgefäße –
Gemäß § 5 Abs. 6
LAbfG haben die kreisangehörigen Gemeinden die in ihrem Gebiet anfallenden
Abfälle einzusammeln und zu den Abfallentsorgungsanlagen der Kreise zu
befördern. Diese Verpflichtung wird in der Gemeinde Nottuln durch die
Beauftragung der Fa. Remondis Münsterland GmbH & Co. KG erfüllt. Für das
Jahr 2014 wurde seitens des Entsorgers keine Preisanpassung geltend gemacht.
Die Fa. Remondis erhält demnach für die Entleerung, Beförderung und Gestellung
der Restmüllgefäße im Jahr 2013 eine Vergütung i. H. v. 180.740,15 € (Anlage 2,
Seite 4, Pkt. III, abweichender Betrag durch Rundungsdifferenzen). In den
vergangenen Jahren war der Gebührenanteil für die Abfuhr der Restmüllgefäße bei
jedem Gefäß identisch – unabhängig davon, ob das Gefäß 14-täglich oder 4-wöchentlich
geleert worden ist. Um den unterschiedlichen Abfuhrrhythmen Rechnung zu tragen,
wird zukünftig bei der Ermittlung des Anteils für die Abfuhr der Restmülltonnen
zwischen den 14-täglichen und 4-wöchentlichen Abfuhren unterschieden. Die
Aufteilung der Tonagen (1.840 t) erfolgte nach Abzug der Menge für die 1,1
m³-Container (84 t) wie folgt: 1/3 für die 4 wöchentliche Abfuhr und 2/3 für
die 14-tägliche Abfuhr.
Gesamt Restmüll:
Gestellung 80 l / 120 l |
5.146 Gefäße |
x |
0,14 € |
x |
12 Mon. |
= |
8.645,28 € |
|
|
Gestellung 240 l |
723 Gefäße |
x |
0,19 € |
x |
12 Mon. |
= |
1.648,44 € |
|
|
Gestellung 1,1 m³ |
13 Gefäße |
x |
2,09 € |
x |
12 Mon. |
= |
326,04 € |
|
|
Beförderung |
1.840 t |
x |
27,82 € |
|
|
= |
51.188,80 € |
|
|
Vergütung 14-täglich |
2.689 Gefäße |
x |
1,65 € |
x |
12 Mon. |
= |
53.242,20 € |
|
|
Vergütung 4-wöchentl. |
3.180 Gefäße |
x |
0,83 € |
x |
12 Mon. |
= |
31.672,80 € |
|
|
Vergütung wöchentl. 1,1 m³ |
13 Gefäße |
x |
33,07 € |
x |
12 Mon. |
= |
5.158,92 € |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
151.882,48 € |
|
|
zzgl. 19 % MwSt |
|
|
|
|
|
|
28.857,67 € |
|
|
Insgesamt |
|
|
|
|
|
|
180.740,15 € |
||
Gebührenanteil
14-tägliche Abfuhr:
Gestellung 80 l / 120 l |
2.068 Gefäße |
x |
0,14 € |
x |
12 Mon. |
= |
3.474,24 € |
Gestellung 240 l |
621 Gefäße |
x |
0,19 € |
x |
12 Mon. |
= |
1.415,88 € |
Beförderung |
1.171 t |
x |
27,82 € |
|
|
= |
32.577,22 € |
Vergütung 14-täglich |
2.689 Gefäße |
x |
1,65 € |
x |
12 Mon. |
= |
53.242,20 € |
|
|
|
|
|
|
|
90.709,54 € |
zzgl. 19 % MwSt |
|
|
|
|
|
|
17.234,81 € |
Insgesamt |
|
|
|
|
|
|
107.944,35 € |
Kostenanteil je Gefäß mit 14-täglicher Abfuhr |
107.944,35 € |
: |
2.689 |
= |
40,14 € |
Gebührenanteil
4-wöchentliche Abfuhr:
Gestellung 80 l / 120 l |
3.078 Gefäße |
x |
0,14 € |
x |
12 Mon. |
= |
5.171,04 € |
Gestellung 240 l |
102 Gefäße |
x |
0,19 € |
x |
12 Mon. |
= |
232,56 € |
Beförderung |
585 t |
x |
27,82 € |
|
|
= |
16.274,70 € |
Vergütung 4 wöchentlich |
3.180 Gefäße |
x |
0,83 € |
x |
12 Mon. |
= |
31.672,80 € |
|
|
|
|
|
|
|
53.351,10 € |
zzgl. 19 % MwSt |
|
|
|
|
|
|
10.136,71 € |
Insgesamt |
|
|
|
|
|
|
63.487,81 € |
Kostenanteil je Gefäß mit 4 wöchentl. Abfuhr |
63.487,81 € |
: |
3.180 |
= |
19,96 € |
Gebührenanteil
der 1,1 m³ - Container:
Vergütung |
13 Gefäße |
x |
33,07 € |
x |
12 Mon. |
= |
5.158,92 € |
Gestellung 1,1 m³ |
13 Gefäße |
x |
2,09 € |
x |
12 Mon. |
= |
326,04 € |
Beförderung |
84 t |
x |
27,82 € |
|
|
= |
2.336,88 € |
|
|
|
|
|
|
= |
7.821,84 € |
zzgl. 19 % MwSt |
|
|
|
|
|
|
1.486,15 € |
Insgesamt |
|
|
|
|
|
|
9.307,99
€ |
Kostenanteil je Container |
9.307,99 € |
: |
13 |
= |
716,00 € |
IV. Kostenanteil
Papiertonne
Die DSD AG (Duales System Deutschland AG) rechnet der Gemeinde einen prozentualen Anteil an gebrauchten Einwegverpackungen aus Papier/Pappe/Karton im Rahmen der kommunalen Altpapiererfassung und –verwertung zu. Dieser vom Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur (INFA) ermittelte Anteil (der sog. Masseanteil) beträgt für die Gemeinde Nottuln wie in den vergangenen Jahren 16,82 %. Der von der Gemeinde zu tragende Anteil liegt demnach bei 83,18 %. Neben den an den Kreis zu entrichtenden Verwertungskosten werden hier auch die zu erwartenden Papiererlöse berücksichtigt. Diese Erlöse unterliegen, wie bereits zu Beginn dieser Kalkulation erwähnt, starken Schwankungen und werden für 2014 mit 85,00 €/t beziffert. Leider fallen die Erlöse insgesamt zu gering aus, um die anfallenden Kosten zu decken. Unter Berücksichtigung der Erlöse ergibt sich ein Kostenanteil für die Papiertonne von 1,88 €/Gefäß. Um nicht zusätzlich aufgestellte Papiertonnen mit einer jährlichen Gebühr in v. g. Höhe zu berechnen, werden überschüssige Erlöse aus der Verwertung von E-Schrott genutzt, um den Kostenanteil von 0,00 € beizubehalten.
Gestellung 240 l |
6.542 Gefäße |
x |
0,19 € |
x |
12 Mon. |
= |
14.915,76 € |
Beförderung |
1.416 t |
x |
13,28 € |
|
|
= |
18.804,48 € |
Vergütung |
6.542 Gefäße |
x |
0,82 € |
x |
12 Mon. |
= |
64.373,28 € |
|
|
|
|
|
|
|
98.093,52 € |
zzgl.19 % MwSt |
|
|
|
|
|
|
18.637,77 € |
|
|
|
|
|
|
|
116.731,29 € |
Deponiegebühren |
1.416 t |
x |
13,00 € |
|
|
= |
18.408,00 € |
Gesamt |
|
|
|
|
|
|
135.139,29 € |
./. DSD-Anteil 16,82 % |
|
|
|
|
|
|
22.730,43 € |
Gesamt |
|
|
|
|
|
|
112.408,86 € |
./. Papiererlöse (83,18 %) |
1.178 t |
x |
85,00 € |
|
|
|
-100.130,00 € |
Gesamt |
|
|
|
|
|
|
12.293,41 € |
./. Erlöse aus E-Schrott Depotcontainern (s. sonstige Kosten/Wertstoffhof, S. 13) |
|
|
|
|
|
|
- 4.500,00 € |
./. überschüssige Erlöse für E-Schrott (s. sonstige Kosten/ Wertstoffhof, S. 13) |
|
|
|
|
|
|
- 7.778,86 € |
Insgesamt |
|
|
|
|
|
|
0,00 € |
Gebührenanteil je Gefäß: |
0,00 € |
Zusätzliche Papiergefäße
Den Bürgern wird weiterhin die Möglichkeit
gewährt, eine zusätzliche Papiertonne aufstellen zu lassen. Die Gebühr für das
Gefäß 0,00 €.
V. Kostenanteil
Biotonne
Für
die Ermittlung der Kosten für die Biotonne werden zu den Deponiegebühren die an
den Entsorger zu entrichtenden Kosten hinzugerechnet (Anlage 2, Seite 4, Pkt.
V; abweichender Betrag durch Rundungsdifferenzen).
Gestellung 120 l |
3.067 Gefäße |
x |
0,14 € |
x |
12 Mon. |
= |
5.152,56 € |
Gestellung 240 l |
2.689 Gefäße |
x |
0,19 € |
x |
12 Mon. |
= |
6.130,92 € |
Vergütung |
5.756 Gefäße |
x |
1,65 € |
x |
12 Mon. |
= |
113.968,80 € |
Beförderung |
3.043 t |
x |
11,57 € |
|
|
= |
35.207,51 € |
Zwischensumme |
|
|
|
|
|
|
160.947,15 € |
zzgl. 19 % MwSt |
|
|
|
|
|
|
30.487,36 € |
Gesamt Entsorger |
|
|
|
|
|
|
190.947,15 € |
Deponiegebühr |
3.043 t |
x |
70,00 € |
|
|
= |
213.010,00 € |
Gesamt |
|
|
|
|
|
|
403.957,15 € |
Von den gesamten
zu verteilenden Kosten wird der Anteil, den die Eigenkompostierer
zahlen, abgezogen.
Die Eigenkompostierer, die keine Biotonne haben, tragen einen Anteil an der
Biotonne (Vorhaltekosten für die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer
Biotonne).
Voraussichtliche Anzahl der Eigenkompostierer in 2014: |
858 |
Voraussichtlicher Anteil der Eigenkompostierer an der Biotonne: (Der Anteil von
23,00 € ist so gewählt worden, dass sich eine Ersparnis von ca. 70 % ergibt) |
23,00 € |
858 Eigenkompostierer x 23,00 € = |
19.734,00 € |
Nach Abzug des
Eigenkompostiereranteils bleiben noch zu verteilende Kosten in Höhe von
384.223,15 € (403.957,15 € ./. 19.734,00 €).
Die Kosten werden
auf alle 4.985 regulären Biotonnen verteilt:
384.223,15 € |
: |
4.985 Gefäße |
= |
77,08 € |
Kostendeckender Gebührenanteil für zusätzliche Biotonnen
Dem Bürger wird die Möglichkeit eingeräumt, ein zusätzliches 120 l-Gefäß bzw. anstatt der bereits vorhandenen 120 l-Tonne eine größere (240 l) Tonne ohne Aufpreis zu erhalten.
a) Für jede 1., 3., 5. etc. zusätzliche Biotonne (120 l-Volumen) wird keine Gebühr erhoben.
b) Für jede 2., 4., 6. etc. zusätzliche Biotonne (120 l-Volumen) beträgt die Gebühr 77,04 € im Jahr.
Die Gebühr für die zusätzlichen Gefäße (77,04 €) weicht geringfügig von dem errechneten Anteil (77,08 €) ab. Diese Gebühr für die zusätzlichen Gefäße wird u.a. separat erhoben und muss daher durch 12 teilbar sein (siehe Pkt. VII dieser Kalkulation).
VI. Anteil an den
sonstigen Kosten
1. |
Personalkosten |
46.991,00 € |
2. |
Verwaltungskosten |
5.706,00 € |
3. |
Kosten für die Erstellung von Infomaterial (Abfuhrkalender) |
1.250,00 € |
4. |
Verteilungskosten Abfuhrkalender |
1.600,00 € |
5. |
Beseitigung verbotswidriger Abfallablagerungen |
8.079,00 € |
6. |
Kosten für Umweltaktionen |
472,00 € |
7. |
Kosten für den Einsatz des Schadstoffmobiles a) Sammlung b) Entsorgung |
19.633,14 € 1.400,00 € |
8. |
Kosten Straßenpapierkörbe a) Entleerungskosten des Bauhofes b) Deponiegebühren (23 t x 165,00 € (Dep.- + Umschlaggebühren)) c) Muldengestellungskosten d) Anschaffungs-/Aufstellungskosten (GWG) e) Abschreibungen für bestehende Straßenpapierkörbe |
20.472,00 € 3.818,00 € 1.066,00 € 2.000,00 € 120,00 € |
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9. |
Presswagen |
800,00 € |
10. |
Betreibung Wertstoffhof |
243.881,13 € |
11. |
Ausschreibung Wertstoffhof |
18.000,00 € |
12. |
Erlöse E-Schrott Depotcontainer |
0,00 € |
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Gesamt |
375.288,27 € |
Erläuterungen:
(die Nummerierung entspricht der Nummerierung der vorstehenden Ausgabenzusammenstellung)
1. |
Bei der Kalkulation der Personalkosten für 2014 wurde eine Kostensteigerung von 2 % berücksichtigt. |
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2. |
Als Verwaltungskosten wurde, wie in den Vorjahren, eine geschätzte Pauschale i. H. v. 0,97 € je Restmüllgefäß zugrunde gelegt. Unter die Pauschale gehören Kosten als Ausgleich für anfallende Sachkosten, ADV-Kosten, Gemeinkosten etc.. |
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3. |
Der Betrag wurde aufgrund der in den Vorjahren entstandenen Kosten für die Erstellung des Abfuhrkalenders ermittelt. Da in 2013 außerplanmäßig neue Plaketten für die 14-tägliche Abfuhr erstellt werden mussten, ist dies in den nächsten Jahren nicht mehr notwendig. |
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4. |
Der Betrag wurde aufgrund der in 2013 entstandenen Kosten für die Verteilung ermittelt. Die Verteilung der Abfuhrkalender 2014 wird voraussichtlich durch die Deutsche Post AG vorgenommen. Die Zustellung an die Haushalte der Gemeinde Nottuln erfolgt als Postwurfsendung. |
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5. |
Nach dem Landesabfallgesetz haben die Gemeinden die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle einzusammeln. Diese Pflicht umfasst auch das Einsammeln verbotswidrig abgelagerter Abfälle. Das Einsammeln dieses „wilden Mülls“ wird von den Mitarbeitern des Baubetriebshofes vorgenommen. Da die Kosten für die Beseitigung verbotswidriger Abfallablagerungen zu den ansatzfähigen Kosten gemäß § 9 Abs. 2 LAbfG im Sinne des Kommunalabgabengesetzes zählen, sind sie auf die Gebühren umzulegen und somit von allen Abgabepflichtigen zu tragen. Die in dieser Kalkulation aufgeführten Kosten für die Beseitigung verbotswidriger Abfälle basieren auf den bisher in 2013 gesammelten Mengen. |
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6. |
Unter diesen Kosten sind die entstehenden Kosten für Müllsammelaktionen zu verstehen. Die Mulde, die Säcke und Handschuhe stellt die Fa. Remondis kostenlos zur Verfügung. Hier fallen lediglich die Deponiegebühren für die gesammelten Abfälle an. |
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7. |
Für den Einsatz des Schadstoffmobiles macht die Fa. Drekopf zum 01.01.2013 keine Entgeltanpassung geltend. Für 2014 bleiben daher die in 2013 gültigen Entgelte bestehen. Diese betragen bei 84 Einsatzstunden insgesamt 19.633,14 €. Für die Entsorgung der Schadstoffe werden vom Kreis Coesfeld in 2014 Gebühren i. H. v. 200,00 €/t erhoben. Bei voraussichtlich 7 t Schadstoffen ergibt das eine Gebühr von 1.400,00 € |
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8. |
Zu den ansatzfähigen Kosten gemäß § 9 Abs. 2 LAbfG zählen die Kosten für die Neuanschaffung, die Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung der Straßenpapierkörbe. Hierzu zählen auch die Entleerungs- und Muldengestellungskosten sowie die Deponiegebühren für die Beseitigung der Abfälle. Für die Entleerung wird an die Gemeindewerke eine jährliche Pauschale gezahlt. Diese beträgt für 2014 –wie in 2013 - 20.472,00 €. Da die Straßenpapierkörbe i.d.R. günstiger sind als 410,00 € (inkl. Aufstellung) zählen sie zu den geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) und werden im Jahr der Anschaffung komplett abgeschrieben. |
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9. |
Wie in den vergangenen Jahren wird auch im Herbst 2014 den Bürgern der Ortsteile Schapdetten, Darup und Appelhülsen ein Presswagen für Grünabfälle zur Verfügung gestellt. In Nottuln selbst wird die Aktion nicht durchgeführt, da der Wertstoffhof vor Ort liegt. |
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10. |
Die o.g. Gebühr setzt sich wie folgt zusammen:
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11. |
Im Jahr 2014 wird die Betreibung des Wertstoffhofes zum 01.01.2015 neu ausgeschrieben. Die anzusetzenden Kosten wurden anhand der Kosten für die letzte Ausschreibung in 2004/2005 ermittelt. Seinerzeit wurden ca. 17.000,00 € gezahlt. |
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12. |
Im Juli 2013 sind in einigen Kommunen des Kreises Coesfeld Depotcontainer für die Erfassung von Elektrokleingeräten aufgestellt worden. Bisher sind viele der Kleingeräte über die Restmülltonnen entsorgt worden. Durch das Aufstellen der Container soll die getrennte Erfassung von kleinen Elektrogeräten und Altmetallen optimiert werden. Auch in der Gemeinde Nottuln sind solche Container aufgestellt worden. Derzeitig sind es insgesamt vier (je einer pro Ortsteil). Die durch die Aufstellung entstehenden Kosten (Aufstellung, Miete, Leerung, Verwertung …) werden durch die vom Kreis ohnehin erhobenen Benutzungsgebühren – s. Wertstoffhof - abgegolten. Der Kreis Coesfeld geht davon aus, dass durch die Container 1-2 kg/Einwohner/Jahr an E-Schrottkleingeräten bzw. Altmetalle gesammelt werden. In Nottuln ergibt dies ca. 20 t. Bei einem Erlös für E-Schrott und Altmetalle von 225,00 €/t rechnet die Gemeinde mit einem Erlös von 4.500,00 €. Dieser Erlös wird allerdings nicht in den „sonstigen Kosten“ berücksichtigt. In 2014 werden die Papiererlöse wahrscheinlich nicht ausreichen, um die anfallenden Kosten zu decken. Der fehlende Betrag wird u. a. durch diese Erlöse abgedeckt (s. S. 9, Pkt. IV). |
Um den Anteil an den sonstigen Kosten je Gefäß zu erhalten,
wird der Gesamtbetrag durch die Anzahl der aufgestellten Restmüllgefäße
geteilt. (Anlage 2, Seite 4, Pkt. VI, abweichender Betrag durch
Rundungsdifferenzen)
375.288,27
€ |
: |
5.882 Gefäße |
= |
63,80 € |
VII. Ermittlung
der Gesamtgebühr
Zur Berechnung der kostendeckenden Abfallbeseitigungsgebühr wurden die ermittelten Kostenbestandteile pro Gefäß zusammengefasst.
Laut Angaben der
citeq in Münster, können die Gebührensätze so gestaltet sein, dass sich zwei
Stellen hinter dem Komma ergeben. Die festgesetzte Gebühr muss jedoch durch
zwölf teilbar sein, um bei Zu- und Abgängen des laufenden Jahres Rundungsfehlern
vorzubeugen, die sich aufgrund mehrerer Kommastellen ergeben können.
Gebührensätze, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, verursachen einen
erheblichen Verwaltungsaufwand, da die Rundungsfehler manuell ausgeglichen
werden müssen. Die ermittelte kostendeckende Gebühr wurde somit in einigen
Fällen geringfügig abgeändert.
VIII. Aus der
Kalkulation sich ergebende kostendeckende Jahresgebühr
Die kostendeckende Gebühr 2014 liegt bei der 4-wöchentlichen Abfuhr aufgrund der Kalkulation unter den in 2013 gültigen Gebührensätzen. Die kostendeckende Gebühr für die 14-tägliche Abfuhr liegt hingegen über den in 2013 gültigen Gebühren. Die kostendeckende Gebührenveränderung beläuft sich auf durchschnittlich (-) 1,45 % im Bereich der regulären Abfallgefäße. Werden die zusätzlichen Gefäße, die 1,1 m³-Container und die Gewerbetonnen ebenfalls berücksichtigt, liegt die durchschnittliche Erhöhung bei (-) 2,13 %. Die finanziellen Auswirkungen in € und % sind der Anlage 2, Seite 7, Pkt. X zu entnehmen. Aufgrund der Änderungen bei der Berechnung der Restmülltonne sollten die Gebühren entsprechend der Kalkulation geändert werden.
Da die Verteilung
der an den Kreis Coesfeld zu zahlenden Gebühren (Grundgebühr und Restmüll) nach
dem Gefäßlitervolumen der Gefäße erfolgt, ergeben sich unterschiedliche
Steigerungen innerhalb der Abgabearten.
Die für die Bewirtschaftung der Gefäße anfallenden Tauschgebühren von
14,00 €/Tauschvorgang, bzw. für die 1,1 m³-Container von 28,00 €/Tauschvorgang
bleiben bestehen und werden nicht erhöht. Diese Gebühren werden von jedem
Bürger individuell getragen und sind daher nicht Bestandteil der Kalkulation.
c) Satzungsänderung
Durch die Änderung Gebührensätze ist eine Änderung der Abfallgebührensatz erforderlich. Die Satzungsänderung ist der Anlage 4 zu entnehmen.
Zudem schlägt der Städte- und Gemeindebund NRW (StGB) vor, in den Gebührensatzungen klarzustellen, dass Abfallbeseitigungsgebühren gem. § 6 Abs. 5 Kommunalabgabengesetz (KAG) als öffentliche Last auf dem Grundstück liegen. Das bedeutet, dass Abfallbeseitigungsgebühren im Falle eine Zwangsversteigerung nicht untergehen. Die entsprechende Änderung in der Gebührensatzung ist ebenfalls der Anlage 4 zu entnehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Ergeben sich aus der anliegenden Kalkulation
Anlagen:
Anlage 1 Gefäßstückzahl
Anlage 2 Kalkulation
Anlage 3 Haushaltsansätze
Anlage 4 Satzungsänderung