Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit beschließt für die Grundschulen der Gemeinde Nottuln für das Schuljahr 2014/2015 die Bildung von 12 Eingangsklassen (kommunale Klassenrichtzahl).
Die Verteilung der Eingangsklassen auf die Grundschulen bzw. Standorte wird wie folgt festgelegt:
St. Martinus-Grundschule 3
Teilstandort St. Bonifatius-Grundschule 2
Astrid-Lindgren-Grundschule 3
St. Marien-Grundschule 2
Sebastian-Grundschule 2
Sachverhalt:
Das 8. Schulrechtsänderungsgesetz vom 07.11.2012 ist am 21.11.2012 in Kraft getreten. Das Gesetz basiert auf dem Konzept der Landesregierung zur Sicherung einer qualitativ hochwertigen und wohnungsnahmen Schulversorgung im Grundschulbereich bei rückläufigen Schülerzahlen und ist erstmals zum Schuljahr 2014/2015 verpflichtend anzuwenden. Aus Sicht der Schulentwicklungsplanung sind vor allem folgende Neuerungen zu nennen:
1. Absenkung
des Klassenfrequenzrichtwertes
Der
Klassenfrequenzrichtwert wird von derzeit 24,0 Schülerinnen und Schülern (SuS)
in mehreren Schritten auf 22,5 SuS gesenkt.
2. Klassenbildung
auf Schulebene
Bedingt
durch die Verminderung des Klassenfrequenzrichtwertes wurde auch die
Untergrenze für die Bildung von Klassen auf 15 SuS (bisher 18) und die Obergrenze
auf 29 SuS (bislang 30) herabgesetzt.
Für
die Anzahl der zu bildenden Klassen gelten nun folgende Schülerzahlen:
Bis
einschl. 29 1 Klasse
30
– 56 2 Klassen
57
– 81 3 Klassen
82
– 104 4 Klassen
105
– 125 5 Klassen
...
Bei
Schulen mit mehreren Standorten ist für die Zahl der zu bildenden
Eingangsklassen die Schülerzahl der Eingangsklassen beider Standort maßgeblich.
Die Schulleitung nimmt die Verteilung der SuS auf die Standorte vor, wobei die
Standortwünsche möglichst berücksichtigt werden sollen.
3. Kommunale
Klassenrichtzahl
Die
maximale Zahl der in einer Kommune zu bildenden Eingangsklassen wird durch die
neue „Kommunale Klassenrichtzahl“ festgelegt. Das neue Steuerungsinstrument der
kommunalen Klassenrichtzahl legt nach Maßgabe der Schüler-/innenzahl in den
Eingangsklassen der Kommune die maximale Zahl der zu bildenden Eingangsklassen
fest. Dazu wird in jeder Kommune die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler in
den Eingangsklassen der jeweiligen Kommune des kommenden Schuljahres durch 23 geteilt.
Kleinere Kommunen wie Nottuln erhalten dabei durch günstigere
Rundungsregelungen etwas mehr Spielräume bei der Klassenbildung als große. Die
so ermittelte kommunale Klassenrichtzahl stellt die maximale Zahl der in der
Kommune zu bildenden Eingangsklassen dar. Sie darf unter-, aber nicht
überschritten werden. Die Berechnung der kommunalen Klassenrichtzahl erfolgt
durch den Schulträger spätestens zum 15.01. eines jeden Jahres.
Bemessungsgrundlage ist die voraussichtliche Schülerzahl in den Eingangsklassen
zum kommenden Schuljahr. Alle Klassen, die von neu eingeschulten Kindern
besucht werden, gelten als Eingangsklassen. Daher werden die verbleibenden
Schülerinnen und Schüler in den Klassen mit jahrgangsübergreifendem Unterricht
ebenfalls mitberücksichtigt.
Aufgrund
der kürzlich erfolgten Anmeldungen ist
über die Zahl und die Verteilung der zu bildenden Eingangsklassen auf
die Schulen bzw. Standorte zu entscheiden. Unter Einhaltung der kommunalen
Klassenrichtzahl kann der Schulträger die Aufnahmekapazität des jeweiligen
Standortes bedarfsorientiert verändern.
4. Auswirkungen
der neuen landesgesetzlichen Vorgaben auf Nottuln
Die
Anmeldungen für die Schulanfänger 2014/2015 finden noch bis zum 13.11.2013
statt und sind somit bis zur Fertigstellung dieser Vorlage vorläufig. Die dann
aktuellen Anmeldezahlen werden in der Sitzung bekanntgegeben. Die Erfahrungen
der letzten Jahre zeigen, dass vermutlich nur geringe Veränderungen aufgrund
von sonderpädagogischem Förderbedarf und der Zuweisung zu einer anderen Schule
oder Zu- oder Umzügen folgen.
Auf
Basis der vorläufigen Anmeldungen zum Schuljahr 2014/2015 mit Stand vom 13.11.2013
ergibt sich folgende Situation:
Standort |
Neue SuS |
Verbleibende SuS in
Eingangsklassen |
gesamt |
St. Martinus-Grundschule |
41 |
16 |
57 |
St. Bonifatius-Grundschule |
6 |
34 |
40 |
Astrid-Lindgren-Grundschule |
57 |
0 |
57 |
St. Marien-Grundschule |
48 |
0 |
48 |
Sebastian-Grundschule |
26 |
26 |
52 |
gesamt |
178 |
76 |
254 |
Hieraus
ergibt sich in Bezug auf die Kommunale Klassenrichtzahl folgende Berechnung:
254
SuS : 23 = 11,04
Bei
einem Quotienten unter 15 wird auf die nächste ganze Zahl aufgerundet. Für die
Gemeinde Nottuln ergibt sich damit für das Schuljahr 2014/2015 eine kommunale
Klassenrichtzahl von 12 Klassen. In der Gemeinde Nottuln können insgesamt 12
Eingangsklassen gebildet werden.
Auf
dieser Grundlage ergibt sich nachfolgende Situation:
Standort |
Eingangsklassen |
St. Martinus-Grundschule |
3 |
St. Bonifatius-Grundschule |
2 (JÜ) |
Astrid-Lindgren-Grundschule |
3 |
St. Marien-Grundschule |
2 |
Sebastian-Grundschule |
2 (JÜ) |
gesamt |
12 |
Bezüglich
der Festlegung der kommunale Klassenrichtzahl hat eine Abstimmung mit den
Schulleitungen stattgefunden.
Nach
Auffassung der Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes NRW wird es sich,
aufgrund der möglichen Auswirkungen auf die Schulentwicklung in einer Kommune,
bei dieser Entscheidung in der Regel nicht um ein Geschäft der laufenden
Verwaltung handeln, sondern eine Beschlussfassung des Rates erforderlich
machen. Dieser wiederum kann die Angelegenheit beispielsweise auf den
Fachausschuss oder auch auf den Bürgermeister delegieren oder sich darauf
beschränken, lediglich einige grundsätzlichen Festlegungen zu treffen.
Lt.
§ 3 A)(1) 1. der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der
Gemeinde Nottuln vom 12.12.2006 berät und beschließt der Ausschuss für Familie,
Soziales, Bildung und Freizeit entscheidend über Angelegenheiten der
Schulorganisation, soweit der Schulträger dazu Entscheidungen treffen muss.
Damit
ist die Entscheidung über die Angelegenheit bereits an den Ausschuss delegiert
worden. Ein Ratsbeschluss ist nicht erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen:
keine