Betreff
Bericht über die wasserwirtschaftliche Situation im Einzugsbereich des Wasserwerkes Nottuln
Vorlage
172/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bericht zur wasserwirtschaftlichen Situation im Einzugsbereich des Wasserwerkes Nottuln wird zur Kenntnis genommen.

 


Sachverhalt:

 

In den vergangenen Jahren war die wasserwirtschaftliche Situation im Einzugsbereich des Wasserwerkes Nottuln durch eine Vielzahl von Einflüssen und Maßnahmen geprägt. Aufgrund der Komplexität wird die Gesamtsituation im Folgenden nochmals dargestellt und um die Beschreibung des weiteren Vorgehens und der weiteren Maßnahmen im Bereich der Wasserversorgung ergänzt.

 

Ende des Jahres 2009 kam es über einen Zeitraum von 36 Tagen zu einer mikrobiologischen Belastung des Rohwassers. Im Jahr 2010 lagen innerhalb eines Zeitraums von 38 Tagen Analysen mit einem Belastungsnachweis vor. Im Jahr 2011 wurde über einen Zeitraum von 26 Tagen eine mikrobiologische Belastung nachgewiesen. Im Jahr 2012 traten keine mikrobiologischen Belastungen auf. Im laufenden Jahr 2013 wurde über einen Zeitraum von 9 Tagen eine mikrobiologische Belastung festgestellt; das Niveau der Belastung lag mit 10 KBE E.coli / 100 ml unter dem der Nachweise aus den Jahren 2009 – 2011 (16, 20 bzw. 24 KBE E.coli / 100 ml, alle Werte bezogen auf das Rohwasser Br. III).

 

Mit dem Einbau einer weiteren physikalischen Aufbereitungsstufe (UV-Anlage) im Wasserwerk wurde noch Ende des Jahres 2009 zeitnah reagiert, sodass unabhängig von auftretenden Keimen im Grundwasser jederzeit ein hygienisch einwandfreies Trinkwasser an den Endverbraucher geliefert werden kann. Nach dem sogenannten Multibarrierenprinzip soll aber auch das Grundwasser, das als Rohwasser gefördert wird, geschützt werden.

 

Aus der Anfang 2010 durchgeführten Standort- und Nutzungsanalyse resultiert u.a. die Maßnahme „Verzicht auf Wirtschaftsdüngung nach Ernte der Hauptfrucht“. Auf freiwilliger Basis wurden ab 2011 die Vereinbarungen über den Düngungsverzicht nach Ernte der Hauptfrucht zwischen den Bewirtschaftern im Wassereinzugsgebiet und den Gemeindewerken bereits für die dritte Periode abgeschlossen. Betrachtet man den Verlauf der Belastungen über die vergangenen Jahre (2009/16 Tage; 2010/14 Tage; 2011/4 Tage; 2012/0 Tage, 2013/6 Tage), könnte man einerseits von einem Erfolg dieser Maßnahme sprechen. Andererseits spielen aber die natur- und witterungsbedingten Einflüsse wie „Niederschlag“, „Wassersättigung“, „Wasserführung des Nonnenbaches“ eine entscheidende Rolle für das Auftreten von mikrobiologischen Belastungen im Grundwasser.

 

Wesentlich ist mittlerweile die Fähigkeit des Betriebes, die wasserwirtschaftlich kritischen Zeiten aus dem Zusammenspiel der witterungsbedingten Einflüsse im Vorfeld relativ genau bestimmen zu können. Das Wasserwerk hat sein Betriebskonzept darauf eingestellt und reduziert die Eigenförderung rein vorsorglich während dieses Zeitraums, um in den unkritischen Zeiten die Förderung wieder zu erhöhen.   

    

Aus der Standort- und Nutzungsanalyse resultiert der weitere mögliche Eintragspfad aus undichten Abwasserleitungen. Die bereits im Jahr 2011 erlassene Satzung über die Dichtheitsprüfung im Wasserschutzgebiet konnte vor dem Hintergrund der Diskussion um den § 61a des Landeswassergesetzes nicht vollzogen werden. Nachdem der § 61a abgeschafft worden ist, hat der Landtag am 17.10.2013 die neue Selbstüberwachungs-verordnung Abwasser NRW beschlossen. In dieser Selbstüberwachungsverordnung wird zukünftig auch die Dichtheitsprüfung für private Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten geregelt. Hier gilt eine Frist zur Prüfung bis 31.12.2015.

 

In den vergangenen Jahren ging die Grundwasserbelastung immer mit dem Beginn der Wasserführung des Nonnenbaches einher. In einem Abschnitt oberhalb sowie auf Höhe der Brunnengalerie befinden sich  sogenannte „Schluckstellen“ oder „Bachschwinden“ in denen das Nonnenbachwasser, quasi die erste Welle, versickert. Möglicherweise könnte eine Abdichtung der Nonnenbachsohle durch ein Naturprodukt, z.B. eine Tonabdichtung, zu einer Ableitung der belasteten Welle des Nonnenbaches beitragen.

 

Trotz der genannten Einflussfaktoren konnte das Wasserrecht über eine Entnahmemenge von 800.000 m³ wieder für 30 Jahre gesichert werden. Das Wasserrechtsverfahren hat aber auch gezeigt, dass das bisherige Wasserschutzgebiet von dem tatsächlichen Einzugsgebiet abweicht. Dieses hat die Bezirksregierung Münster dazu veranlasst, das Wasserschutzgebietsverfahren einzuleiten um ein neues Wasserschutzgebiet festzusetzen. Der Entwurf zur Ausweisung des Wasserschutzgebietes befand sich zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch in der Bearbeitung bei der Bezirksregierung Münster. Die weiteren Verfahrensschritte „öffentliche Bekanntmachung und Auslegung“, „Erörterungstermin mit den Betroffenen“, „Abwägung und abschließende Festlegung“ sowie „Inkraftsetzung“ erfolgen im Jahr 2014. Die Betriebsleitung versucht, den Zeitplan möglichst konkret mit der Bezirksregierung Münster abzustimmen. Im Sitzungstermin am 27.11.2013 besteht die Möglichkeit, einen mit der Bezirksregierung abgestimmten Entwurf zu den neuen Grenzen des Wasserschutzgebietes vorzulegen.

 

Für die Sitzung des Betriebsausschusses und für die nächsten Monate ist hinsichtlich des Einzugsbereiches der Wasserversorgung Nottuln Folgendes vorgesehen:

 

1.    Bericht von Herrn Diplom Geograph Nolte, IWW, Mülheim, zur wasserwirtschaftlichen Situation vor dem Hintergrund der zeitweise auftretenden mikrobiologischen Belastungen des Grundwassers in der Sitzung des Betriebsausschusses am 27.11.2013.

 

2.    Bericht des Diplom Geologen, Herrn Dr. Kluge, Aquanta, Hydrogeologie, Datteln, zur voraussichtlichen Verschiebung der Grenzen des neuen Wasserschutzgebietes in der Sitzung des Betriebsausschusses am 27.11.2013.

 

3.    Informationsveranstaltung am 28.11.2013 im Rahmen der Kooperation Landwirtschaft/Wasserwirtschaft für die Bewirtschafter im Einzugsbereich des Wasserwerkes Nottuln zur „wasserwirtschaftlichen Situation“ und zum „Wasserschutzgebiet“. In der Veranstaltung soll auch über die Fortsetzung der Vereinbarungen zum Düngungsverzicht gesprochen werden.

 

4.    Vorbereitung einer Fristensatzung über die Dichtheitsprüfung nach der neuen Selbstüberwachungsverordnung Abwasser NRW. Der Zeitpunkt für die Aufstellung ist abhängig vom Inkrafttreten der Verordnung für das neue Wasserschutzgebiet. Die Umsetzung der Dichtheitsprüfung hat bis spätestens 31.12.2015 zu erfolgen. Eine zeitnahe Abstimmung mit der Stadt Billerbeck ist erforderlich, da die Stadtgrenze Billerbeck durch das Wasserschutzgebiet verläuft.

 

5.    Gespräche mit der Unteren Wasserbehörde über die Möglichkeiten einer Abdichtung des Nonnenbaches im Bereich der Brunnengalerie. Bisher steht die Untere Wasserbehörde auf dem Standpunkt, dass weiterhin den Ursachen einer mikrobiologischen Belastung zu begegnen ist und weniger die Symptome angegangen werden sollen.

 

Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung am 29.10.2013 war die Wassersättigung der Böden erreicht. In Verbindung mit der hieraus resultierenden Wasserführung des bis dahin trockenen Nonnenbaches liegt eine mikrobiologische Belastung der Grund- und Rohwässer im Bereich des Möglichen. Die Analytik wurde entsprechend verdichtet. Über den weiteren Verlauf bis zum 27.11.2013 wird die Betriebsleitung in der Sitzung berichten.

 

Die Geschehnisse im Bereich der Wasserversorgung Nottuln in den vergangenen Jahren sind von vorübergehenden mikrobiologischen Belastungen des Grundwassers begleitet worden. Neben diesem Aspekt  sollte an dieser Stelle positiv festgehalten werden, dass das geförderte Rohwasser durch die Aufbereitung ohne chemische Zusatzstoffe eine hygienisch-chemisch einwandfreie Trinkwasserqualität aufweist. Die Anforderungen der Trinkwasserverordnung wurden zu jedem Zeitpunkt erfüllt. Dass die Nottulner Bevölkerung mit einem weiterhin hochwertigen Trinkwasser versorgt wird, steht außer Frage. Die gewinnbare Wassermenge von 800.000 m³ ist bis zum Jahr 2042 gesichert und das neue Wasserschutzgebiet wird durch die Verschiebung der Grenzen aufgrund aktueller Erkenntnisse den Wassereinzugsbereich genauer abbilden. Diese Anpassung der Schutzzonen erhöht den Grundwasserschutz zusätzlich. Insofern sind die Weichen gestellt, um die Trinkwasserversorgung der Gemeinde Nottuln durch die kommunale Wasserversorgung auch langfristig sicherstellen zu können.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine Auswirkungen

 


Anlagen:

 

Keine Anlagen