Beschlussvorschlag:
Der Bericht zur wasserwirtschaftlichen Situation im Einzugsbereich des Wasserwerkes Nottuln wird zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt:
In den vergangenen Jahren war die wasserwirtschaftliche Situation im
Einzugsbereich des Wasserwerkes Nottuln durch eine Vielzahl von Einflüssen und
Maßnahmen geprägt. Aufgrund der Komplexität wird die Gesamtsituation im
Folgenden nochmals dargestellt und um die Beschreibung des weiteren Vorgehens
und der weiteren Maßnahmen im Bereich der Wasserversorgung ergänzt.
Ende des Jahres 2009 kam es über einen Zeitraum von 36 Tagen zu einer
mikrobiologischen Belastung des Rohwassers. Im Jahr 2010 lagen innerhalb eines
Zeitraums von 38 Tagen Analysen mit einem Belastungsnachweis vor. Im Jahr 2011
wurde über einen Zeitraum von 26 Tagen eine mikrobiologische Belastung
nachgewiesen. Im Jahr 2012 traten keine mikrobiologischen Belastungen auf. Im
laufenden Jahr 2013 wurde über einen Zeitraum von 9 Tagen eine mikrobiologische
Belastung festgestellt; das Niveau der Belastung lag mit 10 KBE E.coli / 100 ml
unter dem der Nachweise aus den Jahren 2009 – 2011 (16, 20 bzw. 24 KBE E.coli /
100 ml, alle Werte bezogen auf das Rohwasser Br. III).
Mit dem Einbau einer weiteren physikalischen Aufbereitungsstufe
(UV-Anlage) im Wasserwerk wurde noch Ende des Jahres 2009 zeitnah reagiert,
sodass unabhängig von auftretenden Keimen im Grundwasser jederzeit ein
hygienisch einwandfreies Trinkwasser an den Endverbraucher geliefert werden
kann. Nach dem sogenannten Multibarrierenprinzip soll aber auch das
Grundwasser, das als Rohwasser gefördert wird, geschützt werden.
Aus der Anfang 2010 durchgeführten Standort- und Nutzungsanalyse
resultiert u.a. die Maßnahme „Verzicht auf Wirtschaftsdüngung nach Ernte der
Hauptfrucht“. Auf freiwilliger Basis wurden ab 2011 die Vereinbarungen über den
Düngungsverzicht nach Ernte der Hauptfrucht zwischen den Bewirtschaftern im
Wassereinzugsgebiet und den Gemeindewerken bereits für die dritte Periode
abgeschlossen. Betrachtet man den Verlauf der Belastungen über die vergangenen
Jahre (2009/16 Tage; 2010/14 Tage; 2011/4 Tage; 2012/0 Tage, 2013/6 Tage),
könnte man einerseits von einem Erfolg dieser Maßnahme sprechen. Andererseits
spielen aber die natur- und witterungsbedingten Einflüsse wie „Niederschlag“,
„Wassersättigung“, „Wasserführung des Nonnenbaches“ eine entscheidende Rolle
für das Auftreten von mikrobiologischen Belastungen im Grundwasser.
Wesentlich ist mittlerweile die Fähigkeit des Betriebes, die
wasserwirtschaftlich kritischen Zeiten aus dem Zusammenspiel der
witterungsbedingten Einflüsse im Vorfeld relativ genau bestimmen zu können. Das
Wasserwerk hat sein Betriebskonzept darauf eingestellt und reduziert die
Eigenförderung rein vorsorglich während dieses Zeitraums, um in den
unkritischen Zeiten die Förderung wieder zu erhöhen.
Aus der Standort- und Nutzungsanalyse resultiert der weitere mögliche
Eintragspfad aus undichten Abwasserleitungen. Die bereits im Jahr 2011
erlassene Satzung über die Dichtheitsprüfung im Wasserschutzgebiet konnte vor
dem Hintergrund der Diskussion um den § 61a des Landeswassergesetzes nicht
vollzogen werden. Nachdem der § 61a abgeschafft worden ist, hat der Landtag am 17.10.2013
die neue Selbstüberwachungs-verordnung Abwasser NRW beschlossen. In dieser
Selbstüberwachungsverordnung wird zukünftig auch die Dichtheitsprüfung für
private Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten geregelt. Hier gilt eine
Frist zur Prüfung bis 31.12.2015.
In den vergangenen Jahren ging die Grundwasserbelastung immer mit dem
Beginn der Wasserführung des Nonnenbaches einher. In einem Abschnitt oberhalb
sowie auf Höhe der Brunnengalerie befinden sich
sogenannte „Schluckstellen“ oder „Bachschwinden“ in denen das
Nonnenbachwasser, quasi die erste Welle, versickert. Möglicherweise könnte eine
Abdichtung der Nonnenbachsohle durch ein Naturprodukt, z.B. eine Tonabdichtung,
zu einer Ableitung der belasteten Welle des Nonnenbaches beitragen.
Trotz der genannten Einflussfaktoren konnte das Wasserrecht über eine
Entnahmemenge von 800.000 m³ wieder für 30 Jahre gesichert werden. Das
Wasserrechtsverfahren hat aber auch gezeigt, dass das bisherige
Wasserschutzgebiet von dem tatsächlichen Einzugsgebiet abweicht. Dieses hat die
Bezirksregierung Münster dazu veranlasst, das Wasserschutzgebietsverfahren
einzuleiten um ein neues Wasserschutzgebiet festzusetzen. Der Entwurf zur
Ausweisung des Wasserschutzgebietes befand sich zum Zeitpunkt der
Vorlagenerstellung noch in der Bearbeitung bei der Bezirksregierung Münster. Die
weiteren Verfahrensschritte „öffentliche Bekanntmachung und Auslegung“,
„Erörterungstermin mit den Betroffenen“, „Abwägung und abschließende
Festlegung“ sowie „Inkraftsetzung“ erfolgen im Jahr 2014. Die Betriebsleitung
versucht, den Zeitplan möglichst konkret mit der Bezirksregierung Münster
abzustimmen. Im Sitzungstermin am 27.11.2013 besteht die Möglichkeit, einen mit
der Bezirksregierung abgestimmten Entwurf zu den neuen Grenzen des Wasserschutzgebietes
vorzulegen.
Für die Sitzung des Betriebsausschusses und für die nächsten Monate ist
hinsichtlich des Einzugsbereiches der Wasserversorgung Nottuln Folgendes
vorgesehen:
1. Bericht von Herrn Diplom Geograph
Nolte, IWW, Mülheim, zur wasserwirtschaftlichen Situation vor dem Hintergrund
der zeitweise auftretenden mikrobiologischen Belastungen des Grundwassers in
der Sitzung des Betriebsausschusses am 27.11.2013.
2. Bericht des Diplom Geologen, Herrn
Dr. Kluge, Aquanta, Hydrogeologie, Datteln, zur voraussichtlichen Verschiebung
der Grenzen des neuen Wasserschutzgebietes in der Sitzung des
Betriebsausschusses am 27.11.2013.
3. Informationsveranstaltung am
28.11.2013 im Rahmen der Kooperation Landwirtschaft/Wasserwirtschaft für die
Bewirtschafter im Einzugsbereich des Wasserwerkes Nottuln zur
„wasserwirtschaftlichen Situation“ und zum „Wasserschutzgebiet“. In der
Veranstaltung soll auch über die Fortsetzung der Vereinbarungen zum
Düngungsverzicht gesprochen werden.
4. Vorbereitung einer Fristensatzung
über die Dichtheitsprüfung nach der neuen Selbstüberwachungsverordnung Abwasser
NRW. Der Zeitpunkt für die Aufstellung ist abhängig vom Inkrafttreten der
Verordnung für das neue Wasserschutzgebiet. Die Umsetzung der Dichtheitsprüfung
hat bis spätestens 31.12.2015 zu erfolgen. Eine zeitnahe Abstimmung mit der
Stadt Billerbeck ist erforderlich, da die Stadtgrenze Billerbeck durch das
Wasserschutzgebiet verläuft.
5. Gespräche mit der Unteren
Wasserbehörde über die Möglichkeiten einer Abdichtung des Nonnenbaches im
Bereich der Brunnengalerie. Bisher steht die Untere Wasserbehörde auf dem
Standpunkt, dass weiterhin den Ursachen einer mikrobiologischen Belastung zu
begegnen ist und weniger die Symptome angegangen werden sollen.
Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung am 29.10.2013 war die
Wassersättigung der Böden erreicht. In Verbindung mit der hieraus
resultierenden Wasserführung des bis dahin trockenen Nonnenbaches liegt eine
mikrobiologische Belastung der Grund- und Rohwässer im Bereich des Möglichen.
Die Analytik wurde entsprechend verdichtet. Über den weiteren Verlauf bis zum
27.11.2013 wird die Betriebsleitung in der Sitzung berichten.
Die Geschehnisse im Bereich der Wasserversorgung Nottuln in den
vergangenen Jahren sind von vorübergehenden mikrobiologischen Belastungen des
Grundwassers begleitet worden. Neben diesem Aspekt sollte an dieser Stelle positiv festgehalten
werden, dass das geförderte Rohwasser durch die Aufbereitung ohne chemische
Zusatzstoffe eine hygienisch-chemisch einwandfreie Trinkwasserqualität
aufweist. Die Anforderungen der Trinkwasserverordnung wurden zu jedem Zeitpunkt
erfüllt. Dass die Nottulner Bevölkerung mit einem weiterhin hochwertigen
Trinkwasser versorgt wird, steht außer Frage. Die gewinnbare Wassermenge von
800.000 m³ ist bis zum Jahr 2042 gesichert und das neue Wasserschutzgebiet wird
durch die Verschiebung der Grenzen aufgrund aktueller Erkenntnisse den
Wassereinzugsbereich genauer abbilden. Diese Anpassung der Schutzzonen erhöht
den Grundwasserschutz zusätzlich. Insofern sind die Weichen gestellt, um die
Trinkwasserversorgung der Gemeinde Nottuln durch die kommunale Wasserversorgung
auch langfristig sicherstellen zu können.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine Auswirkungen
Anlagen:
Keine Anlagen