Betreff
Kalkulation der Trinkwassergebühren zum 01.01.2014
Vorlage
165/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Trinkwassergebühren werden zum 01.01.2014 entsprechend der als Anlage beigefügten Gebührenkalkulation sowohl für die Grundgebühren als auch für die Verbrauchsgebühren unverändert auf dem Niveau des Jahres 2013 beibehalten.

 


Sachverhalt:

 

1. Ausgangssituation

 

Nachdem die Trinkwassergebühren für das Wirtschaftsjahr 2013 anzuheben waren, hat die Kalkulation der Trinkwassergebühren für das Wirtschaftsjahr 2014 ergeben, dass zur Erzielung der Kostendeckung unter Berücksichtigung einer Eigenkapitalverzinsung keine Anhebung der Trinkwassergebühren erforderlich wird. Die wesentlichen Positionen der Kalkulation werden im Folgenden dargestellt:

 

 

2. Personalkosten

 

Die Personalkosten für das Jahr 2014 verringern sich von 537.635 € um 6.117 € auf 531.518 €. Dieser Rückgang ist darin begründet, dass im Rahmen der Personalkostenberechnung für den Betriebszweig Wasser- und Energieversorgung ein Kostenanteil von 9.800 € dem Betriebszweig Wärmeverbund zugerechnet wird. Dieser Anteil wirkt sich gebührenminderd auf die Trinkwassergebühren aus.

 


3. Materialaufwand

 

Die Aufwendungen für die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für die bezogenen Leistungen wurden für das Jahr 2014 mit insgesamt 558.700 € ermittelt. Die Aufwendungen für die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe steigen gegenüber dem Vorjahr mit 453.000 € um 1.700 € auf 454.700 €. Dieses hängt insbesondere damit zusammen, dass die Gelsenwasser AG die Trinkwasserpreise im Versorgungsgebiet ab dem 01.01.2014  um rd. 15,8 % für die Verbrauchsgebühren erhöhen wird. Da der Siedlungsbereich „Baumberg“ der Gemeinde Nottuln durch die Gelsenwasser AG versorgt wird, wirkt sich diese Preiserhöhung auch auf die Bezugskosten für die Trinkwasserlieferungen aus. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen liegen mit 104.000 € um 1.000 € unter dem Niveau des Vorjahres.

 


4. Sonstige betriebliche Aufwendungen

 

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen wurden für 2014 mit 287.000 € veranschlagt. Aufgrund eines Rückgangs der Betriebserträge der Wasserversorgung reduziert sich die an den Gemeindehaushalt abzuführende Konzessionsabgabe von rd. 205.000 € um 3.000 € auf 202.000 €. Ausgewiesen wird die maximal zulässige Konzessionsabgabe.

 

Sofern die Vereinbarungen zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft hinsichtlich eines Düngeverzichts fortgesetzt werden, kann das Wasserentnahmeentgelt voraussichtlich wieder vollständig verrechnet werden. Aus diesem Grund wurde das Wasserentnahmeentgelt als Verrechnungsposition unter den Erträgen gebührenmindernd berücksichtigt. Die Aufwendungen der Kooperation Landwirtschaft/Wasserwirtschaft in Höhe von 32.000 € beinhalten einerseits den Kooperationsbeitrag sowie zusätzliche Aufwendungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von Maßnahmen aus der Standort- und Nutzungsanalyse. Es wird gegenüber dem Vorjahr von einem unveränderten Ansatz ausgegangen.

 

Für die zu erwartenden Ausgleichsleistungen im Zusammenhang mit der Neuausweisung des Wasserschutzgebietes werden 10.000 € angesetzt.

 

5. Geschäftsaufwendungen

 

Für die Geschäftsaufwendungen wird ein Rückgang von rd. 130.500 € um rd. 1.600 € auf rd. 128.900 € erwartet. Die Geschäftsaufwendungen umfassen die Verwaltungskosten der Gemeinde, die Prüfungskosten, die EDV-Kosten, die Versicherungen, Pachtzahlungen sowie eine Vielzahl von kleineren Einzelpositionen (Bürdobedarf, Telefon, Reisekosten, Sitzungsgelder, usw.).

 


6. Finanzaufwendungen

 

Die Finanzaufwendungen umfassen in der Kalkulation die Kapitalkosten (Abschreibungen/Zinsaufwendungen) sowie die Steuern. Für die Abschreibungen ist mit einem erheblichen Rückgang von rund 291.000 € um rd. 30.754 € auf rd. 260.246 € zu rechnen. Für die Fremdkapitalzinsen ist für das Planjahr 2014 in der Kalkulation ein Rückgang von 46.900 € um 7.400 € auf 39.500 € zu berücksichtigen. Den Zinsaufwendungen stehen die zu erwartenden Zinserträge in Höhe von 14.500 € gegenüber. Es wird erwartet, dass im Jahr 2014 neben den Zinserträgen in Höhe von 1.000 € weitere Zinserträge aus der Zinssicherung in Höhe von 13.500 € zugehen.

 

Für 2014 ist mit Steuerzahlungen in Höhe von rund 23.160 € zu rechnen. Davon entfallen auf die Gewerbesteuern und Körperschaftssteuern jeweils rd. 10.000 €.

 

Die Finanzaufwendungen insgesamt reduzieren sich gegenüber dem Planansatz 2013 von 359.100 € um 50.694 € auf 308.406 €.

 


7. Anzurechnende Erträge

 

Den o. a. Kostenblöcken stehen die ertragswirksamen Größen gegenüber. Die Erträge aus der Auflösung der Ertrags- bzw. Baukostenzuschüsse der Anschlussnehmer, finden in der Gebührenkalkulation des Wasserwerkes keine Berücksichtigung. Die Auflösung der Anschlussbeiträge erfolgt ausschließlich im Erfolgsplan für die Wasser- und Energieversorgung und wirkt sich dort positiv auf das Jahresergebnis aus.

 

Bei den gebührenmindernden Ertragspositionen im Einzelnen, ist mit aktivierenden Eigenleistungen in Höhe von rd. 44.000 € zu rechnen. Die Erträge aus der Einspeisungsvergütung für die vom Wasserwerk betriebenen Photovoltaikanlagen betragen rd. 64.000 €. Die Erträge aus Betriebsführungsleistungen wurden mit 29.100 € veranschlagt. Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr hängt damit zusammen, dass statt Betriebsführungsleistungen für den Wärmeverbund diese Leistungen bereits kostenmindernd bei den Personalkosten berücksichtigt wurden. Die Erträge aus Nebengeschäften bleiben mit  30.000 € konstant. Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 52.800 € berücksichtigen die Verrechnung von Aufwendungen für den Grundwasserschutz (Kooperation Landwirtschaft/Wasserwirtschaft) mit dem Wasserentnahmeentgelt.

 




8. Kalkulationsergebnis

 

Es ergeben sich nach Abzug der o. a. Erträge von den Aufwendungen und unter Berücksichtigung einer erwarteten Kapitalverzinsung in Höhe von 430.020 € umzulegende Gesamtkosten bzw. notwendige Betriebserträge in Höhe von 2.024.644 €. Damit sinken die umzulegenden Gesamtkosten gegenüber dem Vorjahr mit 2.048.692 € um rd. 24.048 €. Nach Abzug des Grundgebührenaufkommens in Höhe von 799.204 € von den Betriebserträgen in Höhe von 2.024.644 €, ergibt sich ein Betrag in Höhe von 1.225.440 €. Diese Kostengröße ist auf die zu erwartende Trinkwassermenge in Höhe von 888.000 m³ umzulegen. Trotz eines weiteren Rückgangs der zu erwartenden Absatzmenge um rd. 17.000 m³ für das Jahr 2014, ergibt sich eine unveränderte Verbrauchsgebühr in Höhe von netto 1,38 € pro m³ Trinkwasser.

 

Die Betriebsleitung schlägt vor, die Grundgebühren und die Verbrauchsgebühren ab dem 01.01.2014 unverändert beizubehalten.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine Auswirkungen

 


Anlagen:

Gebührenkalkulation 2014