Beschlussvorschlag:
Das Gutachten zum Brandschutzbedarfsplan wird zum Beschluss erhoben. Die Verwaltung wird beauftragt, den finanziellen Rahmen für die Anschaffung von Geräten und Einsatzfahrzeugen in die kommenden Haushalte entsprechend einzuplanen.
Sachverhalt:
Nach den Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz (§ 22 FSHG) Hat jede
Gemeinde einen Brandschutzbedarfsplan aufzustellen und fortzuschreiben. Mit der
Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplan für die Gemeinde Nottuln wurde die
Firma LUELF & RINKE Sicherheitsberatung GmbH (ehemals WIBERA) beauftragt.
Das Gutachten liegt nun vor.
Vorweggenommen sei, dass die Erstellung des Gutachtens in enger
Zusammenarbeit mit dem Wehrführer und seinen Stellvertretern sowie der
Verwaltung erfolgte. Im Wesentlichen bleibt festzuhalten, dass das Gutachten
weder für den Leistungsstandard noch die Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehr
gravierende Änderungen (ausgenommen das Fahrzeugkonzept) einfordert.
Das von der Firma LUELF & RINKE Sicherheitsberatung GmbH
vorgeschlagene Fahrzeugkonzept kann bei der zukünftigen mittel- und
langfristigen Haushaltsplanung mit umgesetzt werden.
Der Einbau von unabhängigen Stromversorgungsgeräten (Notstromaggregate)
in den Feuerwehrgerätehäusern kann bei baulichen Änderungen mit eingeplant und
mittelfristig umgesetzt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Aufwand kann in die Haushalte der kommenden Jahre eingestellt werden.
Anlagen:
Anlage 1: Entwurf des Brandschutzbedarfsplanes (wurde bereits zur Sitzung des Gemeindeentwicklungsausschusses am 04.12.2013 versandt)