Betreff
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Nottuln
Vorlage
162/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Das Gutachten zum Brandschutzbedarfsplan wird zum Beschluss erhoben. Die Verwaltung wird beauftragt, den finanziellen Rahmen für die Anschaffung von Geräten und Einsatzfahrzeugen in die kommenden Haushalte entsprechend einzuplanen.


Sachverhalt:

Nach den Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz (§ 22 FSHG) Hat jede Gemeinde einen Brandschutzbedarfsplan aufzustellen und fortzuschreiben. Mit der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplan für die Gemeinde Nottuln wurde die Firma LUELF & RINKE Sicherheitsberatung GmbH (ehemals WIBERA) beauftragt.

 

Das Gutachten liegt nun vor.

 

Vorweggenommen sei, dass die Erstellung des Gutachtens in enger Zusammenarbeit mit dem Wehrführer und seinen Stellvertretern sowie der Verwaltung erfolgte. Im Wesentlichen bleibt festzuhalten, dass das Gutachten weder für den Leistungsstandard noch die Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehr gravierende Änderungen (ausgenommen das Fahrzeugkonzept) einfordert.

 

Das von der Firma LUELF & RINKE Sicherheitsberatung GmbH vorgeschlagene Fahrzeugkonzept kann bei der zukünftigen mittel- und langfristigen Haushaltsplanung mit umgesetzt werden.

 

Der Einbau von unabhängigen Stromversorgungsgeräten (Notstromaggregate) in den Feuerwehrgerätehäusern kann bei baulichen Änderungen mit eingeplant und mittelfristig umgesetzt werden.


Finanzielle Auswirkungen:

Der Aufwand kann in die Haushalte der kommenden Jahre eingestellt werden.


Anlagen:

Anlage 1:       Entwurf des Brandschutzbedarfsplanes (wurde bereits zur Sitzung des Gemeindeentwicklungsausschusses am 04.12.2013 versandt)