Betreff
Einbringung des Haushaltes 2014
Vorlage
151/2013
Art
Beschlussvorlage
Beschlussvorschlag:
Der eingebrachte Entwurf der Haushaltssatzung 2014 mit seinen Anlagen wird an die Fachausschüsse und zur Vorbereitung der Beschlussfassung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
Sachverhalt:
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2014 wird vom Bürgermeister gem. § 80 Abs. 2 Satz 1 GO in die Ratssitzung eingebracht.
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen für die Jahre 2014 – 2017 sind im Haushaltsplan 2014 dargestellt.