Betreff
Klimaschutz;
hier: Klimaschutzkonzept
Vorlage
149/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Nottuln beschließt ein integriertes Klimaschutzkonzept erstellen zu lassen. Die Verwaltung wird beauftragt die Erarbeitung eines Klimaschutzkonzeptes wie im Sachverhalt beschrieben (im Rahmen einer Ausschreibung) an ein geeignetes Büro zu vergeben.

 


Sachverhalt:

 

Zur planmäßigen Optimierung der Energieeinsparung, Energieeffizienz und dem Einsatz erneuerbarer Energien sowie der Klimaschutzaktivitäten der Gemeinde Nottuln beteiligt sich die Gemeindeverwaltung seit 2005 an dem Managementsystem European Energy Award (EEA). Ein wichtiger Meilenstein wurde 2012 mit der Auszeichnung des European Energy Award in Gold erreicht. Weitere wichtige Schritte waren der Beschluss des Gemeinderates zur energetischen Zielplanung und die Erstellung der CO2-Bilanz. Am 03.07.2012 beschloss der Rat die Fortführung des EEA-Projektes für drei weitere Jahre mit dem Ziel 2015 die Goldauszeichnung zu bestätigen. Der aktuelle Förderzeitraum läuft seit dem 01.03.2013.

Mit Hilfe eines integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes könnte die Gemeinde Nottuln in die Lage versetzt werden, vorhandene Einzelaktivitäten im Bereich Energie und Klimaschutz zu bündeln und die lokalen Akteure zusammenzuführen. Dadurch ergeben sich Synergieeffekte und neue Projektansätze zur Steigerung der Energieeffizienz und Minderung der CO2-Emissionen. Die bereits vorhandenen und im Zusammenhang mit dem EEA-Prozess weiterentwickelten Ideen und Ansätze könnten im Rahmen eines Konzeptes konkreter ausgestaltet und ausgearbeitet werden.

Im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) wird die Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes finanziell gefördert. Dies gilt auch noch für Städte und Gemeinden in NRW, da die Aufstellung eines Klimaschutzkonzeptes (gemäß § 5 des Klimaschutzgesetzes NRW) noch keine Pflichtaufgabe ist. Das Land NRW hat am 23.01.2013 als erstes Bundesland ein Klimaschutzgesetz beschlossen.

 

Gefördert werden Sach- und Personalkosten von fachkundigen externen Dritten sowie Ausgaben für die begleitende Öffentlichkeitsar­beit (z.B. Flyer, Workshopmaterialien usw.) durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 65 %. Es werden nur Ausgaben für Leistungen gefördert, die als zuwendungsfähig anerkannt und in der vereinbarten Projektlaufzeit erbracht wurden.

 

Ein Klimaschutzkonzept dient als Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe für die Klimaschutzstrategie einer Kommune und die Umsetzung von Maßnahmen im Anschluss an die Konzepterstellung. Zentrale Bestandteile sind eine fortschreibbare Energie- und CO2-Bilanz, eine Potentialbetrachtungen zur Emissionsminderung, die Festlegung von Klimaschutzzielen sowie ein detaillierter zielgruppenspezifischer Maßnahmenkatalog inklusive Kosten- und Zeitplänen. Ein Klimaschutzkonzept stellt ähnlich wie ein Flächennutzungsplan eine kommunale Planung für einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren dar.      

Ein Klimaschutzkonzept zeigt, welche technischen und wirtschaftlichen CO2-Minderungspotenziale vorhanden sind und welche Maßnahmen zur Verfügung stehen, um kurz-, mittel- und langfristig CO2-Emissionen einzusparen und Energieverbräuche zu senken. Dabei werden alle klimarelevanten Sektoren einer Kommune betrachtet: öffentliche Gebäude und Anlagen, private Haushalte, Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen sowie Verkehr und Ver- und Entsorgung. Die Grundlagen und Maßnahmen eines Klimaschutzkonzeptes werden mit aktiver Beteiligung der Politik, der betroffenen Verwaltungseinheiten, der Energieversorger, der Wohnungswirtschaft, der Interessenverbände der Wirtschaft usw. erarbeitet.

 

Ziel ist es, die Akzeptanz und Sensibilisierung für Klimaschutzbelange bei den jeweiligen Zielgruppen zu erhöhen, um frühzeitig Lösungen und Kooperationen zu finden, und um das Klimaschutzkonzept erfolgreich umsetzen zu können. Das Klimaschutzkonzept wird in Zusammenarbeit zwischen der Kommune und externen Beratern in der Regel innerhalb eines Jahres erstellt.

Kommunen wie Nottuln, die den EEA bereits als Managementinstrument nutzen, bringen besonders gute Voraussetzungen mit, um ein Klimaschutzkonzept zu erarbeiten. Mit dem EEA hat die Kommune bereits die strukturellen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Konzepterstellung und anschließende Umsetzung geschaffen, indem sie auf ein etabliertes Energie-Team, ein ausgereiftes und erprobtes Controlling-System und einen Maßnahmenplan zurückgreifen kann. Als ein auf Dauer angelegter Managementprozess unterstützt der EEA zudem die erfolgreiche Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes langfristig.

 

Die EEA-Kommune erhält durch das Klimaschutzkonzept eine fundierte planerische Grundlage und fachliche Vertiefung. Die geplanten Maßnahmen werden zudem soweit wie mögliche hinsichtlich ihrer Wirkung auf Energieverbrauchs-, Energiekosten- und CO2-Minderung bewertet.

 

Die Ergebnisse der EEA-Bestandsaufnahme und des EEA-Maßnahmenprogramms werden bei der Erarbeitung eines Klimaschutzkonzeptes berücksichtigt. Durch die bereits durch den EEA bestehenden Vorarbeiten und geschaffenen Strukturen verringern sich der Aufwand und die Kosten für die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes.

 

Für die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes wird momentan vom Bundesumweltministerium ein Zuschuss von bis zu 65 Prozent gewährt. Neue Anträge können voraussichtlich zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 31. März 2014 eingereicht werden.

 

Die Kosten für die Erstellung eines kommunalen Klimaschutzkonzeptes für die Gemeinde Nottuln schätzt die Verwaltung auf ca. 50.000 Euro. Genaue Angaben hierzu können erst nach der Ausschreibung von mindestens 3 Angeboten gemacht werden. Bei Bewilligung einer fünfundsechzigprozentigen Förderung würde ein Eigenanteil von ca. 17.500 Euro auf die Gemeinde entfallen. Dieser Eigenanteil ist unter der Haushaltsstelle 3 60 10 für die Jahre 2014 und 2015 im noch nicht verabschiedeten Haushalt vorgesehen.

 

Damit die Gemeinde Nottuln weitere Fortschritte in den Bereichen Energieeinsparung, Energieeffizienz und dem Einsatz erneuerbarer Energien für den eigenen Handlungsbereich aber auch für die privaten Haushalte und die Bereiche Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen sowie Verkehr und Ver- und Entsorgung erzielt, wird zur Verstärkung der EEA-Aktivitäten und zur Erreichung der festgelegten Ziele der „Energetischen Zielplanung“  die Erstellung eines kommunalen Klimaschutzkonzeptes mit Förderung durch die nationale Klimaschutzinitiative empfohlen.

 

Voraussetzung für die Erstellung des Klimaschutzkonzeptes ist die Förderzusage des BMU.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Kosten für die Erstellung eines kommunalen Klimaschutzkonzeptes für die Gemeinde Nottuln schätzt die Verwaltung auf ca. 50.000 Euro. Genaue Angaben hierzu können erst nach der Ausschreibung von mindestens 3 Angeboten gemacht werden. Bei Bewilligung einer fünfundsechzigprozentigen Förderung würde ein Eigenanteil von ca. 17.500 Euro auf die Gemeinde entfallen.

Dieser Eigenanteil ist unter der Haushaltsstelle 3 60 10 verteilt auf die Jahre 2014 und 2015 im noch nicht verabschiedeten Haushalt vorgesehen.