Beschlussvorschlag:
Die Satzungsänderung wird entsprechend der Anlage 4 beschlossen.
Der Gebührensatz bleibt unverändert. Pro Frontmeter sind 1,92 € zu entrichten.
Sachverhalt:
A)
Sachverhalt: Kalkulation der
Straßenreinigungsgebühren 2014
Die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2014 ist der
Vorlage als
Anlage 1 beigefügt. Aus der Anlage 2 ist die Mengenentwicklung
ersichtlich.
Erläuterungen zu den einzelnen Positionen der Anlage 1:
- Unternehmerkosten
Der Vertrag über die Durchführung von
Straßenreinigungsarbeiten in der Gemeinde Nottuln wurde mit der Firma ALBA
Städte- und Industriereinigung Baving GmbH, Neuenkirchen, geschlossen. Er
umfasst die Zeit vom 01.01.2012 bis 31.12.2013 mit der Option auf Verlängerung um
ein Jahr bis zum 31.12.2014.
Die Gemeinde Nottuln hat die Fa. Alba entsprechend dem
Vertrag beauftragt, die Straßenreinigung bis zum 31.12.2014 durchzuführen.
Für die Reinigung durch die Fa. ALBA werden 200.000,00 €
einkalkuliert.
2.
Ausschreibung
Der Vertrag für die Straßenreinigung der
Gemeinde Nottuln mit der Fa. Alba, Neuenkirchen, läuft am 31.12.2014 endgültig
aus. Die Straßenreinigung in Nottuln muss demnach europaweit ausgeschrieben
werden. Die Kosten für die Ausschreibung
der Straßenreinigung ab 2015 werden auf ca. 10.000 € geschätzt.
3.
Kosten für den Winterdienst
Baubetriebshof
Der Winterdienst der gemeindlichen Straßen
wird entsprechend dem Streuplan durch den Baubetriebshof ausgeführt. In den
Vorjahren sind bedingt durch die unterschiedlich kalten Winter erhebliche
Kostenschwankungen aufgetreten.
Für die Kalkulation des Winterdienstes
durch den Baubetriebshof wird ein Betrag in Höhe von 60.000 € zugrunde gelegt.
Allgemeiner Winterdienst (Landesbetrieb
Straßenbau NRW u.a.)
·
Der
Winterdienst für die landeseigenen Ortsdurchfahrten in Nottuln wird vom Landesbetrieb Straßenbau NRW durchgeführt und
mit der Gemeinde Nottuln abgerechnet.
·
Bei
länger anhaltendem Schneefall werden Lohnunternehmer zur Räumung der
Anwohnerstraßen hinzu gezogen.
Durchschnittlich wurden für diese Dienste
in den Vorjahren ca. 3.000 € benötigt. Für das Jahr 2014 werden wieder 3.000 €
einkalkuliert.
Streumaterialien
Durchschnittlich wurden in den letzten
Jahren 20.000 € für Streumaterialien aufgewendet. Für das Jahr 2014 wird dieser
Betrag übernommen.
4. Verwaltungskosten
Hierunter fallen die anteiligen
Personalkosten der Sachbearbeiterinnen für den Bereich Straßenreinigung. Des
Weiteren zählen hierzu 6,5 % der gesamten Kosten (ohne Personalkosten) als Ausgleich
für Sachkosten, ADV-Kosten, Gemeinkosten für die Gemeindeorgane, Kostenanteil
für Querschnittsämter usw.
5.
Gemeindeanteil
Nach § 6 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes
(KAG) soll das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten
einer öffentlichen Einrichtung nicht überschreiten und in der Regel decken.
Zudem hat die Kommune einen Eigenanteil von 20 % an den
Straßenreinigungsgebühren zu übernehmen. Dadurch wird dem sogenannten Allgemeininteresse
an sauberen Straßen Rechnung getragen.
6.
Kostenunterdeckung
Die hier auszugleichende Kostenunterdeckung
2012/2013 ist nur aufgrund der nicht abzuschätzenden Kosten für den
Winterdienst entstanden. Der Ausgleich dieser Kostenunterdeckung soll im Zeitraum
von vier Jahren erfolgen.
Stand 31.12.2012 = - 28.168,97 €
Die Kostenunterdeckung i.H.v. 28.168,97 €
wird in die Kalkulation 2014 voll aufgenommen. Für das Jahr 2013 zeichnet sich
jetzt schon, bedingt durch den verstärkten Winterdienst in der ersten
Jahreshälfte, eine Kostenunterdeckung i.H.v. von ca. 50.000,00 € ab.
7.
Jahresgebühr 2014 = 1,92 €
Aufgrund der Gebührenkalkulation können die
Gebühren von 1,92 € für das Jahr
2013 auch im Jahr 2014 beibehalten werden.
B)
Satzungsänderung
1.
Das
Straßenverzeichnis, Anlage zu § 1 Abs. 1, wird ab 01.01.2014 um die Straßen in
der sognannten „Olympiasiedlung“ und um zwei Straßen im Industriegebiet
Beisenbusch erweitert. Die Straßen sind in der anliegenden Änderungssatzung
aufgeführt.
2.
In
Anbetracht mehrerer, neuer zivilgerichtlicher Entscheidungen empfiehlt der
Städte- und Gemeindebund NRW, dass in den Gebührensatzungen textlich
klargestellt werden sollte, dass Gebühren grundstücksbezogene
Benutzungsgebühren sind und nach § 6 Abs. 5 KAG NRW als öffentliche Last auf
dem Grundstück ruhen.
§ 5 der Satzung wird entsprechend der
anliegenden Änderungssatzung ergänzt.
§ 3
Diese
Satzung tritt am 01. Januar 2014 in Kraft.
Finanzielle Auswirkungen:
Ergeben sich aus der anliegenden Kalkulation.
Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes 2014 lag die Kalkulation noch nicht vor. Die Abweichungen wurden in die Änderungsliste zum Haushaltsplanentwurf aufgenommen.
Anlagen:
1. Gebührenkalkulation Straßenreinigung für das Jahr
2014
2. Mengenentwicklung
3. Sachkonten
4. Änderungssatzung