Betreff
Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2014
Vorlage
147/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Satzungsänderung wird entsprechend der Anlage 4 beschlossen.

Der Gebührensatz bleibt unverändert. Pro Frontmeter sind 1,92 € zu entrichten.


Sachverhalt:

A)   Sachverhalt: Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2014

 

Die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2014 ist der Vorlage als

Anlage 1 beigefügt. Aus der Anlage 2 ist die Mengenentwicklung ersichtlich.

 

Erläuterungen zu den einzelnen Positionen der Anlage 1:

 

 

  1. Unternehmerkosten

Der Vertrag über die Durchführung von Straßenreinigungsarbeiten in der Gemeinde Nottuln wurde mit der Firma ALBA Städte- und Industriereinigung Baving GmbH, Neuenkirchen, geschlossen. Er umfasst die Zeit vom 01.01.2012 bis 31.12.2013 mit der Option auf Verlängerung um ein Jahr bis zum 31.12.2014.

Die Gemeinde Nottuln hat die Fa. Alba entsprechend dem Vertrag beauftragt, die Straßenreinigung bis zum 31.12.2014 durchzuführen.

Für die Reinigung durch die Fa. ALBA werden 200.000,00 € einkalkuliert.

 

2.    Ausschreibung

Der Vertrag für die Straßenreinigung der Gemeinde Nottuln mit der Fa. Alba, Neuenkirchen, läuft am 31.12.2014 endgültig aus. Die Straßenreinigung in Nottuln muss demnach europaweit ausgeschrieben werden. Die Kosten für die  Ausschreibung der Straßenreinigung ab 2015 werden auf ca. 10.000 € geschätzt.

 

3.    Kosten für den Winterdienst

Baubetriebshof

Der Winterdienst der gemeindlichen Straßen wird entsprechend dem Streuplan durch den Baubetriebshof ausgeführt. In den Vorjahren sind bedingt durch die unterschiedlich kalten Winter erhebliche Kostenschwankungen aufgetreten.

Für die Kalkulation des Winterdienstes durch den Baubetriebshof wird ein Betrag in Höhe von 60.000 € zugrunde gelegt.

 

Allgemeiner Winterdienst (Landesbetrieb Straßenbau NRW u.a.)

·         Der Winterdienst für die landeseigenen Ortsdurchfahrten in Nottuln wird vom  Landesbetrieb Straßenbau NRW durchgeführt und mit der Gemeinde Nottuln abgerechnet.

·         Bei länger anhaltendem Schneefall werden Lohnunternehmer zur Räumung der Anwohnerstraßen hinzu gezogen.

Durchschnittlich wurden für diese Dienste in den Vorjahren ca. 3.000 € benötigt. Für das Jahr 2014 werden wieder 3.000 € einkalkuliert.

 

Streumaterialien

Durchschnittlich wurden in den letzten Jahren 20.000 € für Streumaterialien aufgewendet. Für das Jahr 2014 wird dieser Betrag übernommen.

 

4.  Verwaltungskosten

Hierunter fallen die anteiligen Personalkosten der Sachbearbeiterinnen für den Bereich Straßenreinigung. Des Weiteren zählen hierzu 6,5 % der gesamten Kosten (ohne Personalkosten) als Ausgleich für Sachkosten, ADV-Kosten, Gemeinkosten für die Gemeindeorgane, Kostenanteil für Querschnittsämter usw.

 

5.    Gemeindeanteil

Nach § 6 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) soll das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten einer öffentlichen Einrichtung nicht überschreiten und in der Regel decken. Zudem hat die Kommune einen Eigenanteil von 20 % an den Straßenreinigungsgebühren zu übernehmen. Dadurch wird dem sogenannten Allgemeininteresse an sauberen Straßen Rechnung getragen.

 

6.    Kostenunterdeckung

Die hier auszugleichende Kostenunterdeckung 2012/2013 ist nur aufgrund der nicht abzuschätzenden Kosten für den Winterdienst entstanden. Der Ausgleich dieser Kostenunterdeckung soll im Zeitraum von vier Jahren erfolgen.

Stand 31.12.2012      = - 28.168,97 €

 

Die Kostenunterdeckung i.H.v. 28.168,97 € wird in die Kalkulation 2014 voll aufgenommen. Für das Jahr 2013 zeichnet sich jetzt schon, bedingt durch den verstärkten Winterdienst in der ersten Jahreshälfte, eine Kostenunterdeckung i.H.v. von ca. 50.000,00 € ab.

 

7.    Jahresgebühr 2014 = 1,92 €

Aufgrund der Gebührenkalkulation können die Gebühren von 1,92 € für das Jahr 2013 auch im Jahr 2014 beibehalten werden.

 

 

B)   Satzungsänderung

 

1.    Das Straßenverzeichnis, Anlage zu § 1 Abs. 1, wird ab 01.01.2014 um die Straßen in der sognannten „Olympiasiedlung“ und um zwei Straßen im Industriegebiet Beisenbusch erweitert. Die Straßen sind in der anliegenden Änderungssatzung aufgeführt.

2.    In Anbetracht mehrerer, neuer zivilgerichtlicher Entscheidungen empfiehlt der Städte- und Gemeindebund NRW, dass in den Gebührensatzungen textlich klargestellt werden sollte, dass Gebühren grundstücksbezogene Benutzungsgebühren sind und nach § 6 Abs. 5 KAG NRW als öffentliche Last auf dem Grundstück ruhen.

§ 5 der Satzung wird entsprechend der anliegenden Änderungssatzung ergänzt.

 

 

§ 3

Diese Satzung tritt am 01. Januar 2014  in Kraft.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Ergeben sich aus der anliegenden Kalkulation.

Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes 2014 lag die Kalkulation noch nicht vor. Die Abweichungen wurden in die Änderungsliste zum Haushaltsplanentwurf aufgenommen.


Anlagen:

 

1.    Gebührenkalkulation Straßenreinigung für das Jahr 2014

2.    Mengenentwicklung  

3.    Sachkonten

4.    Änderungssatzung