Betreff
22. Änderung des Bebauungsplans Nr. 007 "Schapdetten Süd-Ost" - Satzungsbeschluss
Vorlage
142/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die in Anlage 1 gegebenen Abwägungsempfehlungen werden beschlossen.

 

Die vorliegende 22. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 007 „Schapdetten Süd-Ost“ (siehe Anlage 3) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch wird gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung (siehe Anlage 4) wird beschlossen.


Sachverhalt:

Im Mai 2013 wurde ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 007 „Schapdetten Süd-Ost“ gestellt. Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen hat am 26.06.2103 (Rat: 09.07.2013) beschlossen, das Änderungsverfahren einzuleiten (vgl. Vorlage 091/2013). Der Geltungsbereich der Planänderung geht über den ursprünglich vom Antragsteller beantragten Bereich hinaus, um eine einheitliche Entwicklung innerhalb der betroffenen Baufelder zu erreichen.

 

Ziel der Planänderung ist die Vereinheitlichung der mehrfach verspringenden Baugrenzen, um eine bessere Grundstücksausnutzung und eine Nachverdichtung des Bestands zu ermöglichen.

 

Die Änderung wurde im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch durchgeführt.

 

In der Zeit vom 18.07. bis 01.08.2013 bestand Gelegenheit zur Information über die Ziele und Zwecke und wesentlichen Auswirkungen der Planänderung (gem. § 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB). In dieser Zeit sind drei Anregungen eingegangen, denen jedoch nicht gefolgt wurde (vgl. Anlage 1: Abwägungsempfehlungen).

 

Die Offenlage sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch fand in der Zeit vom 12.08.2013 bis zum 11.09.2013 statt. Es sind keine negativen Stellungnahmen eingegangen (vgl. Anlage 1: Abwägungsempfehlungen).

 

Die 22. Änderung des Bebauungsplans Nr. 007 kann in der vorliegenden Form beschlossen werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Der Antragsteller trägt die Kosten des Planverfahrens anteilig. Der Arbeitsaufwand für das Planverfahren steigt durch die Erweiterung des Änderungsbereichs nur bedingt. 


Anlagen:

Anlage 1             Abwägungsempfehlungen

Anlage 2            Planausschnitte alt

Anlage 3            22. Änderung des Bebauungsplans Nr. 007

Anlage 4            Begründung