Betreff
Aufstockung von Ermächtigungsübertragungen aus dem Jahr 2012 in das Haushaltsjahr 2013
Vorlage
141/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Aufstockung der Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 202.222,24 € wird zugestimmt.


Sachverhalt:

Im Haushaltsjahr 2012 wurden Abschlagszahlungen für Kostenanteile der Gemeinde am Regenwasserkanal im Erschließungsgebiet „Gewerbegebiet Beisenbusch“ in Höhe von 202.222,24 € verbucht (1. Abschlag für den zweiten Bauabschnitt der Zeppelinstraße i.H.v. 41.045,31 € sowie 2. Abschlag für die Straßen Beisenbusch und Lilienthalstraße i.H.v. 161.176,93 €). Für diesen Buchungsvorgang wurde im Jahr 2012 ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten gebildet, da beide Rechnungen des Abwasserwerkes auf den 10.09.2012 ausgestellt waren. Ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten wird dann aufwandsgerecht über die Nutzungsdauer des Regenwasserkanals aufgelöst. Da ein Eingang dieser Rechnungen bei der Gemeinde Nottuln erst am 28.01.2013 zu verzeichnen war, erfolgte die Zahlung auch zu diesem Zeitpunkt. Gemäß NKF dürfen Rechnungsabgrenzungsposten jedoch nur dann gebildet werden, wenn damit auch eine Auszahlung verbunden ist. Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2012 ist dieser Sachverhalt aufgefallen. Aufgrund der Rechtslage muss der für das Jahr 2012 gebildete Rechnungsabgrenzungsposten storniert und für das Jahr 2013 neu gebucht werden. Ebenso ist die Liste für die Ermächtigungsübertragen des Haushaltsjahres 2012 in das Haushaltsjahr 2013 von 1.663.429,38 € um 202.222,24 € auf 1.865.651,62 € aufzustocken, da zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Liste die beiden Abschlagszahlungen im Finanzbereich der Gemeinde Nottuln noch nicht bekannt waren.

 

Die ursprüngliche Gesamtliste der Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 GemHVO i.V.m. den erlassenen Grundsätzen über Art, Dauer und Umfang der Ermächtigungsübertragungen ist der Vorlage 034/2013 zu entnehmen.

Der neuen Vorlage sind als Anlagen die Korrektur für die Position „Gemeindeanteil am Regenwasserkanal Beisenbusch“ in der EÜ-Liste (Anlage 1, Seite 3, vorletzte Position) sowie die Auswirkungen auf den Ergebnis- und Finanzplan (Anlage 2) beigefügt.


Finanzielle Auswirkungen:

Eine Übertragung des Haushaltsjahres 2012 in das Haushaltsjahr 2013 führt zu einer Abnahme der liquiden Mittel in Höhe von insgesamt 202.222,24 €.

 


Anlagen:

Anlage 1: korrigierte EÜ-Liste 2013

Anlage 2: Auswirkungen der Ermächtigungsübertragungen auf den Ergebnis- u. Finanzplan