Betreff
Änderung Bebauungsplan Nr. 008 - Umnutzung Hauptschule
Vorlage
137/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Schul- Sport- und Erholungszentrum“ für den in Anlage 1 und 2 abgegrenzten Geltungsbereich wird eingeleitet. Zielsetzung ist die Aufhebung der Zweckbindung „Schule“, sowie ggf. weitere Anpassungen, um eine geeignete Nachnutzung für die Geschwister-Scholl-Hauptschule zu ermöglichen (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB).

 

 


Sachverhalt:

Der Schulbetrieb der Geschwister-Scholl-Hauptschule in Nottuln wird zum 01.08.2014 aufgegeben. Der Bebauungsplan setzt für den Bereich der Hauptschule „Schulnutzung“ fest. Um eine geeignete Nachnutzung zu finden, muss der Bebauungsplan geändert werden.

Aktueller Anlass für die Planänderung ist die Absicht, die Offene Jugendarbeit in Nottuln vom bisherigen Standort Niederstockumer Weg 2/4 (Treffpunkt, ehemals KoT-Heim) in den heutigen Pavillon der Geschwister-Scholl-Hauptschule, Niederstockumer Weg 15, zu verlegen. Dies ist mit der Festsetzung „Schule“ nicht möglich.

Ziel der Planänderung ist es, das Grundstück der Hauptschule weiterhin als Fläche für den Gemeinbedarf auszuweisen, aber auf eine Zweckbindung für eine bestimmte Nutzung zu verzichten. In wie weit weitere Festsetzungen des Plans für die Umnutzung geändert werden müssen, muss im Laufe des Verfahrens geklärt werden.


Finanzielle Auswirkungen:

Die Planänderung wird durch Mitarbeiter der Verwaltung durchgeführt. Sollten Gutachten erforderlich werden, sind diese aus dem laufenden Haushalt zu finanzieren.


Anlagen:

Anlage 1 Änderungsbereich

Anlage 2 Bebauungsplan 008 alt