Betreff
30. Änderung des Bebauungsplans Nr. 004 - Satzungsbeschluss
Vorlage
132/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die in Anlage 1 gegebenen Abwägungsempfehlungen werden beschlossen.

 

Die vorliegende 30. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 004 „Schapdetten Nord“ (siehe Anlage 3) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch wird gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung (siehe Anlage 4) wird beschlossen.

 

 


Sachverhalt:

Im August 2013 wurde ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 004 „Schapdetten Nord“ gestellt. Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen hat am 05.09.2013 beschlossen, das Änderungsverfahren einzuleiten (vgl. Vorlage 159/2012).

Ziel der Planänderung ist die Vereinheitlichung der Festsetzungen innerhalb des Baublocks und die Ermöglichung von Nachverdichtung (vgl. Anlage 2: Begründung).

Die Änderung wurde im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch durchgeführt.

In der Zeit vom 17.06. bis 05.07.2013 bestand Gelegenheit zur Information über die Ziele und Zwecke und wesentlichen Auswirkungen der Planänderung (gem. § 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB). In dieser Zeit sind keine Stellungnahmen oder Nachfragen eingegangen. Die Offenlage gem. § 3 (2) Baugesetzbuch fand in der Zeit vom 15.07.2013 bis zum 14.08.2013 statt. Es sind keine negativen Stellungnahmen eingegangen (vgl. Anlage 1: Abwägungsempfehlungen).

 

Die 30. Änderung des Bebauungsplans Nr. 004 kann in der vorliegenden Form beschlossen werden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Der Antragsteller trägt die Kosten des Planverfahrens sowie der erforderlichen Fachgutachten anteilig. Durch die Vergrößerung des Änderungsbereichs über den ursprünglichen Antrag hinaus übernimmt die Gemeinde anteilig Kosten für das Artenschutzgutachten. Der  Arbeitsaufwand für das Planverfahren steigt durch die Erweiterung des Änderungsbereichs nur bedingt. 


Anlagen:

Anlage 1             Abwägungsempfehlungen

Anlage 2            Planausschnitte alt

Anlage 3            30. Änderung des Bebauungsplans Nr. 004

Anlage 4            Begründung

Anlage 5             Artenschutzgutachten