Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde erteilt für die in der Anlage 2 dargestellten Vorhaben ihr Einvernehmen für die Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre für den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 127 „Auf der Burg" gemäß § 14 Absatz 2 Baugesetzbuch.
Sachverhalt:
Mit Datum vom 05.08.2013 beantragt das Bistum Münster die Umnutzung von Internatsräumen zu einem Kunstraum (siehe Anlage 1 und 2).
Hierzu muss die Gemeinde Nottuln aus städtebaulicher Sicht Stellung nehmen.
Mit Ratsbeschluss vom 24.01.2012 und anschließender Veröffentlichung im Amtsblatt am 26.01.2012 gilt für den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 127 „Auf der Burg“ eine Veränderungssperre.
Gemäß § 14 Absatz 2 Baugesetzbuch kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.
Entgegenstehende Belange werden seitens der Verwaltung nicht erkannt, da sich die Änderung ausschließlich auf den Innenbereich eines bereits bestehenden Gebäudes bezieht. Die zukünftige Entwicklung wird hierdurch in keiner Weise beeinflusst. Einer Ausnahme sollte daher zugestimmt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Anlage 1: Antrag
Anlage 2: Lageplan, Schnitt, Grundriss