Betreff
Antrag der SPD-Fraktion: Prüfung der Verkehrssituation am Zippenberg
Vorlage
104/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Wirtschaftsweg bleibt weiterhin für den landwirtschaftlichen Verkehr und für den Wohnanlieger  uneingeschränkt befahrbar.


Sachverhalt:

Der Verwaltung geht davon aus, dass folgender Sachverhalt am Zippenberg geprüft werden sollte:

 

Die Zufahrtsstraße zum Wohngebiet Fasanenfeld II wurde mittels Absperrbaken vom parallel verlaufenden Wirtschaftsweg, der zur Bundesstraße B525 führt, abgekoppelt (siehe auch Foto in Anlage 2).

 

Durch diese Maßnahme besteht keine Straßenverbindung mehr zwischen dem Fasanenfeld II oder dem Oberstockumer Weg zur Bundesstraße 525 über den Zippenberg.

 

Außerdem ist der landwirtschaftliche Weg durch entsprechende Verkehrszeichen nur für die Landwirtschaft und den direkten Anlieger freigegeben.

 

Auf Grund eines Gespräches mit dem direkten Anlieger an diesem Weg wird das Verbot der Durchfahrt für den allgemeinen Verkehr auch bis auf wenige Ausnahmen beachtet.

 

Der Wohnanlieger wünscht auch weiterhin eine uneingeschränkte Nutzung dieses Weges. Die Feldanlieger im Bereich des Wirtschaftsweges wünschen nicht nur für die Feldbestellung, Pflege und Ernte sondern auch zur regelmäßigen Kontrolle  der Feldfrüchte eine uneingeschränkte Nutzung des Weges.

 

Insgesamt fühlen sich die Nutzungsberechtigten des Weges vielfach von Fußgängern und Radfahrern auf diesem Weg genötigt und stimmen keiner Abpollerung des Weges zu.


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

Anlage 1: Antrag

Anlage 2: Foto