Betreff
Handlungskonzept Ortskern Nottuln
Vorlage
098/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

a) Die Verwaltung wird mit der Erstellung eines integrierten Handlungskonzepts für den Ortskern Nottuln beauftragt.

 

Oder

 

b) Die Verwaltung wird beauftragt, die Erstellung eines integrierten Handlungskonzeptes für den Ortskern an ein externes Fachbüro zu vergeben.

 

 


Sachverhalt:

Im vergangenen Jahr gab es einen Antrag der CDU-Fraktion, dem „Netzwerk Innenstadt“ beizutreten (vgl. Vorlage 091/2012). Es wurde beschlossen, dies zunächst nicht zu tun. Stattdessen sollte die Verwaltung eine Zieldiskussion zur Zukunft des Ortskerns anstoßen. Sollte sich entsprechender Handlungsbedarf abzeichnen, war im nächsten Schritt die Erstellung eines „intergierten Handlungskonzeptes“ geplant.

 

Seit Beginn dieses Jahres ist mit dem Spatenstich für die Ortsumgehung klar, dass auf den Ortskern in absehbarer Zeit massive Veränderungen zukommen werden. Aus heutiger Sicht ist es daher sinnvoll, direkt mit der Erarbeitung eines integrierten Handlungskonzepts zu beginnen.

 

In einem „integrierten Handlungskonzept“ wird nicht nur ein bestimmter Teilaspekt des Ortskerns betrachtet (z.B. Barrierefreiheit), sondern möglichst viele Funktionsbereiche untersucht und die gefundenen Lösungen aufeinander abgestimmt. Dadurch sollen Synergieeffekte genutzt werden und gegenläufige Projektansätze oder Mehrfachfinanzierungen umgangen werden. Mit einem integrierten Handlungskonzept kann daher eine auf die individuellen Bedürfnisse vor Ort zugeschnittene Zielvorstellung ermittelt werden, aus der eine Umsetzungsstrategie abgeleitet wird. Das integrierte Handlungskonzept ist zugleich zwingende Voraussetzung, um Mittel aus dem Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ ggf. kombiniert mit dem Programm „städtebaulicher Denkmalschutz“ abrufen zu können.

 

Die Erstellung des Konzepts soll keine falschen Erwartungen an die Möglichkeiten der Gemeinde wecken. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass Einflussmöglichkeiten der Gemeinde auf die Ortsentwicklung begrenzt sind. Zum Beispiel wird häufiger geäußert, die Gemeinde solle sich um die Ansiedlung bestimmter Geschäfte bemühen. Die Gemeinde kann jedoch keinen Gewerbetreibenden zwingen, sich im Ort anzusiedeln. Gerade größere Ketten wie die im Zuge des Bürgerhaushalts genannten „H+M“ oder „Starbucks“ stellen klare Anforderungen an die Mindesteinwohnerzahlen und Lage ihrer Filialen, auf die Nottuln keinen Einfluss hat. Die Gemeinde darf auch nicht selbst leer stehende Geschäfte und Häuser im Ortskern kaufen und Einzelhandel betreiben. Eine vollumfängliche „Verschönerung der Ortskerns“ und deren Pflege auf Kosten der Gemeinde ist vor dem Hintergrund der Haushaltslage ebenfalls unrealistisch. Die Rolle der Gemeinde zur Entwicklung des Ortskerns wird vielmehr darin gesehen, gemeinsam mit den anderen Akteuren bauliche Maßnahmen zu realisieren, organisatorische Hilfen (Vernetzung / Vermittlung etc.) anzubieten und durch planungsrechtliche Vorgaben geeignete Rahmenbedingungen für eine Entwicklung zu schaffen.

 

Hier wird deutlich, dass die Entwicklung des Ortskerns nicht allein Sache der Gemeinde, sondern vor allem Sache der Bürgerinnen und Bürger ist. Sie können durch ihre Eigenverantwortung ein großes Stück zur zukünftigen Entwicklung Nottulns beitragen. Dies kann zum Beispiel geschehen, in dem sie ihr Kaufverhalten überdenken oder sich für eine attraktive Gestaltung ihres Wohnumfelds verantwortlich zeigen.  

 

Mit dieser Vorlage möchte die Verwaltung eine erste Ideensammlung vorstellen, welche Fragestellungen in einem integrierten Handlungskonzept behandelt werden könnten. Auf Basis dieser Konzeptskizze kann die Arbeit für ein integriertes Handlungskonzept beginnen. Für die Erstellung des integrierten Handlungskonzepts soll ein intensives Beteiligungsverfahren durchgeführt werden. Damit soll erreicht werden, dass die Akteure vor Ort ihr Expertenwissen und ihre Wünsche in das Konzept einbringen können und das Ergebnis zur zukünftigen Entwicklung des Ortskerns mittragen.

 

 

Ein „integriertes Handlungskonzept“ für den Ortskern von Nottuln

 

Ein integriertes Handlungskonzept besteht aus den drei Bausteinen 1. Bestandsanalyse, 2. Bestimmen von Entwicklungszielen und Handlungsfeldern, sowie 3. einem Maßnahmen- und Umsetzungskonzept.

 

1. Bestandsanalyse

 

Allgemeine Trends und Entwicklungsvoraussetzungen für Ortskerne

Traditionell ist der Ortskern das Herz einer Gemeinde. Hier spielt das Leben. Hier ist das Zentrum aller Versorgungseinrichtungen, Handel, Ärzte, Dienstleistungen, Gastronomie. Der Ortskern ist Ort für Feste und Veranstaltungen, Anlaufstelle für jung und alt. Doch Ortskerne wandeln sich. Gerade in kleineren Gemeinden wie Nottuln werden sich die aktuellen Trends in den Bereichen demographischer Wandel, Mobilität und Strukturwandel im Einzelhandel und Finanzausstattung der kommunalen Haushalte stark auf die Entwicklung des Ortskerns auswirken.

 

Insbesondere der Strukturwandel im Einzelhandel stellt die Ortskerne vor eine Herausforderung:

·        Verkaufsflächenvergrößerung: In den vergangenen Jahren ist eine stetige Zunahme der Verkaufsflächen zu beobachten. Betriebe, die zu kleine Verkaufs- oder Grundstücksflächen, einen nicht mehr zeitgemäßen Zuschnitt der Räumlichkeiten und eine schlechte Verkehrsanbindung haben, werden zu Gunsten neuer attraktiverer Standorte aufgegeben. Die Vermarktung der Altstandorte gestaltet sich häufig als schwierig.

·        Verdrängungswettbewerb durch das „Mehr“ an Verkaufsflächen: Fachmärkte, Discounter und leistungsfähige Vollsortimenter haben eine hohe Nachfrage und verdrängen mit einer aggressiven Preispolitik den inhabergeführten Einzelhandel. Aber auch untereinander schädigen die Großbetriebe ihren Absatz. So werden zum Beispiel Discounter in unmittelbarer Nähe zur Konkurrenz errichtet, oder Standorte der Konkurrenz aufgekauft, allein um die Präsenz am Markt zu sichern.

·        Fehlen von Frequenzbringern: Auch Gemeinden untereinander machen sich Konkurrenz. Standorte in der Nähe größerer Städte verlieren Ihre Frequenzbringer bzw. schaffen es nicht, einen solchen anzusiedeln. Dadurch haben es auch die anderen Geschäfte schwerer. Kleinere Versorgungszentren im Einzugsbereich mehrerer größerer Gemeinden verlieren im Wettbewerb.

·        Filialisierung und Spezialisierung: Ketten und Filialen ersetzen inhabergeführte Geschäfte. Nur Betriebe, die ein eindeutiges Profil haben, z. B. hinsichtlich Sortiment, Größe, Nähe zum Kunden oder Atmosphäre können sich dauerhaft am Markt positionieren. Bei inhabergeführten Geschäften bleibt die Frage der Unternehmensnachfolge nach Einschätzung der IHK teilweise zu lange ungeklärt. Das Unternehmenskonzept wird ohne Anpassung an die neuen Anforderungen weiter verfolgt. Es kann dadurch zu einem Investitionsstau kommen, der die Nachfolgesuche zusätzlich erschwert.

·        Umsatzstagnation: Trotz mehr Flächen kann nicht mehr Umsatz generiert werden.

·        Internethandel: Immer mehr Produkte, deren Verkauf über das Internet vor einigen Jahren kaum vorstellbar war, werden jetzt hier eingekauft. Der Umsatz des Internethandels ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen und machte 2012 knapp 10% des Gesamtumsatzes im Einzelhandel aus (Quelle: IHK NRW).

·        Demographischer Wandel: Im Trend für den Kreis Coesfeld zeichnen sich bis 2030 leicht rückläufige Bevölkerungszahlen, die Erhöhung des Anteils der Über-60-Jährigen sowie die Zunahme der kleineren Haushalte ab. Diese Trends wirken sich auch auf die Kaufgewohnheiten aus. Durch den demographischen Wandel kommt der Nahversorgung mit kleineren Geschäften „um die Ecke“, für die kein Pkw benötigt wird, wieder eine größere Bedeutung zu. Aber gerade kleinere Nahversorger brauchen eine hohe Kundenfrequenz, um wirtschaftlich bestehen zu können. Für eher ländlich geprägte Räume sind Konzepte mit einer Kombination aus Handels- und Dienstleistungsangeboten in einem Geschäft ein denkbarer Ansatz, die Nahversorgung zu sichern.

 

Die Grundsatzfrage für Nottuln: Wo ist der Ortskern von Nottuln?

Historisch lässt sich der Ortskern recht eindeutig abgrenzen. Die Funktionen, die den Ortskern heute zum lebendigen Ortskern des täglichen Lebens machen, liegen aber nicht nur in diesem historischen Ortskern. Wo soll also die Grenze gezogen werden? Welche Bereiche sollen für das integrierte Handlungskonzept mit einbezogen werden?

Denkbar ist ein Bereich rund um die vier Plätze: Kastanienplatz, Stiftsplatz, Kirchplatz und Hanhoff. Ebenso möglich wäre es, auch den Potthoff/ die B 525 vom EDEKA bis zum LIDL sowie die Martin-Luther-Straße hinzuzunehmen.

 

Vorhandene Pläne und Konzepte für den Ortskern

Es ist sinnvoll, zuerst alle Pläne und Konzepte zu sichten, die schon für den Ortskern erstellt wurden. Anregungen können auch die Konzepte von Kommunen in der Nachbarschaft geben, wie z. B. Greven oder Coesfeld. In jüngerer Zeit erstellt wurden:

·        Einzelhandelskonzept und dessen Fortschreibung 2009

·        Verkehrsentwicklungskonzept (2011)

·        Gutachten zur Barrierefreiheit (2013)

·        Studienprojekt „Öffentliche Plätze und Platzgestaltung in Nottuln“ (2005/06)

 

Bauliche Veränderungen in den letzten Jahren / geplante Bauprojekte

Durch die Erarbeitung und Umsetzung des Einzelhandelskonzepts hat sich Nottuln klar gegen die Ansiedlung von Fachmärkten „auf der grünen Wiese“ entschieden. Gerade vor dem Hintergrund der veränderten Verkaufsflächenansprüche ist es der Gemeinde mit dem EDEKA -Zentrum und dem neuen Fachmarktzentrum an der Appelhülsener Straße in den letzten Jahren gelungen, in direkter Anbindung zum Ortskern Geschäfte in nachgefragter Größe anzusiedeln. Durch die damit einhergehenden Veränderungen sollte überlegt werden, das Einzelhandelskonzept erneut fortschreiben zu lassen. Nur so kann diese Zielsetzung auch dauerhaft rechtlich gesichert werden.

Neben den Einzelhandelsprojekten wurden auch Wohnbau- und Gewerbeprojekte umgesetzt. Beispiele hierfür sind der Bebauungsplan Nr. 120 „Alte Mühle“ (ermöglicht u.a. Erweiterung Seniorenwohnheim „Haus Margarethe“) sowie der Bebauungsplan Nr. 119 „Zwischen Kirchplatz und Heriburgstraße“ (Nachverdichtung als Mischgebiet).

Aktuell laufen die Bebauungsplanverfahren Nr. 133 „Beiderseits Potthoff“ (Umgestaltung Bebauung entlang Ortsdurchfahrt und neben Hanhoff), Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Zwischen Oberstockumer- und Niederstockumer Weg und Auf dem Esch" geändert durch die Bebauungspläne Nr. 6 und Nr. 26 (KOT-Heim, Entree zum historischen Ortskern)

 sowie Nr. 127 „Auf der Burg“ (Neues Baugebiet oder Erhalt der Gärten und des Bodendenkmals?).

Daneben gibt es eine Reihe informeller Planungen. Als Beispiele seien hier genannt: Mögliche Umgestaltung des Einkaufsbereichs Martin-Luther-Straße und weitere bauliche Veränderungen am Kreisverkehrs Appelhülsener Str. / Schapdettener Str. / Mauritzstraße (gegenüber des neuen Einkaufszentrums). Die Verwaltung ist zudem dabei, vorhandene Baulücken zu kartieren, um einen Überblick über noch vorhandene Potentiale zu erhalten. Nicht zuletzt verändern auch private Bautätigkeiten den Ortskern wie zum Beispiel der Umbau des ehemaligen Bekleidungsgeschäfts Faltmann am Kirchplatz und der Neubau von barrierefreien Wohnungen an der Appelhülsener Straße. Auch die Entscheidung zum Verkauf von Gebäuden, wie derzeit am Potthoff, beeinflusst die Entwicklung des Ortskerns. 

 

Stärken und Potentiale, Probleme und Restriktionen des Nottulner Ortskerns

Zu einem integrierten Handlungskonzept gehört immer die Analyse von Stärken und Potentialen sowie von Problemen und Restriktionen. Hierbei ist es sinnvoll, jeweils die Bereiche Nutzungen, Ortsstruktur, Verkehr und Freiraum im Blick zu behalten.

 

Stärken und Potentiale

Für die Ermittlung der Stärken und Potentiale helfen Fragen wie „Was ist typisch für Nottuln?“ „Was macht Nottuln für Sie aus?“. Seitens der Verwaltung wird folgende Liste zur Vervollständigung vorgeschlagen: 

Nutzungen

·        Markt/Feste/Veranstaltungen rund um den Stiftsplatz

·        Vereinsleben und bürgerschaftliches Engagement 

·        Gute Lebensmittelnahversorgung

·        Gute inhabergeführte Geschäfte

·        Vielfältiges gastromonisches Angebot

·        Besondere Einrichtungen: z.B. Jugendherberge, Krankenhaus mit Spezialabteilung Geriatrie

Ortsstruktur/Freiraum

·        Historischer Ortskern: Identität, Treffpunkt und Herz von Nottuln

·        Touristisches Potential durch historische Bausubstanz und attraktive Ortskerngestaltung

·        Nähe zur Naherholung

Verkehr

·        Kurze Wege

·        Ausreichende Parkplätze

Probleme und Restriktionen – Die Zukunftsthemen in Nottuln:

Wo gibt es Schwierigkeiten? Was könnte verbessert werden? Welche Funktionen sollten noch ergänzt werden? Welche Themen werden den Ortskern in Zukunft maßgeblich beeinflussen?

Nutzungen
Die bereits oben aufgeführten allgemeinen Trends spiegeln sich auch konkret im Ortskern von Nottuln wieder:

·      Einzelhandel: Leerstände, Umnutzungen, Verlagerungen

·      Demographischer Wandel: Rückgang Schüler/Kinder, weniger Bevölkerung, Nachfrage nach mehr, dafür aber kleineren Wohnungen mit guter Lage zur Infrastruktur

·      Außerdem wird über einen Umzug der Verwaltung nachgedacht. Dies kann eine Chance für Neunutzung der historischen Gebäude sein, entzieht dem Ortskern aber gleichzeitig einen Frequenzbringer. Mögliche Ideen für eine Umnutzung könnten sein: Hotel, Gastronomie, Schulungsräume...

Ortsstruktur/Freiraum

·        Mangelnde Barrierefreiheit

·        Ortskern für Jugendliche nicht attraktiv?

·        Zu wenig Spielmöglichkeiten

Verkehr

·        Durch den Bau der Umgehungsstraße wird ein großer Anteil derer, die jetzt noch durch den Ort fahren und hier vielleicht anhalten, am Ort vorbei geleitet. Die Ortsumgehung ist aber auch eine  Chance: Es wird ruhiger und es wird mehr Lebensqualität entlang der ehemaligen Ortsdurchfahrt geben.

·        Mit dem Bau der Ortsumgehung ist auch die Umgestaltung der Ortsdurchfahrt auf der Tagesordnung. Hier werden die Themen Aufenthaltsqualität, Erreichbarkeit und Zugänglichkeit des Ortskerns (Barrierefreiheit) von Bedeutung sein. Hierbei sollte auch die noch verbesserungsfähige Anbindung an den öffentlichen Personenverkehr in den Blick genommen werden. 

 

Akteure im Ortskern von Nottuln

Die Umsetzung eines integrierten Handlungskonzepts kann nur gelingen, wenn die Akteuere vor Ort es mittragen. Für das weitere Verfahren ist zu überlegen, wie die verschiedenen Akteure in den Prozess und die Umsetzung eingebunden werden können. Je nach Akteursgruppe werden unterschiedliche Beteiligungsansätze notwendig sein. Eine noch zu ergänzende und konkretisierende Liste von Akteuren im Ortskern:


·        Bürgerschaft allgemein

·        Kaufmannschaft und andere Einzelhändler, evtl. Marktbeschicker

·        Bewohner

·        Gastronomie

·        Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindergärten

·        Seniorenwohnheime

·        Ärzte und Dienstleister

·        Vereine und Interessensgemeinschaften 

·        Bürgerstiftung Nottuln

·        Verwaltung

·        Politik

·        Kirche, soziale Einrichtungen

·        Banken


 

2. Mögliche Entwicklungsziele und Handlungsfelder

Eine Standortpositionierung des Ortskerns ist notwendig. Nach der Bestandanalyse zeichnen sich folgende drei Handlungsfelder ab:

 

1.      Ortskern zum Einkaufen, Ärzte, Dienstleistungen
Mögliches Ziel: Angebot langfristig erhalten, ergänzende Branchen neu ansiedeln

 

2.      Ortskern als Wohnstandort
Mögliches Ziel: Ortskern als attraktiver Wohnstandort.

 

3.      Ortskern für alle Generationen/Tourismus

Mögliche Ziele: Barrierefreie Innenstadt, Verknüpfung von bestehenden Einrichtungen

 

Ebenfalls denkbar wäre im Zusammenhang mit dem Umzug der Verwaltung ein Ziel „Ortskern als Arbeitsort“. Auch hier gilt: Die tatsächliche Zielsetzung kann nur in Zusammenarbeit mit den Akteuren vor Ort ermittelt und festgehalten werden.

 

3. Maßnahmen und Umsetzungskonzept

Das Maßnahmen- und Umsetzungskonzept ergibt sich erst aus den Entwicklungszielen und Handlungsfeldern, die im Laufe des Beteiligungsverfahrens festgelegt wurden. Um dem integrierten Ansatz gerecht zu werden, sollte überlegt werden, wie die Maßnahmen den Bereichen Nutzungen, Ortsstruktur, Freiraum und Verkehr zugeordnet werden können. Eine Maßnahme kann auch zur Erreichung mehrerer Ziele dienen.

Geeignete Maßnahmen zur Erreichung der oben genannten Ziele könnten zum Bespiel die Folgenden sein:

·        Zu Ziel 1, Bereich Nutzungen: Einführung eines Leerstandmanagements: Ursachenforschung, Ermittlung der vorhandenen Verkaufsflächen, Mietpreise, Vergleich der Angebote, Beurteilung der Entwicklungschancen und Aufzeigen von neuen Nutzungsperspektiven durch externen Einzelhandels-Fachgutachter. 

·        Zu Ziel 1+2, Bereich Nutzungen: Beratung von Gebäudeeigentümern zu Entwicklungsmöglichkeiten und Umbaumaßnahmen im Bereich energetische Sanierung und denkmalgerechter Hausumbau, Zugänge zu Fördergeldern aufzeigen. 

·        Zu Ziel 3, Bereich Ortsstruktur/Freiraum: Steigerung der Aufenthaltsqualität und Wohnqualität im Ortskern durch Barrierefreiheit, neue Spielangebote und Wohnumfeldgestaltung durch die Anwohnerinnen und Anwohner.

·        Zu Ziel 1-3, Bereich Verkehr: Anbindung mit dem öffentlichen Verkehr weiter ausbauen, Bürgerbusangebot weiter führen.

 

Damit es nicht bei einer Ideensammlung von Maßnahmen bleibt, die anschließend in einer Schublade verwindet, werden die Maßnahmen im Umsetzungskonzept weiter konkretisiert. Das Umsetzungskonzept dient dazu, die Maßnahmen auf ihre tatsächliche Realisierbarkeit hin zu überprüfen: Wer macht was? Mit wem? Wo? Bis wann? Wer zahlt?

 

Prozess/Finanzierung:

Zu Beginn des Beteiligungsprozesses steht die Frage, ob die Verwaltung das Handlungskonzept in Eigenregie erstellen oder einen Gutachter mit der Bearbeitung beauftragen soll. Bei Beauftragung eines Gutachtes ist mit Kosten von ca. 20.000 € zu rechnen.

Bei Durchführung durch die Verwaltung sollten zumindest die größeren Bürgerbeteiligungen durch einen externen Moderator begleitet werden. Zusätzlich fallen Kosten für Referenten und Gutachten zu einzelnen Fragestellungen an. Hier sind ca. 8.000€ in den Haushalt einzustellen. Zu berücksichtigen ist hierbei auch die dauerhafte Bindung der Arbeitskraft in der Verwaltung, die während der Bearbeitungszeit nur noch eingeschränkt für weitere Projekte zur Verfügung steht.

Die Überarbeitung des Einzelhandelskonzepts ist in beiden Fällen noch nicht enthalten und schlägt mit ca. 10.000 Euro zu Buche.

Die Kosten für das Verfahren sind in den Haushalten 2014 und 2015 als Planungskosten für den Ortskern einzustellen. Eine Auftaktveranstaltung kann ggf. noch dieses Jahr aus dem laufenden Haushalt finanziert werden.

Der Aufwand für ein integriertes Ortskernentwicklungskonzept ist nur dann gerechtfertigt, wenn die Gemeinde bereit ist, tatsächlich auch Maßnahmen umzusetzen. Hier seien als Beispiel die Kosten für die Maßnahmen zum barrierefreien Umbau des Ortskerns angeführt, die insgesamt in einem 6-stelligen Eurobereich liegen. Auch wenn es der Gemeinde gelingt, Fördermittel einzuwerben, hat die Gemeinde stets einen Eigenanteil zu tragen. Während des gesamten Prozesses soll aktives Fördermittelmanagement betrieben werden, um weitere Fördermöglichkeiten ausfindig zu machen. Dabei sollen auch Fördermittel in Blick genommen werden, die nicht von der Gemeinde, sondern von Privatpersonen beantragt werden können (z.B. vergünstigte KfW-Kredite zur Gebäudesanierung). 

 

Beteiligungskonzept:

Die Erarbeitung des integrierten Handlungskonzepts beinhaltet ein mehrfach abgestuftes Beteiligungsverfahren. Die Akteure vor Ort sollen kontinuierlich informiert und angeregt werden, sich an der Zukunft des Ortskerns zu beteiligen. Für den Ablauf der Beteiligung wird folgendes Vorgehen vorgeschlagen (vgl. hierzu Anlage 1):

 

1a) Auftaktveranstaltung

·        Politik und Bürgerschaft, weitere Akteure vor Ort; 

·        Vorstellung der Bestandsaufnahme der Verwaltung, Vorschlag von Entwicklungszielen und Handlungsfeldern (Verwaltung/Gutachter)

·        Einführung in einzelne Themenfelder (z.B. Einzelhandel) durch Experten

 

1b) Ideensammlung zu Entwicklungszielen und Handlungsfeldern mit verschiedenen Beteiligungsformen

·        Bürgerwerkstatt mit Kleingruppen

·        Stakeholder-Workshop

·        Schulprojekt/Workshop mit Jugendlichen

·        Online-Beteiligungsmöglichkeit vergleichbar zur Aufstellung des Bürgerhaushalts schaffen.

 

2a) Erarbeitung Maßnahmen- und Umsetzungskonzept (Verwaltung/Gutachter)

 

2b) Ideensammlung zum Maßnahmen- und Umsetzungskonzept mit verschiedenen Beteiligungsformen (s.o.).

 

2c) Zusammenfassung und Dokumentation der Ergebnisse

 

3) Politischer Beschluss: Umsetzung des integrierten Handlungskonzepts

 

4) Anschließend: Entstandene Initiativen verstetigen, Feedback der Akteure einholen, nach einigen Jahren Erfolgskontrolle durchführen.

 

Parallel zu der Erarbeitung des Konzepts soll nach Fördermitteln recherchiert und Förderanträge eingereicht werden.


Finanzielle Auswirkungen:

Beschlussvorschlag a) 8000 €, verteilt auf die Haushaltsjahre 2014 und 2015. Bindung der Verwaltungsmitarbeiter.

 

Beschlussvorschlag b) 20.000 €, verteilt auf die Haushaltsjahre 2014 und 2015.

 

Bei beiden Beschlüssen:

Eine Auftaktveranstaltung kann aus den Mitteln des laufenden Haushalts finanziert werden. Für die Überarbeitung des Einzelhandelskonzepts sollen 10.000 € im Haushaltsjahr 2014 eingeplant werden. Folgekosten in unklarer Höhe für die Umsetzung der aus dem Konzept resultierenden Maßnahmen.

 

 


Anlagen:

Anlage 1: Übersicht Beteiligungskonzept

Anlage 2: Mögliche Abgrenzung Ortskern Nottuln