Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde erteilt für das in der Anlage 1 und 2 gezeigte Vorhaben ihr Einvernehmen für die Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre für den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 125 „Zwischen Buckenkamp, Uphovener Weg und Hagenstraße“ gemäß § 14 Absatz 2 Baugesetzbuch.
Sachverhalt:
Am 11.12.2012 hat der Rat der Gemeinde Nottuln die Veränderungssperre für den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 125 „Zwischen Buckenkamp, Uphovener Weg und Hagenstraße“ um ein Jahr verlängert (VL 206/2012).
Das St. Elisabeth Stift hat beim Kreis Coesfeld die Erweiterung eines Gruppen/Speiseraumes um ca. 25 m² beantragt. (siehe Anlage 1 und 2)
Auf Grund der Veränderungssperre kann derzeit das Bauvorhaben gem. den beigefügten Plänen am Uphovener Weg 5-7 nicht umgesetzt werden.
Aus Sicht der Verwaltung kann der Ausnahme von der Veränderungssperre, für den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 125 "Zwischen Buckenkamp, Uphovener Weg und Hagenstraße", gemäß § 14 Absatz 2 Baugesetzbuch, zugestimmt werden, da die Baumaßnahme innerhalb der voraussichtlichen Baugrenzen erfolgt und somit dann auch genehmigungsfähig wäre.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Anlage 1: Antrag zur Ausnahme von der Veränderungssperre
Anlage 2: Lageplan und Zeichnungen