Betreff
Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre für den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 125 "Zwischen Buckenkamp, Uphovener Weg und Hagenstraße"
Vorlage
080/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde erteilt für das in der Anlage 1 und 2 gezeigte Vorhaben ihr Einvernehmen für die Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre für den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 125 „Zwischen Buckenkamp, Uphovener Weg und Hagenstraße“ gemäß § 14 Absatz 2 Baugesetzbuch.

 


Sachverhalt:

Am 11.12.2012 hat der Rat der Gemeinde Nottuln die Veränderungssperre für den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 125 „Zwischen Buckenkamp, Uphovener Weg und Hagenstraße“ um ein Jahr verlängert (VL 206/2012).

 

Das St. Elisabeth Stift hat beim Kreis Coesfeld die Erweiterung eines Gruppen/Speiseraumes um ca. 25 m² beantragt. (siehe Anlage  1 und 2)

 

Auf Grund der Veränderungssperre kann derzeit das Bauvorhaben gem. den beigefügten Plänen am Uphovener Weg 5-7 nicht umgesetzt werden.

 

Aus Sicht der Verwaltung kann der Ausnahme von der Veränderungssperre, für den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 125 "Zwischen Buckenkamp, Uphovener Weg und Hagenstraße", gemäß § 14 Absatz 2 Baugesetzbuch, zugestimmt werden, da die Baumaßnahme innerhalb der voraussichtlichen Baugrenzen erfolgt und somit dann auch genehmigungsfähig wäre.

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

Anlage 1:                    Antrag zur Ausnahme von der Veränderungssperre

Anlage 2:                   Lageplan und Zeichnungen