Betreff
Anregung gem. § 24 GO NRW: Umsetzung der Festsetzung des Bebauungsplanes 78 "Appelhülsen Nord"
Vorlage
078/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Anregung wird an den zuständigen Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen sowie zur Entscheidung an den Hauptausschuss verwiesen.


Sachverhalt:

Gemäß § 4 Absatz 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Nottuln entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss über an den Rat gerichtete Anregungen. Zusätzlich ist in diesem Fall eine Vorberatung im zuständigen Fachausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen anzuraten.

 

Die Anregung sollte dementsprechend an die zuständigen Ausschüsse verwiesen werden.


Finanzielle Auswirkungen:

-


Anlagen:

Anlage 1: Anregung