Beschlussvorschlag:
Nach
eingehender Überprüfung wird festgestellt, dass eine Sondertilgung von
Verbindlichkeiten für den Ergebnishaushalt nicht den gewünschten positiven
Effekt hätte. Daher wird auf eine Sondertilgung zur Zeit verzichtet.
Sachverhalt:
Auf
Antrag der SPD-Fraktion hat der Haupt- und Finanzausschuss mit Beschluss vom
15.05.2012 die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, in welcher Höhe Sondertilgungen
von Verbindlichkeiten durch den Verkauf der Forderungen aus den Konzessionen
für Strom- und Gasdurchleitungen für die Jahre 2013 ff. geleistet werden
können.
Dass
die Verwaltung erst heute, mehr als ein Jahr nach dem politischen Beschluss,
eine entsprechende Vorlage erstellt hat, ist begründet mit den in dieser Zeit
gelaufenen Konzessionsverhandlungen Strom, deren Ergebnis dem Rat am 16.04.2013
vorgelegt werden konnte.
Die
zu erzielende Höhe der Konzessionsabgaben, die Laufzeit des Vertrages und die
aktuelle Zinsentwicklung waren wesentliche Parameter bei der Überprüfung.
Grundsätzlich
muss gesagt werden, dass jede Überlegung, die zu Kosteneinsparungen führen
könnte, auf jeden Fall zu begrüßen ist. So war auch der Vorschlag,
Sondertilgungen in Verbindung mit Konzessionszahlungen zu prüfen, ein guter
Ansatz.
Im
Ergebnis hat sich herausgestellt, dass aufgrund der derzeitigen
Kreditkonditionen und der Zinsentwicklung eine Vorteilhaftigkeit für den
Ergebnishaushalt nicht dargestellt werden kann. Sollte sich die Zinsentwicklung
in den nächsten Jahren deutlich verbessern, ist eine erneute Befassung mit dem
Thema sinnvoll, auch vor dem Hintergrund, dass die Gaskonzession zum Ende des
Jahres 2016 ausläuft.
Zum
jetzigen Zeitpunkt wird empfohlen, auf eine Sondertilgung von Verbindlichkeiten
durch den Verkauf der Forderungen aus den Konzessionen zu verzichten.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine