Betreff
Sondertilgung von Verbindlichkeiten
Vorlage
068/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Nach eingehender Überprüfung wird festgestellt, dass eine Sondertilgung von Verbindlichkeiten für den Ergebnishaushalt nicht den gewünschten positiven Effekt hätte. Daher wird auf eine Sondertilgung zur Zeit verzichtet.


Sachverhalt:

Auf Antrag der SPD-Fraktion hat der Haupt- und Finanzausschuss mit Beschluss vom 15.05.2012 die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, in welcher Höhe Sondertilgungen von Verbindlichkeiten durch den Verkauf der Forderungen aus den Konzessionen für Strom- und Gasdurchleitungen für die Jahre 2013 ff. geleistet werden können.

 

Dass die Verwaltung erst heute, mehr als ein Jahr nach dem politischen Beschluss, eine entsprechende Vorlage erstellt hat, ist begründet mit den in dieser Zeit gelaufenen Konzessionsverhandlungen Strom, deren Ergebnis dem Rat am 16.04.2013 vorgelegt werden konnte.

 

Die zu erzielende Höhe der Konzessionsabgaben, die Laufzeit des Vertrages und die aktuelle Zinsentwicklung waren wesentliche Parameter bei der Überprüfung.

 

Grundsätzlich muss gesagt werden, dass jede Überlegung, die zu Kosteneinsparungen führen könnte, auf jeden Fall zu begrüßen ist. So war auch der Vorschlag, Sondertilgungen in Verbindung mit Konzessionszahlungen zu prüfen, ein guter Ansatz.

 

Im Ergebnis hat sich herausgestellt, dass aufgrund der derzeitigen Kreditkonditionen und der Zinsentwicklung eine Vorteilhaftigkeit für den Ergebnishaushalt nicht dargestellt werden kann. Sollte sich die Zinsentwicklung in den nächsten Jahren deutlich verbessern, ist eine erneute Befassung mit dem Thema sinnvoll, auch vor dem Hintergrund, dass die Gaskonzession zum Ende des Jahres 2016 ausläuft.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt wird empfohlen, auf eine Sondertilgung von Verbindlichkeiten durch den Verkauf der Forderungen aus den Konzessionen zu verzichten.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine